Das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst (HMWK) vergibt im Rahmen des „HessenFonds“ Stipendien für besonders begabte geflüchtete Wissenschaftler*innen, Studierende und Promovierende an den staatlichen hessischen Hochschulen. Die Förderung dient der Fortführung einer wissenschaftlichen Karriere oder eines Studiums an einer staatlichen hessischen Hochschule.
Adressaten des Stipendienprogrammes sind Asylberechtigte und anerkannte Flüchtlinge, die zum Zeitpunkt des Förderbeginns noch nicht länger als vier Jahre in Deutschland registriert sind, d.h. der Asylantrag wurde gestellt und der durchgängige Aufenthalt in Deutschland beträgt nicht mehr als fünf Jahre. Folgeanträge müssen gesondert begründet werden.
Adressdaten des Stipendienprogramms sind herausragende Forschende die in Ihrem Herkunftsland aus politischen, religiösen oder vergleichbaren Gründen verfolgt werden, bei denen eine Annahme als Doktorand*in oder eine Forschungs-oder Lehrplatzzusage inkl. Betreuungszusage einer staatlichen Hochschule des Landes Hessens vorliegt. Der Aufenthalt an der Hochschule Darmstadt sollte in absehbarer Zeit erfolgen.
Förderbedingungen für geflüchtete Personen
Förderbedingungen für verfolgte Personen
Förderzeitraum: 1. April 2024 bis 31. März 2025
Damit wir die Frist des HMWK wahren können, bitte wir Sie die kompletten Bewerbungsunterlagen bis zum 18. Februar 2024 bei der genannten Adresse einzureichen:
Louisa Frenzel (sie/ihr)
Internationale Studierende mit Abschlussabsicht
Buddy-Programm
international.student.services@h-da.de
buddy@h-da.de
+49.6151.533-60425
Büro: C23, 02.09
Förderbedingungen für geflüchtete Personen
Förderbedingungen für verfolgte Personen
... finden Sie auf dieser Webseite.