Erasmus+ mit Partnerländern
ERASMUS+ Mobilität mit Partnerländern (außerhalb von Europa)
Das europäische Förderprogramm Erasmus+ bietet die Möglichkeit des weltweiten Austauschs von Hochschulangehörigen über die bisherigen europäischen Programmländer hinaus. Mit der 2015 in Erasmus+ etablierten-Förderlinie KA 171 (ehem. KA107) "Mobilität mit Partnerländern" für den Hochschulbereich wird die Mobilität von Einzelpersonen an ausgewählten außereuropäischen Partneruniversitäten unterstützt.
Die Mobilität mit Partnerländern außerhalb Europas ist im Erasmus+ Programm dem Hochschulbereich vorbehalten. Abhängig von der entsprechenden Weltregion werden Mobilitäten von Studierenden, Hochschullehrern und Hochschulmitarbeitern nach Deutschland (Incoming) und aus Deutschland (Outgoing) gefördert.
Das Programm wird jedes Jahr im Herbst ausgeschrieben. Fachbereichsvertreter haben die Möglichkeit sich zum 30.11. mit einem Projektvorschlag beim International Office zu melden. Genauere Infos sind hier zu finden.
EIn Übersicht über vergangene und aktuelle Projekte finden Sie hier:
Nepal | Pokhara University, Lekhnath Folgende Mobilitätsaktivitäten des FB I konnten gefördert werden: SMS – Studierendenmobilität (nur Incomings)
ST – Personalmobilität (Incoming und Outgoing)
Projektlaufzeit: 08/2019-07/2022 |
Ghana | Kwame Nkrumah University of Science and Technology, Kumasi Folgende Mobilitätsaktivitäten des FB S können gefördert werden: SMS – Studierendenmobilität (nur Incomings)
ST – Personalmobilität (Incoming und Outgoing)
Projektlaufzeit: 08/2022-07/2025 |
Georgien | Caucasus University und Georgian Institute of Public Affairs, Tblisi Folgende Mobilitätsaktivitäten des FB GW und W können gefördert werden: SMS – Studierendenmobilität (nur Incomings)
ST – Personalmobilität (Incoming und Outgoing)
Projektlaufzeit: 08/2022-07/2025 |
Förderbedingungen
- Mitarbeiter*innen der h_da oder genannten Partnerhochschulen
- Aufenthalte mit einer Länge von mindestens 5 Tagen (ohne An- und Abreise) bis zu Monaten (üblicherweise werden 1-2 Wochen Austausch gefördert)
- Lehre (mindestens 8 Stunden bei 5-tägigem Austausch)
- Hospitationen
- Teilnahme an Workshops und Seminaren
In der Förderlinie KA171 werden akademische Kooperationsprojekte mit thematischen Schwerpunkten vereinbart. Personal- und Studierendenaustausch in diesen Schwerpunktbereichen haben Priorität.
Fördersätze
Die finanzielle Förderung von Erasmus+ Aufenthalten in Partnerländern wurde von der Europäischen Kommission auf europäischer Ebene festgelegt:
Entsendeland | Zielland | Betrag |
Deutschland | Partnerland | 700 EUR pro Monat |
Partnerland | Deutschland | 850 EUR pro Monat |
Zu diesen Tagessätzen kommen Fahrtkosten in Abhängigkeit von realen Distanzen zwischen Ausgangs- und Zielort der Mobilität. Die Entfernungen werden mit dem Berechnungsinstrument der Kommission ermittelt.
Fördersätze ST – Personalmobilität
Für Deutschland gelten folgende feste Tagessätze bis zum 14. Aufenthaltstag, vom 15. bis 60. Aufenthaltstag beträgt die Förderung 70% der genannten Tagessätze:
Entsendeland | Zielland | Betrag bis einschließlich 14. Fördertag des Aufenthalts | Betrag ab 15. Fördertag des Aufenthalts |
Deutschland | Partnerland | 180 EUR pro Tag | 126 EUR pro Tag |
Partnerland | Deutschland | 160 EUR pro Tag | 112 EUR pro Tag |
Zu diesen Tagessätzen kommen Fahrtkosten in Abhängigkeit von realen Distanzen zwischen Ausgangs- und Zielort der Mobilität. Die Entfernungen werden mit dem Berechnungsinstrument der Kommission ermittelt.
Bewerbung und Aufenthalt
Bewerbungsverfahren und -unterlagen
- Bewerbung über das MoveON Portal
- Motivationsschreiben (über das MoveON Portal)
- Lebenslauf
- Unterstützungsschreiben der Partnerhochschule (per E-Mail ist ausreichend)
- Mobility Agreement
Nach der Annahme der Bewerbung durch das International Office, regeln Sie bitte die verbundene Dienstreise mit Ihren Vorgesetzten an der h_da.
Reichen Sie bitte 3 Wochen vor der Mobilität folgende Unterlagen im International Office ein:
- Bestätigung (Mail ausreichend) Ihrer persönlichen Teilnahme, aus welcher die exakten Daten des Besuchs hervorgehen
- das von Ihnen, der Partnerhochschule und dem h_da International Office unterschriebene Mobility Agreement
- Grant Agreement - ist die Grundlage der Finanzierung der Mobilität und vor Ihrer Abreise im h_da International Office im Original zu unterzeichnen.
- ggf. Programm der Weiterbildungsveranstaltung, des Workshops, der Lehrveranstaltungen etc.
- Versicherungsnachweis
Das Grant Agreement und das Mobility Agreement ist vor Beginn Ihres Aufenthalts auszufüllen und zu unterschreiben. Achten Sie bitte auf eine entsprechende Datierung.
Nach der Einreise
Bitte kontaktieren Sie nach Ihrer Ankunft das International Office der Partnerhochschule und lassen Sie sich den Letter of Confirmation unterzeichnen und abstempeln.
Nach der Rückkehr
Nach Abschluss der Mobilität werden Sie durch die EU-Kommission per E-Mail aufgefordert, einen Bericht (EU-Survey) zu erstellen. Der Bericht ist innerhalb von 30 Tagen nach Beendigung der Mobilität zu verfassen und ist ein Teil des unterschrieben Grant-Agreements. Der digitale Bericht ist eine Bedingung für die Erasmus+ Partnerländer Förderung, fehlt der Bericht, führt dies zur Rückforderung bereits gezahlter Pauschalbeträge. Das Stipendium wird in zwei oder mehreren Raten ausgezahlt, ein Teil davon vor Ihrer Mobilität und ein Teil nach der Rückkehr und der Einreichung des Online-Berichtes, sowie des Letters of Confirmation.


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