Auslandssemester in Australien (von Niclas Bauer)

Praktische Infos A-Z

Wenn du dich für ein Auslandsstudium beworben hast, erhältst du in der Regel innerhalb von 8 Wochen nach der Bewerbungsdeadline an der Gasthochschule eine Rückmeldung, bzw. bestenfalls einen "Acceptance Letter". Nach Erhalt des Acceptance Letters kannst du weitere Schritte einleiten, wie z.B. die Beantragung eines Visums oder Reisevorkehrungen treffen.

Eine Kreditkarte ist für einen Auslandsaufenthalt von großem Vorteil. Oftmals lassen sich Kreditkarten als alltägliches Zahlungsmittel einsetzen. Der Einsatz von Kreditkarten im Ausland kann allerdings teuer werden, deswegen solltest du dich vorab genau über Kosten informieren und günstige Angebote für Studierende ausmachen. Schaue auch in die Erfahrungsberichte, um dir Tipps von anderen Studierenden zu holen.

 

Wenn du im Auslandssemester Auslands-BAföG beziehst, musst du dem Amt eine Bestätigung der h_da über den Auslandsaufenthalt zukommen lassen. Frage bitte hierfür eine Vorlage beim zuständigen BAföG-Amt an und leite diese vorausgefüllt an uns weiter.

 

Um einen Auslandsaufenthalt im Rahmen deines h_da Studiums durchzuführen, musst du an der h_da eingeschrieben sein und bleiben. Der Semesterbeitrag ist weiter zu entrichten, auch wenn du im Ausland bist. 

Informiere dich rechtzeitig über erforderliche und empfohlene Impfungen für den Auslandsaufenthalt bei deinem Hausarzt.

Alle wichtigen Infos zur Leistungsanerkennung sind hier zu finden. 

Wende dich bitte für die Notenumrechnung von im Ausland erbrachten Leistungen an das Prüfungsamt im Fachbereich. Beachte auch die aktuelle Anerkennungssatzung der h_da.

 

Den RMV-Beitrag kannst du dir über den AStA zurückerstatten lassen, wenn du mindestens 3 volle Monate Abwesenheit durch den Auslandsaufenthalt nachweisen kannst. Ein entsprechendes Antrags-Formular finden du beim AStA. Einen Nachweis über den Auslandsaufenthalt kannst du im International Office beantragen.
Mache dir hierbei auch über das folgende Szenario Gedanken:
Du befindest dich z.B. zwischen März und Juni in einem Auslandssemester und lässt dir den RMV-Beitrag zurückerstatten. Anfang Juli bist du wieder in Deutschland. In diesem Fall kannst du das Semesterticket bis zum Semesterende in Deutschland nicht nutzen.

Auch wenn du im Ausland studierst oder ein Praktikum machst, ist eine Rückmeldung an der h_da für das jeweilige Semester innerhalb der üblichen Rückmeldefrist erforderlich.

Stelle vor deinem Aufenthalt sicher, dass du

  • dich ausreichend über die Sicherheitslage und das Gesundheitssystem im Gastland über die Seiten des Auswärtigen Amts und der Botschaft informiert hast
  • du in der Krisenvorsorgeliste ELEFAND des Auswärtigen Amts registriert hast.
  • Informiere Familie und Freunde vor der Ausreise über deine Reisepläne und –daten.
  • Bereite eine Liste mit Notfallkontakten vor (z.B. Bank, Krankenkasse, Botschaft)
  • Nimm Kopien von wichtigen Dokumenten mit (z.B. Reisepass, Impfpass, Visum, Tickets)
  • Nimm ein Travel First Aid Kit mit (v.a. Schürfwunden werden oft unterschätzt).

Im Falle einer Pandemie/Endemie:

  • Stelle vor deinem Aufenthalt sicher, dass du
    • dich ausreichend über die Sicherheitslage und das Gesundheitssystem im Gastland über die Seiten des Auswärtigen Amts und der Botschaft informiert hast
    • du in der Krisenvorsorgeliste ELEFAND des Auswärtigen Amts registriert hast
    • deinen Aufenthalt im International Office gemeldet und über das MoveON-Portal registriert hast
    • deine Adresse auf my.h-da aktuell ist
    • über einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz verfügst, der Endemien und Pandemien mit einschließt und den Versicherungsschutz auch im Falle einer Reisewarnung des Auswärtigen Amts leistet

Für die Hochschule Darmstadt haben Gesundheit und Sicherheit oberste Priorität. Daher raten wir ausdrücklich von Reisen in Risikogebiete und in Länder oder Regionen mit einer Reisewarnung des Auswärtigen Amtes ab.

Sollte es während deines Aufenthalts zu einer Krisensituation kommen,

  • orientiere dich an den Präventionsmaßnahmen der örtlichen Behörden sowie den Vorgaben der Gastinstitution
  • und du den Aufenthalt abbrechen möchtest, melde dich bitte umgehend bei uns. Im Falle einer Förderung durch Erasmus+ oder PROMOS sind bestimmte Nachweise über den Abbruch des Aufenthalts zu erbringen.

Informiere dich rechtzeitig über die Unterrichts-/Unternehmenssprache: Über das erforderliche Niveau und in welcher Form du dieses nachweisen können musst.
An asiatischen Partnerhochschulen z.B. wird eine Auswahl an Kursen auf Englisch angeboten, während in Spanien und Italien Landessprachkenntnisse erforderlich sind.
Nutze die Gelegenheit und besuche die angebotenen Sprachkurse der h_da. Das Sprachenzentrum bietet außerdem die kostenfreie Teilnahme an Online-Sprachkursen im Selbststudium über Rosetta Stone an (24 Sprachen im Angebot!). 

Außerdem kannst du am h_da Buddy-Programm teilnehmen, bei dem du durch Kontakt mit Incomings Sprachkenntnisse ausbauen oder erwerben kannst.
Wenn du einen Erasmus+ Aufenthalt durchführst hast du die Möglichkeit zur sprachlichen Vorbereitung einen vorgeschalteten Sprachkurs im Gastland zu absolvieren und hierfür bis zu 14 Tage zusätzliche Erasmus+ Förderung zu erhalten.
Generelle Empfehlung: mindestens B1 in der Unterrichtssprache.

Den Antrag auf ein Urlaubssemester kannst du während der Rückmeldefrist stellen. Erkundige dich ausführlich über Vor- und Nachteile eines Urlaubssemesters.

Wichtige Versicherungen:

  • Auslands-Krankenversicherung (Pflicht): Stelle sicher, dass du im Ausland einen umfassenden und ausreichenden Krankenversicherungsschutz hast, der Krankenhausaufenthalte und Rücktransporte ins Heimatland abdeckt. Informiere dich, ob die Versicherung Pandemiefälle abdeckt. Achte darauf, dass der Versicherungsschutz mit Datum der Ausreise beginnt und erst nach Rückkehr endet.
  • Haftpflichtversicherung (Pflicht bei Praktika)
  • Unfallversicherung (Pflicht bei Praktika)

Informiere dich genau, ob du für das Gastland ein Visum brauchst, welche Unterlagen dafür erforderlich sind, wann und wo du dieses spätestens beantragen musst. Es wird empfohlen, dass du mit der Visumsbeantragung beginnst, sobald du den Acceptance Letter der Gasthochschule bzw. das Einladungsschreiben der Gastinstitution erhalten hast.

Falls du dich mit einer Aufenthaltserlaubnis in Deutschland aufhältst (z.B. Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke des Studiums nach §16b), denke bei der Planung des Auslandssemesters bitte unbedingt an folgende Punkte:

  • Es ist notwendig, dass die Aufenthaltserlaubnis noch bis nach der Rückkehr nach Deutschland gültig ist.
  • Sollte dies nicht der Fall sein, kümmere dich rechtzeitig vor dem Auslandsaufenthalt um die Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis. Stelle am besten drei Monate vor der Ausreise hierfür einen schriftlichen Antrag bei der zuständigen Ausländerbehörde.
  • Reise nicht außerhalb Deutschlands, wenn der Aufenthaltsstatus unklar ist.
  • Beachte, dass du Deutschland allgemein nicht länger als sechs Monate am Stück verlassen darfst. Eine Aufenthaltserlaubnis wird ab sechs Monaten nach der Ausreise aus Deutschland ungültig.
  • Allgemeine Informationen zum Thema Aufenthaltserlaubnis sowie Kontaktmöglichkeiten bei Rückfragen sind hier zu finden: www.h-da.de/aufenthaltserlaubnis

Einige Partnerhochschulen bieten Plätze in Wohnheimen an, für die du dich teilweise schon mit der Bewerbung um einen Studienplatz bewerben kannst. Manchmal macht es auch Sinn einen Platz in Eigenregie zu suchen. Dies kommt ganz auf die eigenen Bedürfnisse und teilweise auch auf das Gastland und die Partnerhochschule an. Hole dir zu diesem Thema auch Tipps in den Erfahrungsberichten.

Informiere dich vor der Abreise, wohin und in welcher Form (per Post oder E-Mail) das Zeugnis versandt wird. Wenn dein Zeugnis im Original an das International Office der h_da versandt wird, kannst du dieses persönlich abholen oder mit einer Vollmacht abholen lassen.
Gerne leiten wir  dir das Zeugnis weiter, wenn du alle erforderlichen Unterlagen bei uns eingereicht hast (z.B. Erfahrungsbericht, Certificate of Attendance).
Auf dem h_da Zeugnis erscheint keine spezifische Information darüber, wo du Leistungen erbracht hast, sondern lediglich, dass Leistungen extern erbracht wurden.

kontakt

Campus Darmstadt
Übersee Aufenthalte
Ina Schnakenberg (sie/ihr)
+49.6151.533-60073
overseas.int@h-da.de
Büro: C23, 2.07

Campus Darmstadt
Erasmus+ Aufenthalte
Britta Bruder (sie/ihr)
+49.6151.533-67788
erasmus@h-da.de
Büro: C23, 02.07
erreichbar: Dienstag - Freitag

Campus Dieburg
Erasmus+ & Übersee
N.N.
+49.6151.533-69285
dieburg.int@h-da.de
Büro: F01, 110

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Informiere dich in der Anerkennungsssatzung der h_da über die Anerkennung von im Ausland erbrachten Leistungen.