Erasmus Auslandssemester - Gruppe Studierender

Erasmus+ Förderung - Studium in Europa

Was bietet mir Erasmus+ ?

Das Erasmus+ Programm bietet Studierenden eine Teilnahme von insgesamt 12 Monaten pro Studienzyklus (Bachelor, Master) beziehungsweise 24 Monaten für Diplomstudiengänge. Du kannst innerhalb dieses Rahmens beliebig viele Studien- und Praxisaufenthalte absolvieren. Die maximale Teilnahmedauer bezieht sich dabei immer auf den Studienzyklus, nicht auf das Studienfach.

Hast du bereits ein Bachelorstudium abgeschlossen und absolvierst jetzt einen zweiten Bachelorstudiengang, kannst du nur am Erasmus+ Programm teilnehmen, wenn du dein Erasmus+ Kontingent im ersten Bachelor noch nicht verbraucht hast. Wurdest du bereits im ersten Bachelorstudium für 12 Monate durch Erasmus gefördert, kannst du im zweiten Bachelorstudium nicht noch einmal am Erasmus+-Programm teilnehmen.

Du kannst mehrfach pro Studienzyklus am Erasmus+ Programm teilnehmen, unabhängig von der Art der Mobilitätsaktivität (Praktikum oder Studium). Die Mindestdauer für jede Mobilitätsaktivität muss jedoch jeweils eingehalten werden.

Das dir zur Verfügung stehende Erasmus+ Kontingent gilt allgemein als förderfähiger Zeitraum im Sinne des Erasmus+ Programms. An der Hochschule Darmstadt ist der Zeitraum der finanziellen Förderung durch den Mobilitätszuschuss beschränkt auf 120 Tage für Auslandssemester.

Erasmus + Charta für Studierende

Die Rechte und Pflichten der Studierenden im Erasmus+ Programm sind in der „Erasmus+ Charta für Studierende“ geregelt.

 

Was du wissen musst:

  1. Förderung des Auslandstudiums
  2. Wie lange kann ein Auslandsstudium durch Erasmus+ gefördert werden?
  3. Wie errechne ich meinen Erasmus+ förderfähigen Gesamtzeitraum?
  4. Wann erhalte ich den Mobilitätszuschuss?
  5. Wie errechne ich meine Abschlussrate?
  6. Rückzahlung bzw. Rückforderung des Mobilitätszuschusses
  7. Was bedeutet "Zero-Grant"?
  8. Grant Agreement
  9. Sonderförderung
  10. Top-ups für nachhaltiges Reisen

 

1. Förderung des Auslandsstudiums

Studienaufenthalte innerhalb des Erasmus+ Programms finden für ein oder zwei Semester an einer europäischen Partnerhochschule (s. unsere interaktive Weltkarte) statt. Mit dem Erasmus+ Stipendium der Europäischen Kommission sollen die im Ausland entstehenden Mehrkosten gedeckt werden.
Für dein Auslandssemester mit dem Erasmus+ Programm erhältst du einen „Mobilitätszuschuss“, um dich bei den auslandsbedingten Mehrkosten während des Auslandsaufenthalts zu unterstützen. Die Höhe der jeweiligen Förderung richtet sich nach dem individuellen Zielland.

Die am Erasmus+ Programm teilnehmenden Länder sind jeweils nach der Höhe der örtlichen Lebenshaltungskosten in insgesamt drei Ländergruppen unterteilt:

Mobilitätszuschuss akademisches Jahr 2022/23 und 2023/24*

Ländergruppe

Zielland

Förderraten 2021

Förderraten 2022 und 2023

Ländergruppe 1

Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden; Partnerländer aus Region 14 (Färöer-Inseln, Schweiz, Großbritannien)

 450 €/Monat

 600 €/Monat

Ländergruppe 2

Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern; Partnerländer aus Region 13 (Andorra, Monaco, San Marino, Vatikan Staat)

 390 €/Monat

540 €/Monat

Ländergruppe 3

Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Nordmazedonien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn

 330 €/Monat

490 €/Monat

Alle Angaben unter Vorbehalt und entsprechender Mittelzuweisung durch die EU-Kommission.

* Aufgrund von Mittelverfügbarkeit und zur bestmöglichen Ausschöpfung aller Mittel fördert das International Office der h_da Mobilitäten im Rahmen von Erasmus+ je nach Mobilitätsart aus verschiedenen Projekten. Es gelten die Bedingungen und Raten des jeweils finanzierenden Projekts.

2. Wie lange kann ein Auslandssemester durch Erasmus+ gefördert werden?

Der Erasmus+ Mobilitätszuschuss an der h_da ist seit dem akademischen Jahr 2019/20 für Auslandssemester auf 120 Tage (4 Monate) begrenzt. Aufenthaltszeiträume, die darüber hinausgehen, werden als sogenannte „Zero-Grant-Phase“ (s. Punkt 7) gewertet. Sie behalten jedoch den Status eines Erasmus+ Studierenden. Ihr Erasmus+ Kontingent von 12 Monaten je Studienzyklus reduziert sich um den bestätigten Gesamtzeitraum (Zeitraum der finanziellen Förderung plus Zero-Grant-Zeitraum).


Auch BAföG-Empfänger*innen können eine Erasmus+ Förderung erhalten.

 

3. Wie errechne ich meinen Erasmus+ förderfähigen Gesamtzeitraum?

  • Anfangsdatum = erster Tag, an dem du an deiner Gasthochschule für Studienzwecke oder Einführungstage anwesend bist.
  • Enddatum = letzter Tag, an dem du an deiner Gasthochschule für Studienzwecke anwesend bist.
  • Anfangsdatum und Enddatum können nur in bestätigten Ausnahmefällen Wochenend- oder Feiertage sein.
  • Volle Monate werden mit 30 Tagen gerechnet und zusätzliche Tage dazu addiert.
  • Die Förderung ist auf 120 Tage begrenzt.
  • Dauert dein Auslandssemester kürzer als 120 Tage, erhältst du eine taggenaue Förderung des vollen Zeitraums.
  • Ist dein Auslandssemester länger als 120 Tage, wird der überschreitende Zeitraum als „Zero-Grant-Zeitraum“ zur Phase deiner Erasmus+ Mobilität gezählt und dein Erasmus+ Kontingent von 12 Monaten je Studienzyklus reduziert sich um den bestätigten Gesamtzeitraum (förderfähiger Zeitraum plus Zero Grant Zeitraum)

 

4. Wann erhalte ich den Mobilitätszuschusses?

Die Auszahlung des Erasmus+ Mobilitätszuschusses erfolgt in der Regel in zwei Zahlungen:

  • In der ersten Auszahlung (erste Rate) erhälst du 75% der vereinbarten Gesamtfördersumme. Die Auszahlung der Förderung erfolgt in der Regel vor Beginn deines Auslandsaufenthaltes, sobald alle erforderlichen Unterlagen vollständig und unterschrieben vorliegen.
  •  In einer zweiten Auszahlung (Abschlussrate) werden die einbehaltenen 25% der Fördersumme ausgezahlt, sobald alle erforderlichen Abschlussunterlagen vollständig vorliegen. Die zweite Auszahlung erfolgt nach Ende des Auslandsaufenthaltes, wenn du bereits zurückgekehrt bist.

5. Wie wird die Abschlussrate berechnet?

Die Confirmation of Stay (siehe  Dokumente) der Partnerhochschule bildet die Grundlage für die Berechnung der Abschlussrate. Dafür wird der bestätigte Aufenthaltszeitraum mit dem förderfähigen Zeitraum von maximal 120 Tagen abgeglichen und kann folgende Konsequenzen ergeben:

  • Der bestätigte Aufenthaltszeitraum ist gleich dem förderfähigen Zeitraum von 120 Tagen
    • Du erhältst die einbehaltenen 25% des Mobilitätszuschusses als Abschlussrate.
  • Der bestätigte Aufenthaltszeitraum ist länger als der förderfähige Zeitraum von maximal 120 Tagen
    • Da der förderfähige Zeitraum auf 120 Tage limitiert ist, erhältst du die einbehaltenen 25% des Mobilitätszuschusses als Abschlussrate. Der die 120 Tage überschreitende Zeitraum wird als „Zero-Grant-Zeitraum“ definiert und zur Phase der Erasmus+ Mobilität gezählt
  • Der bestätigte Aufenthaltszeitraum ist kürzer als der förderfähige Zeitraum von maximal 120 Tagen
    • Die Abschlussrate reduziert sich entsprechend der Anzahl an Tagen, um die dein bestätigter Aufenthalt kürzer ist als 120 Tage.  Ggfs. kann es auch zu einer Rückforderung kommen, wenn die dir zustehende Gesamtförderung nach Abzug der verkürzten Dauer, die Höhe der ersten Auszahlung unterschreitet. Die Mindestdauer für Erasmus+ Auslandssemester (3 Monate) darf hierbei nicht unterschritten werden, sonst muss das gesamte Stipendium zurückgezahlt werden.

Die allgemeinen Teilnahmevoraussetzungen und Förderbedingungen findest du unter Erasmus Studienaufenthalte.

6. Rückzahlung bzw. Rückforderung des Mobilitätszuschusses

Mobilitätszuschüsse, die du nicht vertragsgemäß (entsprechend des Grant Agreements) verwendet hast, musst du zurückzahlen.

Du verpflichtest dich mit Annahme des Mobilitätszuschusses, die erforderlichen Unterlagen zeitnah und in den vorgegebenen Fristen einzureichen. Solltest du dieser Verpflichtung trotz mindestens zweimaliger Nachfrage nicht bis zur genannten Frist nachkommen, verfällt die Förderzusage und du musst den gesamten Mobilitätszuschuss zurückzahlen.

7. Zero-Grant

„Zero-Grant-Tage“ sind Aufenthaltstage beziehungsweise -zeiträume, die ein Studierender am Erasmus+ Programm teilnimmt, für die jedoch kein Mobilitätszuschuss gezahlt wird.

 

Alle Erasmus+ Förderbedingungen müssen erfüllt werden. Dein Erasmus+ Kontingent von 12 Monaten je Studienzyklus reduziert sich immer um den gesamten, bestätigten Aufenthaltszeitraum (also förderfähiger Zeitraum plus Zero-Grant-Zeitraum).

8. Grant Agreement

Das Grant Agreement bildet die vertragliche und finanzielle Grundlage des Auslandsaufenthaltes und muss daher im Original vorliegen. Es enthält unter anderem die Dauer des Förderzeitraums, die Berichtspflichten der Geförderten sowie die vorgesehene finanzielle Erasmus+ Förderung und die Zahlungsweise (Muster eines Grant Agreements).

9. Sonderförderung

Chancengleichheit und Inklusion sind zentrale Anliegen im Erasmus+ Programm. Studierende, für die ein Auslandsaufenthalt möglicherweise eine größere Herausforderung ist, sollen besonders in ihrem Vorhaben unterstützt werden und können eine Sonderförderung beantragen.

Zusätzlich zu Studierenden mit Kind, behinderten oder chronisch kranken Studierenden können künftig weitere Gruppen einen Extra-Förderung erhalten: Erwerbstätige Studierende und Studierende aus einem nicht-akademischen Elternhaus.

Alle Infos über Förderkriterien und Beantragungsverfahren findet ihr hier. Die Formulare erhaltet ihr im International Office.

Hinweis Sonderförderung

Bei der Vorbereitung deines Erasmus+ Aufenthalts bitten wir um Bekanntgabe deiner Situation sowie um Einschätzung der Mehrkosten, die voraussichtlich bei der Erasmus+ Mobilität bzw. im Gastland entstehen. Bitte wende dich hierfür an erasmus@h-da.de (Campus Darmstadt) bzw. dieburg.int@h-da.de (Campus Dieburg). 

Datenschutz
Persönliche Daten sind vertraulich und werden entsprechend den jeweiligen Bundesgesetzen nur insoweit weiterverarbeitet als dies für dein Ansuchen und die Teilnahme am Programm Erasmus+ notwendig ist.

Weiterführende Informationen
Generelle Informationen findest du auf den Internetseiten der Nationalagentur DAAD
Schaue auch gerne hier vorbei: https://inclusivemobility.eu/
Dies ist eine europäische Plattform zum Thema Inklusion und Unterstützungsleistungen, die von Hochschulen, nationalen Agenturen und Bildungsministerien für internationale Studierende angeboten werden.

10. Top-up für nachhaltiges Reisen

Studierende können einmalig 50€ für nachhaltiges Reisen erhalten. Hierfür musst du mit Bus, Bahn und/oder Fahrgemeinschaft zu deiner Gasteinrichtung reisen. Zudem können bis zu 4 zusätzliche Reisetage als Aufenthaltstage gefördert werden.
Dieses Top-up für umweltfreundliches Reisen kann auch mit der Sonderförderung kombiniert werden.
Als Nachweis für umweltfreundliches Reisen musst du eine ehrenwörtliche Erklärung unterschrieben.

NA DAAD

Weitergehende Information und Beratung zu den Erasmus+ Mobilitätsmaßnahmen erhältst du beim

Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD)
Nationale Agentur für EU-Hochschulzusammenarbeit
Kennedyallee 50
53115 Bonn
eu.daad.de

Tel.: +49(0)800 2014 020 Fax: +49(0)228 882 555
twitter.com/Erasmus_DAAD
youtube.com/erasmus_DAAD
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kontakt

Campus Darmstadt
Erasmus+ Aufenthalte
Britta Bruder (sie/ihr)
+49.6151.533-67788
erasmus@h-da.de
Büro: C23, 02.07
erreichbar: Dienstag - Freitag

Campus Dieburg
Erasmus+ & Übersee
N.N.
+49.6151.533-69285
dieburg.int@h-da.de
Büro: F01, 110

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