
Hochschulzuschuss für Praktika
Hochschulzuschuss für Praxisaufenthalte (Übersee)
Mit dem Hochschulzuschuss der h_da werden Praxisaufenthalte (Praktika/Abschlussarbeiten) außerhalb Europas von Studierenden gefördert. Die Stipendien werden durch ein qualitätsorientiertes Auswahlverfahren vergeben.
Aktuelles (29.08.2023): Die Finanzierung des Zuschusses ist vorerst nur bis Ende 2023 gesichert.
- monatliches Teilstipendium in Höhe von 250€ und eine
- Reisekostenpauschale* in Höhe von 200€ (Schweiz) oder 400€ (Übersee)
*Die Reisekostenpauschale kann nur ausgezahlt werden, wenn sich der Auslandsaufenthalt nicht an einen zuvor im gleichen Land absolvierten Auslandsaufenthalt anschließt.
- Immatrikulation an der Hochschule Darmstadt;
- Du hast deinen Aufenthalt bereits über das Übersee-Formular im MoveON-Portal registriert und das Registrierungsformular per Email eingereicht;
- Der Praxisaufenthalt dauert mindestens 2 und maximal 12 Monate;
- Es handelt sich um ein Vollzeitpraktikum;
- Du besitzt ausreichende Kenntnisse in der Unternehmenssprache;
- Du hast zu Beginn des Auslandsaufenthalts das zweite Fachsemester abgeschlossen, d.h. dein Auslandspraktikum findet ab dem 3. Fachsemester statt.
Schweiz und alle Länder außerhalb Europas.
Spätestens 4 Wochen vor Praktikumsstart.
Die Bewerbung erfolgt über das MoveON-Portal (Formular: Hochschulzuschuss Praktika in Übersee).
Folgende Unterlagen sind mit der Online-Bewerbung einzureichen:
- Motivationsschreiben (1-2 Seiten)
- Aktuelle Immatrikulationsbescheinigung
- Gutachten einer Professorin/eines Professors (1-2 Seiten)
- Notenspiegel (Ausdruck aus Fachbereichsnotensystem)
- Bestätigung des Unternehmens mit genauen Angaben zur Dauer, Inhalt und gegebenenfalls Vergütung des Praktikums
Bitte beachten:
- Der Hochschulzuschuss ist nicht mit einem Zuschuss durch DAAD Programme kombinierbar
- Outgoings wird dringend empfohlen, sich bei allen Reisen, vor allem bei Reisen in Regionen mit kritischer Sicherheitslage, auf der Seite des Auswärtigen Amtes zu registrieren ("Elektronische Erfassung von Deutschen im Ausland (ELEFAND)")
- Liegt eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes für das betreffende Land oder die Region vor, so kann die Hochschule keine Stipendienvereinbarung/Stipendienzusage schließen/ausstellen.
- ein voller Monat wird ab Tag 15 berechnet.
kontakt
Campus Darmstadt
Übersee Aufenthalte
Ina Schnakenberg
+49.6151.533-60073
overseas.int@h-da.de
Büro: C23, 2.07
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Bewirb dich vor deinem Auslandssemester über das MoveON-Portal.
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