
h_da Programme
Die h_da stellt in Form von zwei Programmen finanzielle Unterstützung für ihre internationalen Gastlehrenden zur Verfügung.
Diese Programme unterstützen die Internationalisierung@home, also zum Beispiel die Vergrößerung des englischsprachigen Lehrangebots für Studierende, die nicht selbst ins Ausland gehen können. Mithilfe der Gastdozenten können diese dennoch interkulturelle Kompetenzen stärken und erste internationale Erfahrungen in gewohnter Umgebung an der h_da sammeln.
Erste Schritte
Ein Gastaufenthalt muss durch einen Fachbereich begleitet werden. Kontaktieren Sie hierfür bitte die entsprechenden Personen in den Studiengängen. Diese stellen dann den jeweiligen Antrag beim International Office (siehe Downloads rechts).
Weitere Unterstützung und Informationen zur Planung Ihres Gastaufenthaltes finden Sie unter Planung Ihres Besuchs. Zögern Sie nicht, uns bei sonstigen offenen Fragen zu kontaktieren.
Fördermöglichkeiten
1. Programm: "Internationale Gastdozenturen"
Förderungsleistungen:
- Zuschuss zu den Reisekosten (bis 700 EUR für Europa/ bis 1000 EUR für Übersee),
- Pauschalbetrag für die Krankenversicherung (125 EUR/Monat)
- Pauschalbetrag für Arbeitsmaterial (250 EUR) und
- Pauschalbetrag für die Unterkunft (700 EUR/ Monat)
Förderungsbedingungen:
- mind. 2 SWS Lehre (im besten Fall während der Vorlesungszeit) für mind. 1 und max. 3 Monate
- auch als Blockveranstaltung möglich
- die Unterrichtssprache muss Englisch sein
- ein öffentlicher Vortrag (über das Kursthema) am Ende des Besuchs.
Um an diesem Programm teilnehmen zu können, benötigen die Gäste einen Gastgeber aus einem unserer Fachbereiche. Letztere stellen im Namen des Gastes einen Antrag auf Förderung bei uns (deshalb ist das Antragsformular nur in deutscher Sprache verfügbar).
Alle Fachbereiche der h_da können Kolleginnen und Kollegen aus dem Ausland zu uns an die Hochschule einladen. Über die fachliche Eignung des Gastes entscheidet der gastgebende Fachbereich.
Detailliertere Informationen zu Förderung, den Voraussetzungen, dem Antragsverfahren usw. finden Sie in der entsprechenden Ausschreibung in der rechten Spalte.
Bitte reichen Sie den vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antrag (siehe rechte Spalte) zusammen mit den erforderlichen Unterlagen im Original im International Office ein.
2. Programm: "Englischsprachige Lehrveranstaltung"
Förderungsleistungen:
- Kosten des Lehrauftrages (entsprechend den Regularien der Personalabteilung)
- Reisekosten (entsprechend den Regularien der Personalabteilung)
- Zuschuss zur Unterkunft (förderungsfähig sind max. 14 Nächte mit 75 EUR/ Nacht)
- Arbeitsmaterial (Pauschalbetrag von 200 EUR)
Förderungbedingungen:
- mind. 2 SWS Lehre über die Dauer von (max.) einem ganzen Semester oder
- als Blockveranstaltung möglich;
- die Unterrichtssprache muss Englisch sein;
Jeder Fachbereich hat die Möglichkeit, Anträge für geeignete Experten für Lehrveranstaltungen auf Englisch zu stellen. Der Gastgeber bewirbt sich im Namen des Gastes (weshalb das Antragsformular nur in deutscher Sprache zur Verfügung steht).
Detaillierte Informationen zu Förderung, den Voraussetzungen, dem Antragsverfahren usw. finden Sie in der entsprechenden Ausschreibung in der rechten Spalte.
Bitte reichen Sie den vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antrag (siehe rechte Spalte) zusammen mit den erforderlichen Unterlagen im Original im International Office ein.
Zusätzliche, externe Finanzierungsmöglichkeiten Ihres Aufenthaltes finden Sie auch hier.
Weitere Informationen
Kontakt
Ronja Schneider
Telefon: +49.6151.16-30022
E-Mail: welcomecenter@h-da.de
Büro: D20, 114