
Mobilitätszuschuss
Als Studierender im Erasmus-Programm erhalten Sie eine finanzielle Förderung als Zuschuss zu den auslandsbedingten Mehrkosten während des Auslandsaufenthalts, auch Mobilitätszuschuss genannt.
Der Mobilitätszuschuss wird als pauschaler Tagessatz für den förderungsfähigen Aufenthaltszeitraum ausgezahlt. Der förderungsfähige Zeitraum unterscheidet sich zumeist von Ihrem tatsächlichen Aufenthaltszeitraum im Ausland und ist ab dem Akademischen Jahr 2019/20 auf 120 Tage begrenzt. Zweisemestrige Mobilitäten werden pauschal mit 240 Tagen gefördert. Ein darüberhinausgehender Aufenthaltszeitraum wird als zero-grant-Phase gewertet.
Der Mobilitätszuschuss wird jedoch nicht für Zeiträume vor und nach Ihrem Studienaufenthalt gezahlt. Einzige Ausnahme sind Sprachkurse.
Die Dauer der Mobilitätsphase wird am Ende des Studienaufenthaltes auf den Tag genau durch die Confirmation of Stay-SM bestimmt.
Die Erasmus-Programmländer wurden durch die EU, entsprechend der Lebenshaltungskosten, in drei Ländergruppen unterteilt:
Akademisches Jahr 2020/21
Ländergruppe 1: Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden, Vereinigtes Königreich* | 450 €/Monat | (15 €/Tag) |
Ländergruppe 2: Belgien, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern | 390 €/Monat | (13 €/Tag) |
Ländergruppe 3: Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien, EJR Mazedonien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn | 330 €/Monat | (11 €/Tag) |
* Anfragen zur Förderfähigkeit von Mobilitäten nach UK aufgrund der Verhandlungen zum Brexit bitte an erasmus@h-da.de
Das International Office behält sich vor nach Mittelverfügbarkeit und zur bestmöglichen Ausschöpfung aller Mittel ggf. Mobilitäten im Rahmen von Erasmus+ im Akademischen Jahr 2020/21 wahlweise mit Erasmus-Mitteln des Projekts 2019 zu fördern. Es gelten die Bedingungen und Raten des jeweils finanzierenden Projekts.
Bitte beachten Sie folgende Punkte zum Mobilitätszuschuss
Ermittlung des förderfähigen Aufenthaltszeitraums
Anfangsdatum = erster Tag, an dem Sie an der Erasmus-Partnerhochschule für akademische Zwecke anwesend sind (z. B. Anfangsdatum der ersten Veranstaltung, eine von der Partnerhochschule organisierte Begrüßungsveranstaltung oder Kurse zur sprachlichen bzw. kulturellen Vorbereitung, sowie Sprachkurse anderer Institutionen).
Enddatum = letzter Tag, an dem Sie bei der Erasmus-Partnerhochschule für akademische Zwecke anwesend sein müssen (z. B. Ende Prüfungszeitraum, Pflichtvorlesung).
Ab dem Akademischen Jahr 2018/19 ist der förderfähige Zeitraum auf 105 Tage begrenzt. Zweisemestrige Mobilitäten werden pauschal mit 210 Tagen gefördert. Dauert Ihr Studienaufenthalt länger als 105 Tage gilt der darüberhinausgehende Aufenthaltszeitraum als zero-grant-Phase. Selbstverständlich behalten Sie den Status Erasmus-Student und profitieren weiterhin von allen anderen Vorteilen des Austauschprogramms.
Auszahlungsmodalitäten
Die Auszahlung des Erasmus-Mobilitätszuschusses erfolgt i.d.R. in zwei Zahlungen.
In der ersten Auszahlung (erste Rate) erhalten Sie 75% der Fördersumme ausgezahlt. Die Auszahlung der Förderung erfolgt voraussichtlich vor Beginn Ihres Auslandsaufenthaltes, sobald alle erforderlichen Unterlagen vollständig und unterschrieben vorliegen.
In einer zweiten Auszahlung (Abschlussrate) werden die einbehaltenen 25% der Fördersumme ausgezahlt, sobald alle erforderlichen Unterlagen vollständig vorliegen. Die zweite Auszahlung erfolgt am Ende Ihres Auslandsaufenthaltes, wenn Sie bereits zurückgekehrt sind. Bitte beachten Sie die folgende Erläuterung zur Berechnung der Abschlussrate!
Planen Sie einen Auslandsaufenthalt von 2 aufeinanderfolgenden Semestern, erhalten Sie eine erste Rate zu Beginn des ersten Semesters, eine zweite Rate zu Beginn des zweiten Semesters und am Ende des gesamten Auslandsaufenthaltes die Abschlussrate ausgezahlt.
Berechnung der Abschlussrate
Die Confirmation_of_stay-SM der Partnerhochschule bildet die Grundlage für die Berechnung der Abschlussrate. Dafür wird der bestätigte Aufenthaltszeitraum mit dem Förderzeitraum der ersten Rate abgeglichen und kann folgende Konsequenzen ergeben:
- Der bestätigte Aufenthaltszeitraum ist gleich oder länger dem im Grant Agreement vereinbarten Förderzeitraum von 105 Tagen -> Sie erhalten die einbehaltenen 25% des Mobilitätszuschusses als Abschlussrate ausgezahlt
- Der bestätigte Aufenthaltszeitraum ist kürzer als der im Grant Agreement vereinbarten Förderzeitraum von 105 Tagen: -> Sie erhalten eine reduzierte Abschlussrate, errechnet aus den einbehaltenen 25% des Mobilitätszuschusses abzüglich dem zu viel ausgezahlten Betrag der ersten Rate, ggf. kann es auch zu einer Rückforderung kommen
Rückzahlung bzw. Rückforderung des Mobilitätszuschusses
Mobilitätszuschüsse, die Sie nicht vertragsgemäß verwendet haben, müssen Sie zurückzahlen.
Nach den Vorgaben der EU sollten pro Semester im Ausland 30 Credit-Points (ECTS) anstrebt werden. Um den Erasmus-Mobilitätszuschuss der h_da vollständig zu erhalten, sollten 20 Credit-Points (ECTS) erfolgreich abgeschlossen werden. Kommen Sie Ihren Kursanforderungen nicht nach und erreichen weniger als 20 Credits, müssen Sie eine formlose Stellungnahme dazu im International Office der h_da einreichen. In Abstimmung mit der/dem Auslandsbeauftragten wird dann im Einzelfall entschieden, ob Sie die Abschlussrate erhalten bzw. den Mobilitätszuschuss teilweise oder vollständig zurückzahlen müssen.
Bitte beachten Sie, dass die Erasmus-Mittel nur innerhalb der Laufzeit des DAAD-Zuwendungsvertrages verausgabt werden dürfen. Sie verpflichten sich mit Annahme des Mobilitätszuschuss, die erforderlichen Unterlagen zeitnah und in den vorgegebenen Fristen einzureichen. Sollten Sie dieser Verpflichtung trotz mindestens zweimaliger Nachfrage nicht bis zur genannten Frist nachkommen, verfällt Ihre Förderzusage und Sie müssen den gesamten Mobilitätszuschuss zurückzahlen.
Zero-Grant
Förderfähige Aufenthaltstage/-zeiträume, die ein Studierender am Erasmus-Programm teilnimmt und von den Vorzügen des Erasmus-Programms (z. B. Befreiung von Studiengebühren im Gastland) profitiert, für die jedoch kein Mobilitätszuschuss gezahlt wird, werden als Zero-Grant-Tage bezeichnet.
Alle Erasmus Förderbedingungen müssen erfüllen werden. Die Förderung als Zero-Grant wird auf das Kontingent von 12 Monaten je Studienzyklus angerechnet wird.
Weitere Informationen
Kontakt
Campus Darmstadt
Britta Bruder
Telefon: +49.6151.16-37788
E-Mail: erasmus@h-da.de
Büro: D20, 102
Sprechzeiten:
Zurzeit können leider keine Präsenzsprechstunden angeboten werden. Bitte nehmen Sie bevorzugt per E-Mail Kontakt auf und machen Sie bei Bedarf einen Termin für eine telefonische Beratung aus.
Offene Erasmus Zoom-Sprechstunde:
Dienstags zwischen 9:00 Uhr – 10:00 Uhr
https://h-da-de.zoom.us/j/99902801324
Campus Dieburg
Jessica Mayer
Telefon: +49.6151.16-39285
E-Mail: dieburg.int@h-da.de
Gebäude F01, Raum 110
Sprechzeiten:
Zurzeit können leider keine Präsenzsprechstunden angeboten werden. Bitte nehmen Sie bevorzugt per E-Mail Kontakt auf und machen Sie bei Bedarf einen Termin für eine telefonische Beratung aus.
Offene Erasmus Zoom-Sprechstunde:
Dienstags zwischen 9:00 Uhr – 10:00 Uhr
https://h-da-de.zoom.us/j/99902801324
Brexit Update
Nach der erneuten Verschiebung des Austritts Großbritanniens aus der EU haben sich folgende Konsequenzen für die Teilnahme an Erasmus+ ergeben:
Alle Erasmus-Mobilitäten sind bis 30.01.2020 ohne Einschränkungen förderfähig.
Mobilitäten, die bis zum 31.01.2020 begonnen wurden, können im vollen Umfang zu Ende gebracht werden.
Weitere Informationen finden Sie auf der Brexit-Seite des DAAD.