Dekorative Graphik, die ein Flugitcket, einen Reisepass, ein Dokument sowie eine Karte von Deutschland und den Adler aus dem Wappen von Deutschland zeigt

Vor der Ankunft

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1. Visum

Als internationale*r Austauschstudent*in benötigst du möglicherweise ein Visum. Für die Visumsbeantragung wende dich bitte an die deutsche Botschaft oder ein deutsches Konsulat in deinem Heimatland. Die Unterlagen, die für die Visumsbeantragung normalerweise vorgelegt werden müssen, umfassen folgende Dokumente:

  • einen gültigen Personalausweis
  • einen Zulassungsbescheid der h_da (“Letter of Acceptance”)
  • einen Nachweis über deine Krankenversicherung
  • einen Nachweis darüber, dass du dir einen Aufenthalt in Deutschland finanziell leisten kannst
  • eine Auflistung deiner bisherigen Studienleistungen
  • einen Sprachnachweis

Bitte plane ausreichend Zeit für die Visumsbeantragung ein. Die Beantragung kann mehrere Monate dauern!
Ob du ein Visum benötigst oder nicht, hängt von deiner Staatsangehörigkeit ab:

Studierende mit EU-Staatsangehörigkeit benötigen kein Visum und können diesen Abschnitt überspringen.

Nicht-EU Studierende mit Aufenthaltstitel in einem anderen EU-Mitgliedsstaat (REST-Verfahren)

Dieses Verfahren trifft auf dich zu, wenn...

  • du einen gültigen Aufenthaltstitel zum Zweck des Studiums in einem EU-Mitgliedsstaat besitzt (Ausnahmen: Irland, Dänemark und Großbritannien)
  • du für ein Austauschsemester an der h_da zugelassen wurdest

Falls dies zutrifft, steht dir ein vereinfachtes Visumsverfahren namens EU-REST (REsearches & STudents) zu. Hierbei handelt es sich nicht um ein klassisches Visumsverfahren. Durch das REST-Verfahren soll der Aufenthaltstitel, der in einem anderen EU-Mitgliedsstaat gültig ist, auch Gültigkeit in Deutschland besitzen. Das REST-Visum ist beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zu beantragen. Es erlaubt dir bis zu 360 Tage in Deutschland zu studieren sowie innerhalb der EU zu reisen.

Benötigte Dokumente:
Der Antrag wird von uns gestellt. Sende uns hierfür bitte folgende Dokumente per E-Mail zu (alle Dokumente müssen in englischer oder deutscher Sprache ausgestellt worden sein, mit Ausnahme des Kontoauszugs):

  • Aufenthaltstitel des EU-Mitgliedstaates, in dem du derzeit zu Studienzwecken lebst (darin muss ausdrücklich "Studium" vermerkt sein)
  • Nachweis des Lebensunterhalts zur Finanzierung deines Aufenthalts (934 € pro Monat für mindestens 5 Monate) (*siehe unten, wie du diesen Nachweis erbringen kannst)
  • Nachweis einer gültigen Krankenversicherung, d. h. deine Europäische Krankenversicherungskarte (als Scan beider Seiten); eine Reiseversicherung reicht nicht aus

*Der Lebensunterhalt kann nachgewiesen werden durch:

  • ein Stipendium deiner Heimatuniversität in Höhe von 934 € oder weniger (mit einer offiziellen Bestätigung, aus der hervorgeht, wie viel du pro Monat erhältst)
  • Bestätigung über die Einzahlung auf ein sogenanntes Sperrkonto bei einem Geldinstitut, das in der Bundesrepublik Deutschland Bankgeschäfte tätigen darf
  • eine Verpflichtungserklärung (ausgestellt von der deutschen Botschaft)
  • eine schriftliche Bestätigung deiner Eltern (Angaben im Brief: Betrag, Zeitraum, Datum und Unterschrift) und eine Kopie des Reisepasses deiner Eltern. Es muss auch nachgewiesen werden, wie du das Geld erhältst (z. B. Kontoauszüge mit entsprechenden Überweisungen).
  • einen Bildungskredit
  • einen eingenen Kontoauszug (nicht älter als drei Monate und maximal Seiten lang)
  • Einkünfte aus eigener Erwerbstätigkeit (nachgewiesen durch eine Kopie des Arbeitsvertrags)

Diese Optionen können kombiniert werden, um den Gesamtbetrag von 934 € pro Monat zu erreichen.

Bearbeitungszeit:
Das Bundesministerium für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat 30 Tage Zeit den Antrag abzulehnen (i.d.R. muss dem Antrag zugestimmt werden). Wenn du Fragen zum Verfahren hast, lass es uns bitte wissen: incoming.int@h-da.de

Wenn du aus einem Nicht-EU-Land kommst, das nicht Brasilien, Kanada, Israel, Japan, Neuseeland, Korea oder die USA ist, kannst du nicht ohne Visum in Deutschland einreisen. Bitte beantrage so früh wie möglich ein Visum, bevor du nach Deutschland kommst (am besten, sobald du unsere Zulassung erhalten hast).

Wenn du aus einem dieser Länder kommst, hast du zwei Möglichkeiten:

  • a) Du beantragst ein Visum, das die gesamte Dauer deines Aufenthalts abdeckt
    oder
  • b) Du reist mit deinem Personalausweis in Deutschland ein und beantragst in Deutschland eine sogenannte Aufenthaltsgenehmigung

Bitte beachte, dass ab Mitte 2025 eine kostenpflichtige ETIAS-Erlaubnis der Europäischen Union erforderlich ist.

Option a)
Du bewirbst dich bei einer deutschen Botschaft oder einem deutschen Konsulat in deinem Heimatland für ein Visum, bevor du in Deutschland einreist. Die Botschaften und Konsulate sind oft weniger strikt, was den finanziellen Nachweis für deinen Aufenthalt in Deutschland anbelangt. (Bitte beachte, dass du bei Option b eine hohe Geldsumme auf einem speziellen Konto nachweisen musst).
Wir empfehlen dir in jedem Fall Option a), weiter unten erfährst du, warum.

Option b)
Du kannst ohne Visum in Deutschland einreisen und später eine sogenannte Aufenthaltsgenehmigung beantragen. Wenn du ohne Visum in Deutschland einreist, darfst du bis zu 90 Tage in Deutschland bleiben. Da dein Aufenthalt bei uns jedoch länger als 90 Tage dauert, musst du eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen. Die Beantragung einer Aufenthaltsgenehmigung läuf ähnlich ab wie die Beantragung eines Visums.
Hierfür musst du ein Sperrkonto eröffnen, auf dem du für jeden Monat, den du in Deutschland lebst, 934 € einzahlen musst. Das Sperrkonto kannst du eröffnen, bevor du nach Deutschland kommst oder wenn du in Deutschland bist. Wenn du dich für diese Option entscheidest, unterstützen wir dich bei der Beantragung einer Aufenthaltsgenehmigung.
In vielen Fällen dauert es länger, bis du in Darmstadt/Dieburg einen Termin für die Beantragung einer Aufenthaltsgenehmigung bekommst. Sollten deine 90 Tage abgelaufen sein, du aber noch keinen Termin bei der Ausländerbehörde erhalten haben, kann es sein, dass du nicht außerhalb Deutschlands reisen darfst. Aus diesem Grund empfehlen wir dir ein Visum direkt in deinem Heimatland zu beantragen.
Solltest du dich dennoch für Option b entscheiden, unterstützen wir dich bei der Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis, wenn du in Darmstadt/Dieburg bist!

Nicht-EU Studierende aus Indien oder China

Studierende aus Indien und China müssen ihr Visum bei der Akademischen Prüfstelle (APS) beantragen. Dieser Vorgang ist zwingend erforderlich und kann leider nicht umgangen werden. Die individuelle APS-Gruppennummer wird nach erfolgreicher Zulassung für die h_da durch Marina und Ronja bei der enstprechenden Stelle angefordert und dann an die Studierenden weitergeleitet. Danach kannst du dich mit dieser Nummer für dein Visum bewerben.

Informationen für Studierende aus China

Informationen für Studierenden aus Indien

Wenn du einen weiteren Ausweis mit einer weiteren, europäischen Staatsangehörigkeit hast, benötigst du kein Visum für die Einreise in Deutschland. Vergewissere dich jedoch bitte unbedingt vorher bei der deutschen Botschaft oder dem deutschen Konsulat in deinem Heimatland.

2. Unterkunft

Darmstadt hat einen sehr großen Wohnungsmarkt, der von Studentenwohnheimen bis hin zu Privatapartments reicht. Eine Unterkunft in Darmstadt zu finden, ist nicht immer ganz einfach, aber wir helfen dir gerne dabei!

Miete und Bewerbung:

Wir haben einen Vertrag mit dem Studierendenwerk Darmstadt, einer Non-Profit-Organisation, die die Studentenwohnheime in Darmstadt verwaltet. Wir haben eine feste Anzahl an vorgebuchten Wohnheimzimmern, für die du dich bewerben kannst. Die Räume befinden sich in Wohngemeinschaften, in den zwischen zwei und fünf Studierende leben (dies können Studierende aus Deutschland oder internationale Studierende sein) und die Monatsmiete beträgt zwischen 400 und 550€. Zusätzlich muss eine Kaution in Höhe einer Monatsmiete gezahlt werden (die du später zurückerhältst). Um dich zu bewerben, fülle einfach den Wohnheimzimmerantrag aus, den wir dir zwischen Juni und August zuschicken, falls du im Wintersemester bei uns studieren möchtest bzw. zwischen Dezember und Januar, falls du im Sommersemester zu uns kommen möchtest.

Bitte beachte:

  • es besteht keine Garantie dafür, dass du ein Zimmer erhältst
  • die Zimmer können nur für ein Semester angemietet werden, auch wenn du zwei Semester bei uns studierst
  • der Fachbereiche Media ist in Dieburg angesiedelt; Kurse des Fachbereichs Wirtschaft finden ebenfalls zum Teil in Dieburg statt. Unsere International-Office-Zimmer befinden sich alle in Darmstadt, nicht in Dieburg
  • der Einzugstermin ist Anfang September bzw. Anfang März. Falls du vor dem Beginn deines Mietvertrags in Darmstadt eintriffst, müsstest du für die ersten Nächte ein Hotel-, Hostel- oder Airbnb-Zimmer buchen
  • Besondere Konditionen: Für den Monat August bzw. Februar musst du keine Monatsmiete überweisen, sofern du das Zimmer für den gesamten Zeitraum angemietet hast (März bis August bzw. September bis Februar)
  • für unsere speziellen International-Office-Zimmer kannst du dich nur über das International Office, aber nicht über die Website des Studierendenwerk Darmstadt bewerben

Wichtig für alle:

Einige Studierende suchen auf Google nach "Studierendenwerk Darmstadt" und bewerben sich für ein Regelzimmer im Studierendenwerk Darmstadt, bevor wir ihnen die genauen Informationen zu uneren International-Office-Zimmern rausschicken (alle Zimmer gehören offiziell zum Studierendenwerk Darmstadt, aber unsere International-Office-Zimmer haben besondere Konditionen). Selbstverständlich kannst du dich für ein allgemeines Zimmer in den Studierendenwohnheimen über die Website des Studierendenwerk Darmstadt bewerben. Bitte beachte aber, dass die Konditionen für diese Zimmer andere sind. Wir raten dir deshalb, mit der Bewerbung für ein Regelzimmer bzw. deiner endgültigen Entscheidung zu warten, bis du alle Informationen zu unseren International-Office-Zimmern von uns erhalten hast. Unsere E-Mail erhältst du im Juni oder Juli (wenn du im Wintersemester bei uns studierst) bzw. im Dezember oder Januar (falls du im Sommersemester bei uns studierst). Für unsere speziellen International-Office-Zimmer kannst du dich nur über uns, aber nicht über die Website des Studierendenwerk Darmstadt bewerben. Die International-Office-Zimmer stehen über den allgemeinen Wohnservice des Studierendenwerk Darmstadt nicht zur Verfügung.

Der Wohnservice des Studierendenwerk Darmstadt bietet Zimmer in den vielen Studierendenwohnheimem in Darmstadt an. Die Bewerbung für diese Zimmer erfolgt direkt über das Studierendenwerk Darmstadt, nicht über das International Office der h_da. Voraussetzung für eine Anmietung der Zimmer ist eine Einschreibung an einer Darmstädter Hochschule. Alle wichtigen Informationen findest du auf der Website des Studierendenwerks.

Wichtig: International-Office-Zimmer versus Regelzimmer des Studierendenwerk Darmstadt:
Ob du dich für ein Regelzimmer des Studierendenwerk oder ein International-Office-Zimmer bewirbst, ist natürlich deine Entscheidung. Bitte beachte aber, dass die Konditionen für die Regelzimmer andere sind; sie sind i.d.R. strikter als die Konditionen der Verträge für die International-Office-Zimmer.

  • Vertragslaufzeit: Die Laufzeit für beide Zimmertypen ist jeweils 6 Monate, allerdings unterscheiden sich die Zeiträume: Die International-Office-Räume werden ab Anfang September bzw. ab Anfang März angemietet, da dein Austauschsemester bei uns Anfang September bzw. Anfang März beginnt. Die Laufzeit der Regelzimmer beginnt allerdings erst am 1. Oktober bzw. 1. April und läuft dementsprechend bis Ende März bzw. Ende April.
  • Aktive Kündigung: Den Vertrag für die Regelzimmer musst du darüber hinaus aktiv kündigen; die Verträge für die International-Office-Zimmer laufen automatisch aus.
  • Anzahl der Mietzahlungen: Wir haben für die International-Office-Zimmer eine besondere Absprache mit dem Studierendenwerk, sodass du im letzten Monat (Februar bzw. August) keine Miete überweisen musst. Dies trifft auf die Regelzimmer nicht zu.

Bitte bedenke dies, wenn du dich für ein Regelzimmer des Studierendenwerk Darmstadt bewirbst.

Du bist nicht der Studentenwohnheimtyp? Kein Problem – Du kannst auch auf eigene Faust nach einer Unterkunft suchen. Diese Links könnten hilfreich sein:

Darmstadt:

Dieburg:

Falls du an einer Wohngemeinschaft (WG) interessiert bist, besuche diese Website:
https://www.wg-gesucht.de.
Das International Office der h_da verwaltet auch eine Facebook-Gruppe namens"h_da housing exchange”, in der du Kontakt zu h_da-Studierenden, die einen Auslandsaufenthalt planen und ihr Zimmer für diesen Zeitraum gerne untervermieten möchten, knüpfen kannst. Schau vorbei!  (Bitte beachte, dass die h_da für die in dieser Gruppe angebotenen Zimmer keine Haftung übernimmt.)

Studierendenwohnheime

Falls du dich um ein International-Office-Zimmer bewirbst, wird sich dein Zimmer sehr sicher in einem der beiden Studentenwohnheime "Karlshof" (Alfred-Messel-Weg) oder "Berliner Allee“ (LAB) befinden. Hier kannst du mehr über diese beiden Wohnheime erfahren und dir Bilder ansehen. 
 

Nützliche Informationen bei der Zimmer-/Apartmentsuche

WG - Wohngemeinschaft

In Deutschland ist es üblich als Studierende:r oder Auszubildende:r in einer Wohngemeinschaft (WG) zu leben. Das bedeutet, dass man mit anderen Studierenden oder Auszubildenden in einer gemeinsamen Wohnung lebt und sich Küche, Bad und, falls vorhanden, das Wohnzimmer teilt, aber ein eigenes Zimmer hat. Die meisten WG-Zimmer in Deutschland werden auf wg-gesucht.de inseriert. Die Seite hat auch ein englischsprachiges Interface. Die meisten Inserate in Darmstadt und Dieburg sind zwar auf Deutsch, lassen sich aber mittels DeepL gut übersetzen.

How to write a successful flatshare application

Auf 'Play' wird externer Medieninhalt geladen, und die Datenschutzrichtlinie von YouTube gilt

3. Krankenversicherung

In Deutschland können nur Leute mit ausreichendem Krankenversicherungsschutz an einer Universität/Hochschule eingeschrieben werden. Aus diesem Grund sind wir gesetzlich dazu verpflichtet, den Versicherungsschutz unserer Austauschstudierenden zu überprüfen, bevor sie eingeschrieben werden können. Start deiner deutschen Krankenversicherung ist immer der 1. April (im Sommer) bzw. der 1. Oktober (im Winter). Für die Orientation kannst du eine Reisekrankenversicherung abschließen (diese prüfen wir aber nicht).


Bitte beachte, dass der Erhalt des Zulassungsbescheides (“Letter of Acceptance”) nicht bedeutet, dass du bereits an der h_da eingeschrieben bist. Die Einschreibung erfolgt in zwei Schritten

  1. Vorläufige Einschreibung auf Basis deines Zulassungsbescheides (“Letter of Acceptance”)
  2. Endgültige Einschreibung – erfolgt persönlich und nach Einreichung eines Nachweises über deinen Krankenversicherungsschutz und der Zahlung des Semesterbeitrags.

Folgende Anbieter werden für eine Einschreibung nicht akzeptiert:

  • Care Concept
  • Dr. Walter
  • educare24
  • Guardme
  • Mawista
  • VELA
  • und weitere (hauptsächlich private Versicherungen)

Wenn du über 30 Jahre alt bist, gelten für dich andere Regeln der Krankenversicherung (eine private KV kann hier womöglich doch akzeptiert werden).

Sicherlich fragst du dich nun, welche Art von Krankenversicherung an der h_da für eine Einschreibung benötigt wird. Dies hängt von deinem Heimatland ab:

Als Studierende/r innerhalb der EU/des EWR hast du bereits einen gültigen Krankenversicherungsschutz – sorge dafür, dass du eine gültige European Health Insurance Card (EHIC), die den gesamten Zeitraum deines Aufenthalts abdeckt, hast und diese mitbringst!
Für eine ärztliche Behandlung in Deutschland musst du dann mit einem bestimmten Betrag in Vorkasse treten, den du später von deiner heimischen Krankenkasse erstattet bekommst. Falls du keine EHIC hast, melde dich bitte rechtzeitig bei uns.

Übersee-Studierende müssen einen Krankenversicherungsnachweis vorweisen, der dem einer deutschen Krankenversicherung entspricht. Hierfür gibt es zwei Optinen:

  • Du hast eine private Krankenversicherung, die deinen Auslandsaufenthalt abdeckt. In diesem Fall, schreib uns bitte eine E-Mail an incoming.int@h-da.de.Wir müssen deine private Krankenversicherung dann prüfen lassen. Wenn deine Krankenversicherung ausreichend ist, erhältst du ein Schreiben, dass die Gleichwertigkeit bestätigt. Mit diesem Schreiben kannst du eingeschrieben werden. Bitte beachte jedoch, dass die meisten privaten Krankenversicherungen für eine Einschreibung an der h_da nicht ausreichend ist. Das gilt selbst für einige Krankenversicherungen, die das International Office deiner Heimatuniversität dir empfohlen hat. Reisekrankenversicherungen werden ebenfalls nicht akzeptiert.
  • Die zweite Option besteht darin, eine deutsche Krankenversicherung abzuschließen (die monatlichen Kosten betragen ca. 120€). Du erhältst eine E-Mail mit allen notwendigen Informationen hierüber.

Unsere Empfehlung: Schließe eine gesetzliche deutsche Krankenversicherung ab:

  1. Sie bietet einen guten Schutz und ist in ganz Europa gültig.
  2. Sie bietet dir einen sehr einfachen Zugang zu Ärzten und Krankenhäusern (mittels Ihrer European Health Insurance Card).

Studierende aus der Türkei reichen bitte ein sogenanntes A/T-11-Dokument ein. Bitte deine Krankenversicherung dir dieses Dokument auszustellen - sie wissen, welches Dokument gemeint ist. Es ist ausreichend, wenn du das Dokument im Januar (bei Aufenthalten im Sommersemester) bzw. im Juli (bei Aufenthalten im Wintersemester einreichst).

Das deutsche Krankenversicherungssystem

4. Finanzen

Wahrscheinlich denkst du auch an die finanzielle Seite deines Aufenthaltes an der h_da.

Monatliche Ausgaben

  • Miete (im Durchschnitt):
    450 EUR
  • deutsche Krankenversicherung (falls notwendig):
    ca. 120 EUR
  • Studienmaterial:
    50 EUR
  • Lebensmittel, Kleidung etc:
    ca. 300 EUR
  • Rundfunkgebühr (TV- und Radio-Gebühren) (verpflichtend):
    ca. 10 EUR
  • Freizeitaktivitäten:
    ca. 100 EUR
  •  
  • Insgesamt  ca. 1.030 EUR

Einmalige Ausgaben

  • Semesterbeitrag:
    ca. 290 EUR*
  • Mietkaution (Durchschnitt; wird nach Auszug zurückgezahlt)
    450 EUR
  • Aufenthaltsgenehmigung für Nicht-EU-Studierende (falls notwendig):
    100 EUR
  • Zimmerzubehör (Bettwäsche, Küchenutensilien)
    50 EUR
  •  
  • Insgesamt: ca. 890 EUR
    *Betrag kann sich ändern

5. Kurse (Überblick) & Learning Agreement

Kurse

Deutsche Hochschulen veröffentlichen ihre Vorlesungsverzeichnisse für die jeweiligen Semester i.d.R. relativ spät im Vergleich zu anderen Ländern. An der h_da steht das finale Vorlesungsverzeichnis für das Wintersemester jeweils erst ab September zur Verfügung; das Vorlesungsverzeichnis für das Sommersemester wird erst im März online gestellt.
Dies bedeutet, dass deine endgültige Kurswahl erst recht spät erfolgen kann. Du kannst dich aber schon einmal mit den Kursen, die normalerweise an der h_da angeboten werden, vertraut machen, indem du in unsere englischsprachigen Kurse oder in der QIS-Suchmaske nach deutschsprachigen Kursen aus den Vorsemestern suchst.

(Online) Learning Agreement für Erasmus-Studierende

So wird es gemacht:

  1. Besprich mit dem/der Erasmus-Koordinator:in deiner Heimatuniversität, welche Kurse du belegen solltest und ob und wie diese für dein Studium angerechnet werden können (das Learning Agreement ist meist nur für Studierende mit Erasmus-Förderung verpflichtend).
  2. Schaue in unserem Infoblatt nach, welche:r Professor:in an der h_da dein Learning Agreement unterschreiben muss. In der Personensuche findest du die Anschrift und Daten der jeweiligen Professor:innen (Marina und Ronja können das Dokument nicht unterschreiben, aber du kannst sie als administrativen Kontakt angeben).
    Bitte beachte: Wenn du nicht den/die richtige Professor:in auswählst, kann dein Online-Learning-Agreement nicht von uns unterschrieben werden.
  3. Wir benutzen für die Verwaltung der Online-Learning-Agreements die Datenbank MoveON. Bitte teile dies deiner Heimatuniversität mit, sodass sie uns das OLA digital via EWP schicken können. Über welches Tool dies erfolgen muss, teilt dir das International Office deiner Heimatuniversität mit.

Zeitpunkt: Reiche das Dokument  bitte erst ein, nachdem du von uns deinen offiziellen Zulassungsbescheid erhalten hast. In der Regel sollte das Learning Agreement etwa 4 bis 6 Wochen vor Beginn deines Austauschsemesters bei uns ausgestellt werden.

6. Online-Treffen vor der Ausreise

Bevor du nach Darmstadt/Dieburg kommst, möchten wir dich zu einem Online-Treffen einladen. Während des Treffens besprechen wir folgende Dinge mit dir:

  • die Dinge, die anfallen, sobald du in Darmstadt/Dieburg eingetroffen bist
  • welche Unterlagen du für die Einschreibung benötigtst
  • welche Krankenversicherungen an der h_da akzeptiert werden (für Studierende aus Übersee und der Türkei)

Bei dem Treffen hast du auch die Chance die anderen Austauschstudierenden kennenzulernen. Glaub uns, nach dem Treffen wird sich dein Austauschsemester viel greifbarer anfühlen!

Für diejenigen unter euch, die im Wintersemester bei uns studieren, findet das Online-Treffen im Juni/Juli statt; falls du dein Studium im März, also im Sommersemester, bei uns beginnst, ist das Treffen für Januar/Februar angesetzt.

7. Einschreibung an der h_da

Kurz nach unserem Pre-Arrival-Online-Treffen bitten wir dich deine Einschreibung an der h_da vorzubereiten. Dies sind die Dokumente, die wir von dir benötigen:

  • Nachweis einer an der h_da gültigen Krankenversicherung
  • Zahlung deines Semesterbeitrags (s.u.)

Semesterbeitrag:
Studierende aus Europa bzw. dem EWR müssen den Semesterbeitrag auf das Konto der h_da überweisen, bevor sie in Darmstadt/Dieburg ankommen (d.h. vor Anfang September bzw. Anfang März). Die genaue Konoverbindung und Summe des Semesterbeitrags teilen wir dir per E-Mail mit. Bitte überweise kein Geld an die h_da, bevor du unsere E-Mail erhalten hast! Bitte beachte auch, dass Austauschstudierende einen reduzierten Semesterbeitrag (ohne Verwaltungsgebühr) zahlen.
Studierende aus Übersee und der Türkei zahlen den Semesterbeitrag erst nach ihrer Ankunft in Darmstadt/Dieburg (s. hier).

8. Informationen für Studierende mit körperlicher Einschränkung

Hier findest du Informationen über das Inklusionsbüro der h_da und darüber, an wen du dich bei Fragen zur Inklusion wenden kannst. Auch die folgende Website der EU bietet Informationen zu den Unterstützungsleistungen der h_da:vhttps://inclusivemobility.eu/

9. Unsere Stipendien

Studierenden einiger unserer Partnerhochschulen können wir ein Stipendium anbieten:

Brasilien: Universidade Estadual Paulista 'Júlio de Mesquita Filho' (UNESP) ● Brasilien: Pontificia Universidade Católica do Rio de Janeiro (PUC) ● Brasilien: Universidade de São Paulo (USP) ● Brasilien: Universidade Federal de Goiás ● Brasilien: Universidade Federal de Santa Catarina ● Chile: Universidad de Talca ● Georgien: Caucasus Universtiy ● Georgien: Georgian Institute of Public Affairs ● Ghana: Kwame Nkrumah University of Science and Technology ● Indien: Amrita Vishwa Vidyapeetham - Amrita University ● Indien: Indian Institute of Technology Kanpur (IITK) ● Indien: Kamla Raheja Vidyanidhi Institute for Architecture and Environmental Studies ● Indien: VIT University - Institute of Technology ● Indonesien: Institut Teknologi Sepuluh Nopember (ITS) ● Iran: Amirkabir University of Technology ● Israel: Bezalel Academy of Arts and Design ● Japan: Kyushu Univeristy ● Jordanien: German-Jordanian University ● Jordanien: Jordan University of Science and Technology ● Kolumbien: Universidad ICESI ● Malaysia: Universiti Teknologi Malaysia (UTM) ● Malaysia: Taylor’s University ● Mexiko: Universidad Anáhuac Querétaro ● Namibia: Namibia University of Science and Technology ● Nepal: Pokhara University ● Paraguay: Universidad Nacional de Asunción ● Polen: Akademia Sztuk Pięknych im. Jana Matejki w Krakowie ● Polen: Uniwersytet Ekonomiczny w Katowicach ● Rumänien: Universitatea Babes-Bolyai din Cluj-Napoca ● Thailand: King Mongkut's University of Technology Thonburi ● Ukraine: Uzhhorod National University ● Ungarn: Moholy-Nagy University of Art and Design ● Vietnam: Da Nang University

Weitere Infos findest du auf unserer Stipendien-Seite!

10. Praktische Informationen

Diese Dinge solltest du bitte ebenfalls beachten:

Start des Austauschsemesters

Start des Austauschsemesters ist Anfang September (im Wintersemester) bzw. Anfang März (im Sommersemester). Die genauen Tage teilen wir dir rechtzitig mit. Wir gehen davon aus, dass du an diesem Tag in Darmstadt bzw. Dieburg bist.

Meetup App

Unser Willkommensprogramm sowie Veranstaltungen während des Semesters geben wir in unserer Meetup-Gruppe namens "h_da exchange students". Bitte lade dir die Meetup-App herunter (für Android oder iOS) und erstelle einen Account mit deinem Klarnamen in lateinischer Schrift. Den Zugangscode schicken wir dir per E-Mail zu.

Vier Campus

Die h_da hat vier Campus: Drei befinden sich in Darmstadt, einer ist in Dieburg gelegen. In den Gebäuden in Dieburg werden alle Studiengänge des Fachbereichs Media ein Teil der Kurse des Fachbereichs Wirtschafts unterrichtet. Schau dir unsere interaktive Campus-Karte an!

AirLiner-Bus

Mit dem AirLiner-Bus kannst du direkt vom Frankfurter Flughafen nach Darmstadt fahren. Mehr Informationen findest du hier.

Vorlesungserzeichnis

Hier findest du die Kurse, die an der h_da angeboten werden.
Stell sicher, dass du das korrekte Semester ausgewählt hast. Englischsprachige Kurse findest du, indem du unter „Unterrichtssprache“ „Englisch“ auswählst. Um Kurse auf Deutsch angezeigt zu bekommen, wähle bitte „Deutsch“.
Bitte beachte: Das Vorlesungsverzeichnis für das Wintersemester wird erst jeweils am 1. September veröffentlicht; das Vorlesungsverzeichnis für das Sommersemester am 1. März. Wenn das Vorlesungssemester noch nicht freigeschaltet ist, schaue dir die Kurse an, die im letzten Winter- bzw. Sommersemester angeboten wurden - die Kurse sind i.d.R. jedes Wintersemester und jedes Sommersemester gleich.

Zu den Prüfungszeiten

Erasmus Code

D  DARMSTA02

Kontakt

Marina Zielke (sie/ihr) &
Ronja Schneider (sie/ihr)

Betreuung Austauschstudierende
+49.6151.533-68014
+49.6151.533-60022
incoming.int@h-da.de
Büro: C23, 02.10