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Finanzierung

Als Teilnehmender im Rahmen des Erasmus+ Programms erhalten Sie einen Zuschuss zu den auslandsbedingten Mehrkosten während des Auslandsaufenthaltes. Diese finanzielle Förderung wird auch Mobilitätszuschuss genannt.

Der Erasmus+ Mobilitätszuschuss für die Mobilität zu Lehr- und/oder Fort-/Weiterbildungszwecken setzt sich zusammen aus:

1. Fahrtkostenpauschale

Die Höhe der Fahrtkostenpauschale für die gesamte Reise (Hin- und Rückreise) wird anhand der einfachen Distanz zwischen der Hochschule Darmstadt und der Gasteinrichtung ermittelt. Die Entfernung muss von uns mithilfe des Distance Calculators der Europäischen Kommission berechnet werden.

Für nachhaltiges Reisen können Sie auf Antrag eine höhere Fahrtkostenpauschale erhalten wenn Sie die Hin- und/oder Rückreise mit nachhaltigen Verkehrsmitteln antreten werden.

Die Höhe der Fahrtkostenpauschale beträgt im Erasmus+ Projekt 2024:

Reisedistanz

Standardreise

Green Travel

10 – 99 km

28 Euro

56 Euro

100 – 499 km

211 Euro

285 Euro

500 – 1.999 km

309 Euro

417 Euro

2.000 – 2.999 km

395 Euro

535 Euro

3.000 – 3.999 km

580 Euro

785 Euro

4.000 – 7.999 km

1.188 Euro

1.188 Euro

8.000 km und mehr

1.735 Euro

1.735 Euro

Geltendmachung zusätzlicher Reisetage

Für die Hin- und Rückreise kann eine Förderung zusätzlicher Reisetagen beantragt werden. Die Anzahl der förderfähigen Tage richtet sich nach Verkehrsmittel: Erfolgt Ihre Anreise nachhaltig mit Bus, Bahn oder Fahrgemeinschaft, können Sie bis zu 6 Reisetage beantragen und erhalten zusätzlich eine höhere Reisepauschale. Reisen Sie mit Flugzeug oder Auto in Alleinnutzung an, können Sie bis zu 2 Reisetage beantragen. Die zusätzlich beantragten Reisetage sollten ausschließlich für die An- und Abreise genutzt werden. Die tatsächliche Reisedauer sollten in angemessener Weise die Förderung von Reisetagen rechtfertigen. An Tagen, die als Reisetage gefördert werden, darf kein Programm an der Gasteinrichtung stattfinden. Die entsprechenden Dokumente sind bei Antragstellung bei uns im International Office einzureichen.

2. Aufenthaltspauschale

Die Aufenthaltskosten werden auf Grundlage von Tagessätzen berechnet. Als Teilnehmender im Erasmus+ Programm erhalten Sie einen pauschalen Tagessatz für Ihren förderungsfähigen Aufenthaltszeitraum. Bitte beachten Sie, dass wir an der h_da nur maximal 5 Aufenthaltstage zzgl. 2 Reisetage für An- oder Abreise fördern. Entscheiden Sie sich für nachhaltiges Reisen (Zug, Bus, Rad, Fahrgemeinschaft), können Sie sich zu 4 zusätzliche Reisetage, ja nach tatsächlichem Bedarf, beantragen. Bitte beachten Sie, dass der Bedarf an zusätzlichen Reisetagen durch die Teilnehmenden begründet werden muss.

An den zu fördernden Tagen müssen Aktivitäten im Zusammenhang mit der Mobilität zu Lehr- und/oder Fort-/Weiterbildungszwecken stattfinden. Bitte beachten Sie, dass wir Samstage und Sonntage sowie Feiertage nur bei Dienstgeschäft an diesen Tagen fördern. Ansonsten zählen Wochenenden als sogenannter "Zero Grant" Zeitraum für den Sie keine Aufenthaltspauschale erhalten.

Der förderfähige Aufenthaltszeitraum wird anhand des Anfangs- und Enddatums Ihrer Mobilität berechnet:

  • Anfangsdatum: Erster Tag, an dem Sie an der Gasteinrichtung anwesend sein müssen.
  • Enddatum: Letzter Tag, an dem Sie an der Gasteinrichtung anwesend sein müssen.

Sie können vor oder nach Ihrem Erasmus+ Aufenthalt bei Bedarf einen privaten Aufenthalt / Urlaub von bis zu maximal 5 Werktagen anschließen.

Die Erasmus+ Programmländer wurden durch die Europäische Kommission entsprechend der Lebenshaltungskosten in drei Ländergruppen unterteilt. Der Tagessatz wird anhand der Ländergruppe festgelegt.

Die Höhe der Aufenthaltspauschale beträgt im Erasmus+ Projekt 2024:

Zielland

Förderrate pro Tag

Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden Partnerländer aus den Regionen 13 (Andorra, Monaco, San Marino, Vatikan Staat) und 14 (Färöer-Inseln)

180 Euro

Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Zypern

160 Euro

Bulgarien, Kroatien, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Türkei, Ungarn

140 Euro

3. Realkostenantrag

Zusatzförderung für Teilnehmende mit geringeren Chancen

Teilnehmende mit einem Grad der Behinderung von mindestens 20 oder chronischer Erkrankung, aus der ein finanzieller Mehrbedarf im Ausland hervorgeht, sowie Teilnehmende, die eine Auslandsmobilität mit Kind/ern antreten, können einen sogenannten Realkostenantrag von maximal 15.000€ pro Mobilität stellen.
Der Antrag sollten mindestens 2 Monate vor Beginn der Mobilität bei der NA DAAD eingereicht werden. Bitte planen Sie genügend Vorlaufzeit ein und kontaktieren Sie uns spätestens 3 Monate vor dem Beginn Ihrer Mobilität, falls Sie einen Realkostenantrag planen.

Auszahlungsmodalitäten

Wann und wie wird die Förderung ausgezahlt?

Die Auszahlung des Erasmus+ Mobilitätszuschusses erfolgt in der Regel in zwei Raten:

  1. Rate
    In der ersten Auszahlung (erste Rate) erhalten Sie 75% der Fördersumme ausgezahlt. Die Auszahlung erfolgt vor Beginn Ihrer Mobilität, sobald alle erforderlichen Unterlagen vollständig und unterschrieben bei uns vorliegen.
  2. Rate
    In der zweiten Auszahlung (Abschlussrate) werden die restlichen 25% der Fördersumme ausgezahlt, sofern der von der Gasteinrichtung im Dokument Confirmation of Stay bestätigte Aufenthaltszeitraum  dem ursprünglich angegebenen Förderzeitraum entspricht. Die Auszahlung erfolgt nach Ende Ihrer Mobilität, sobald alle erforderlichen Unterlagen vollständig und unterschrieben bei uns vorliegen.

Hinweis zur Förderung

Bitte beachten Sie, dass Sie bei der Förderung durch das Erasmus+ Programm auf die Reisekostenerstattung nach Hessischem Reisekostengesetz verzichten.
Bei der Förderung durch Pauschalen kann es zu positiven Differenzen zwischen den enstandenen Kosten und den erhaltenen Pauschalen kommen, die Sie selbst versteuern müssen.