Betreuung internationaler Praxisstudierender
Sie haben eine Anfrage eines/einer Studierenden aus dem Ausland für ein Praktikum erhalten. Auf dieser Seite geben wir Ihnen Informationen zum Umgang mit internationalen Praxisstudierenden.
1. Prüfung der Anfrage
Für die fachliche Prüfung der Anfrage ist Ihr Fachbereich zuständig. Auch die Ausstellung einer Praktikumszusage erfolgt dort.
2. Mögliche Einschreibung an der h_da
Studierende, die ihr Praktikum bei uns im März, April, September oder Oktober beginnen, haben die Möglichkeit sich zusätzlich an der h_da einzuschreiben. Hierdurch haben sie viele Vorteile, allen voran:
- Semesterticket: Kostenlose Benutzung der meisten Busse, Bahnen und Züge des Nahverkehrs in Südhessen für das gesamte Semester. Hierdurch können Studierende viel Geld sparen.
- Ermäßigungen bei Veranstaltungen (z.B. Theaterbesuche, Kinobesuche, Oper)
- Teilnahme an unserem Willkommensprogramm für Austauschstudierende. Während des Programms unterstützen wir die Studierenden bei vielen administrativen Aufgaben (Visum, Wohnsitzanmeldung etc.). Auch eine Teilnahme an Zusätzlich vorgeschalteten Deutschkursen und an gemeinsamen Ausflügen innerhalb Darmstadts und der Rhein-Main-Region ist möglich. So haben Praktikant*innen die Möglichkeit, andere Studierende aus dem Ausland kennenzulernen und Anschluss zu finden.
- Studierendenstatus: Eingeschriebene Studierende haben das Recht, sich auf einen Wohnheimplatz des Studierendenwerks Darmstadt zu bewerben. (Für nicht-eingeschriebene Studierende ist eine Bewerbung nicht möglich.)
Haben Praktikant*innen den Wunsch eingeschrieben zu werden, zählen sie formal als Austauschstudierende. In dem Fall liegt die administrative Betreuung im International Office. Weitere Infos.
Einschreibefristen: Bitte beachten Sie, dass eine Einschreibung bis Ende Juli erfolgen muss, falls das Praktikum im September oder Oktober beginnt . Liegt der Praktikumsbeginn im März oder April, müssen Praktikant*innen bis Ende Januar eingeschrieben werden.
3. Zusage & Praktikumsvertrag
Bitte prüfen Sie, ob der/die Studierende einen Praktikumsvertrag benötigt, um ein Praktikum bei Ihnen zu absolvieren und welche Dokumente für einen möglichen Vertrag vorliegen müssen (Haftpflichtversicherung, Krankenversicherung). Bitte beachten Sie: Auch wenn Ihr Fachbereich nicht zwingend vorschreibt, dass Praktikant*innen einen Vertrag erhalten, kann es sein, dass der/die Studierende einen Vertrag benötigt. Dies kann erforderlich sein, falls Praktikant*innen eine Erasmus-Förderung erhält oder ein Visum benötigt.
4. Zeugnis
Für die Ausstellung eines Praktikumszeugnisses ist der Fachbereich zuständig.
5. Erasmus-Dokumente
Praktikant*innen, die eine Förderung über die Erasmus-Programmlinie SMP erhalten, müssen entsprechende Erasmus-Dokumente einreichen (u.a. ein Learning Agreement for Traineeship). Hier wird i.d.R. die Unterschrift der betreuenden Person gefordert.
Bitte beachten Sie: Die Erasmus-SMP-Förderung wird von der Heimatuniversität der Praktikant*innen gezahlt (nicht durch die h_da).
Bei Rückfragen melden Sie sich gerne bei Marina Zielke und Ronja Schneider unter incoming.int@h-da.de