Finanzierung

Als Teilnehmender im Rahmen des Erasmus+ Programms erhalten Sie einen Zuschuss zu den auslandsbedingten Mehrkosten während des Auslandsaufenthaltes. Diese finanzielle Förderung wird auch Mobilitätszuschuss genannt.

Der Erasmus+ Mobilitätszuschuss für die Mobilität zu Lehr- und/oder Fort-/Weiterbildungszwecken setzt sich zusammen aus einer Fahrtkostenpauschale und einer Aufenthaltspauschale.

Fahrtkostenpauschale

Die Höhe der Fahrtkostenpauschale für die gesamte Reise (Hin- und Rückreise) wird anhand der einfachen Distanz zwischen der Hochschule Darmstadt und der Gasteinrichtung ermittelt. Die Entfernung muss von uns mithilfe des Distance Calculators der Europäischen Kommission berechnet werden.

Für nachhaltiges Reisen können Sie auf Antrag eine höhere Fahrtkostenpauschale erhalten wenn Sie die Hin- und/oder Rückreise mit nachhaltigen Verkehrsmitteln antreten werden.

Die Höhe der Fahrtkostenpauschale beträgt im Erasmus+ Projekt 2022:

Reisedistanz

Standardreise

Green Travel

10 – 99 km

23 Euro

-

100 – 499 km

180 Euro

210 Euro

500 – 1.999 km

275 Euro

320 Euro

2.000 – 2.999 km

360 Euro

410 Euro

3.000 – 3.999 km

530 Euro

610 Euro

4.000 – 7.999 km

820 Euro

-

8.000 km und mehr

1.500 Euro

-

Aufenthaltspauschale

Die Aufenthaltskosten werden auf Grundlage von Tagessätzen berechnet. Als Teilnehmender im Erasmus+ Programm erhalten Sie einen pauschalen Tagessatz für Ihren förderungsfähigen Aufenthaltszeitraum. Bitte beachten Sie, dass wir an der h_da nur maximal 14 Tage fördern.

An den zu fördernden Tagen müssen Aktivitäten im Zusammenhang mit der Mobilität zu Lehr- und/oder Fort-/Weiterbildungszwecken stattfinden. Bitte beachten Sie, dass wir Samstage und Sonntage nur bei Dienstgeschäft an diesen Tagen fördern. Ansonsten zählen Wochenenden als sogenannter "Zero Grant" Zeitraum für den Sie keine Aufenthaltspauschale erhalten.

Der förderfähige Aufenthaltszeitraum wird anhand des Anfangs- und Enddatums Ihrer Mobilität berechnet:

  • Anfangsdatum: Erster Tag, an dem Sie an der Gasteinrichtung anwesend sein müssen.
  • Enddatum: Letzter Tag, an dem Sie an der Gasteinrichtung anwesend sein müssen.

Für die An- und/oder Abreise können wir Ihnen zusätzlich zum Aufenthaltszeitraum einen Tag als Reisetag fördern. Für diesen Reisetag erhalten Sie ebenfalls den Tagessatz. Darüber hinaus können Sie für nachhaltiges Reisen auf Antrag eine zusätziche Förderung von bis zu 4 "Green Travel" Reisetagen erhalten, wenn Sie die Hin- und/oder Rückreise mit nachhaltigen Verkehrsmitteln antreten werden. Bitte beachten Sie, dass der Bedarf an zusätzlichen Reisetagen durch die Teilnehmenden begründet werden muss.

Sie können vor oder nach Ihrem Erasmus+ Aufenthalt bei Bedarf einen privaten Aufenthalt / Urlaub von bis zu maximal 5 Werktagen anschließen.

Die Erasmus+ Programmländer wurden durch die Europäische Kommission entsprechend der Lebenshaltungskosten in drei Ländergruppen unterteilt. Der Tagessatz wird anhand der Ländergruppe festgelegt.

Die Höhe der Aufenthaltspauschale beträgt im Erasmus+ Projekt 2022:

Zielland

Förderrate pro Tag

Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden

180 Euro

Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern

160 Euro

Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn

140 Euro

Auszahlungsmodalitäten

Die Auszahlung des Erasmus+ Mobilitätszuschusses erfolgt in der Regel in zwei Raten:

  1. Rate
    In der ersten Auszahlung (erste Rate) erhalten Sie 75% der Fördersumme ausgezahlt. Die Auszahlung erfolgt vor Beginn Ihrer Mobilität, sobald alle erforderlichen Unterlagen vollständig und unterschrieben bei uns vorliegen.
  2. Rate
    In der zweiten Auszahlung (Abschlussrate) werden die restlichen 25% der Fördersumme ausgezahlt, sofern der von der Gasteinrichtung im Dokument Confirmation of Stay bestätigte Aufenthaltszeitraum  dem ursprünglich angegebenen Förderzeitraum entspricht. Die Auszahlung erfolgt nach Ende Ihrer Mobilität, sobald alle erforderlichen Unterlagen vollständig und unterschrieben bei uns vorliegen.

Zusatzförderung für Teilnehmende mit geringeren Chancen

Teilnehmende mit einem Grad der Behinderung von mindestens 20 oder chronischer Erkrankung, aus der ein finanzieller Mehrbedarf im Ausland hervorgeht, und Teilnehmende, die eine Auslandsmobilität mit Kind/ern antreten, können einen sogenannten Realkostenantrag von maximal 15.000€ pro Mobilität stellen.
Fertige Anträge sollten mindestens 2 Monate vor Beginn der Mobilität bei der NA DAAD eingereicht werden. Bitte planen Sie daher genügend Vorlaufzeit ein und kontaktieren Sie uns frühzeitig.

Hinweis zur Förderung

Bitte beachten Sie, dass Sie bei der Förderung durch das Erasmus+ Programm auf die Reisekostenerstattung nach Hessischem Reisekostengesetz verzichten.
Bei der Förderung durch Pauschalen kann es zu positiven Differenzen zwischen den enstandenen Kosten und den erhaltenen Pauschalen kommen, die Sie selbst versteuern müssen.