
Finanzierung
Als Teilnehmender im Rahmen des Erasmus+ Programms erhalten Sie einen Zuschuss zu den auslandsbedingten Mehrkosten während des Auslandsaufenthaltes. Diese finanzielle Förderung wird auch Mobilitätszuschuss genannt.
Der Erasmus+ Mobilitätszuschuss für die Mobilität zu Lehr- und/oder Fort-/Weiterbildungszwecken setzt sich zusammen aus einer Fahrtkostenpauschale und einer Aufenthaltspauschale.
Fahrtkostenpauschale
Die Höhe der Fahrtkostenpauschale für die gesamte Reise (Hin- und Rückreise) wird anhand der einfachen Distanz zwischen der Hochschule Darmstadt und der Gasteinrichtung ermittelt. Die Entfernung muss von uns mithilfe des Distance Calculators der Europäischen Kommission berechnet werden.
Für nachhaltiges Reisen können Sie auf Antrag eine höhere Fahrtkostenpauschale erhalten, wenn Sie die Hin- und/oder Rückreise mit nachhaltigen Verkehrsmitteln antreten werden.
Die Höhe der Fahrtkostenpauschale beträgt im Erasmus+ Projekt 2022:
Reisedistanz |
Standardreise |
Green Travel |
---|---|---|
10 – 99 km |
23 Euro |
- |
100 – 499 km |
180 Euro |
210 Euro |
500 – 1.999 km |
275 Euro |
320 Euro |
2.000 – 2.999 km |
360 Euro |
410 Euro |
3.000 – 3.999 km |
530 Euro |
610 Euro |
4.000 – 7.999 km |
820 Euro |
- |
8.000 km und mehr |
1.500 Euro |
- |
Aufenthaltspauschale
Die Aufenthaltskosten werden auf Grundlage von Tagessätzen berechnet. Als Teilnehmender im Erasmus+ Programm erhalten Sie einen pauschalen Tagessatz für Ihren förderungsfähigen Aufenthaltszeitraum. Bitte beachten Sie, dass wir an der h_da nur maximal 14 Tage fördern.
An den zu fördernden Tagen müssen Aktivitäten im Zusammenhang mit der Mobilität zu Lehr- und/oder Fort-/Weiterbildungszwecken stattfinden. Bitte beachten Sie, dass wir Samstage und Sonntage nur bei Dienstgeschäft an diesen Tagen fördern. Ansonsten zählen Wochenenden als sogenannter "Zero Grant" Zeitraum für den Sie keine Aufenthaltspauschale erhalten.
Der förderfähige Aufenthaltszeitraum wird anhand des Anfangs- und Enddatums Ihrer Mobilität berechnet:
- Anfangsdatum: Erster Tag, an dem Sie an der Gasteinrichtung anwesend sein müssen.
- Enddatum: Letzter Tag, an dem Sie an der Gasteinrichtung anwesend sein müssen.
Für die An- und/oder Abreise können wir Ihnen zusätzlich zum Aufenthaltszeitraum einen Tag als Reisetag fördern. Für diesen Reisetag erhalten Sie ebenfalls den Tagessatz. Darüber hinaus können Sie für nachhaltiges Reisen auf Antrag eine zusätziche Förderung von bis zu 4 "Green Travel" Reisetagen erhalten, wenn Sie die Hin- und/oder Rückreise mit nachhaltigen Verkehrsmitteln antreten werden. Bitte beachten Sie, dass der Bedarf an zusätzlichen Reisetagen durch die Teilnehmenden begründet werden muss.
Sie können vor oder nach Ihrem Erasmus+ Aufenthalt bei Bedarf einen privaten Aufenthalt / Urlaub von bis zu maximal 5 Werktagen anschließen.
Die Erasmus+ Programmländer wurden durch die Europäische Kommission entsprechend der Lebenshaltungskosten in drei Ländergruppen unterteilt. Der Tagessatz wird anhand der Ländergruppe festgelegt.
Die Höhe der Aufenthaltspauschale beträgt im Erasmus+ Projekt 2022:
Zielland |
Förderrate pro Tag |
---|---|
Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden |
180 Euro |
Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern |
160 Euro |
Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn |
140 Euro |
Auszahlungsmodalitäten
Die Auszahlung des Erasmus+ Mobilitätszuschusses erfolgt in der Regel in zwei Raten:
- Rate
In der ersten Auszahlung (erste Rate) erhalten Sie 75% der Fördersumme ausgezahlt. Die Auszahlung erfolgt vor Beginn Ihrer Mobilität, sobald alle erforderlichen Unterlagen vollständig und unterschrieben bei uns vorliegen. - Rate
In der zweiten Auszahlung (Abschlussrate) werden die restlichen 25% der Fördersumme ausgezahlt, sofern der von der Gasteinrichtung im Dokument Confirmation of Stay bestätigte Aufenthaltszeitraum dem ursprünglich angegebenen Förderzeitraum entspricht. Die Auszahlung erfolgt nach Ende Ihrer Mobilität, sobald alle erforderlichen Unterlagen vollständig und unterschrieben bei uns vorliegen.
Zusatzförderung für Teilnehmende mit geringeren Chancen
Teilnehmende mit einem Grad der Behinderung von mindestens 20 oder chronischer Erkrankung, aus der ein finanzieller Mehrbedarf im Ausland hervorgeht, und Teilnehmende, die eine Auslandsmobilität mit Kind/ern antreten, können einen sogenannten Realkostenantrag von maximal 15.000€ pro Mobilität stellen.
Fertige Anträge sollten mindestens 2 Monate vor Beginn der Mobilität bei der NA DAAD eingereicht werden. Bitte planen Sie daher genügend Vorlaufzeit ein und kontaktieren Sie uns frühzeitig.
Hinweis zur Förderung
Bitte beachten Sie, dass Sie bei der Förderung durch das Erasmus+ Programm auf die Reisekostenerstattung nach Hessischem Reisekostengesetz verzichten.
Bei der Förderung durch Pauschalen kann es zu positiven Differenzen zwischen den enstandenen Kosten und den erhaltenen Pauschalen kommen, die Sie selbst versteuern müssen.

Kontakt
N.N.
Personalmobilität
+49.6151.533-69285
erasmus-staff@h-da.de
Büro Campus Dieburg: F01, 110
Büro Campus Darmstadt: C23, 02.11
Das h_da Sprachenzentrum bietet kostenlose Sprachkurse zum Selbststudium in 24 Sprachen über Rosetta Stone an. Detaillierte Infos gibt es hier.