Hochschulzuschuss für Praxisaufenthalte

Mit dem Hochschulzuschuss der h_da werden Praxisaufenthalte (Praktika/Abschlussarbeiten) außerhalb der Erasmus+ Programmländer von Studierenden gefördert. Die Stipendien werden durch ein qualitätsorientiertes Auswahlverfahren vergeben.

Aktuelles (21.03.2024): Die weitere Finanzierung des Zuschusses bis einschließlich Sommersemester 2026 wurde im März 2024 durch die QSL-Kommission genehmigt. Die aktualisierten Informationen zum Prozess und zur Förderung sind unten aufgeführt.

Reisekostenpauschale

  • UK & Schweiz: 300 EUR
  • Übersee: 600 EUR

Monatliche Pauschale

  • 500 EUR
  • Immatrikulation an der Hochschule Darmstadt;
  • Registrierung des Aufenthalts über das "Übersee-Formular" im MoveON-Portal und Einreichung des Registrierungsformulars per E-Mail an overseas.int@h-da.de 
  • Der Praxisaufenthalt dauert mindestens 2 und maximal 12 Monate;
  • Es handelt sich um ein Vollzeitpraktikum;
  • Ausreichende Kenntnisse in der Unternehmenssprache;
  • Der Aufenthalt findet ab dem 3. Fachsemester (Bachelor) oder 2. Fachsemester (Master) statt;
  • Du wurdest noch nicht mit dem Hochschulzuschuss gefördert.

Alle Länder außerhalb der Erasmus+ Programmländer. 
 

Mindestens 4 Wochen vor Programmstart. 

Die Bewerbung erfolgt über das MoveON-Portal (Formular: Hochschulzuschuss Praktika in Übersee). 

Folgende Unterlagen sind mit der Online-Bewerbung einzureichen: 

  • Motivationsschreiben (1-2 Seiten)
  • Aktuelle Immatrikulationsbescheinigung
  • Notenspiegel (Ausdruck aus Fachbereichsnotensystem)
  • Bestätigung des Unternehmens mit genauen Angaben zur Dauer, Inhalt und gegebenenfalls Vergütung des Praktikums

Wichtige Hinweise

  • Der Hochschulzuschuss ist nicht mit einem Zuschuss durch DAAD Programme kombinierbar
  • Outgoings wird dringend empfohlen, sich bei allen Reisen, vor allem bei Reisen in Regionen mit kritischer Sicherheitslage, auf der Seite des Auswärtigen Amtes zu registrieren ("Elektronische Erfassung von Deutschen im Ausland (ELEFAND)")
  • Liegt eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes für das betreffende Land oder die Region vor, so kann die Hochschule keine Stipendienvereinbarung/Stipendienzusage schließen/ausstellen.
  • ein voller Monat wird ab Tag 15 berechnet. 
  • Grundsätzlich ist es möglich, das Praktikumsgehalt mit dem Hochschulzuschuss zu kombinieren. Insbesondere wenn du ein höheres Gehalt erhältst, erkläre bitte in deinem Motivationsschreiben, warum du trotz des Praktikumsgehalts zusätzlich den Hochschulzuschuss beantragen möchtest/benötigst. 

kontakt

Campus Darmstadt
Übersee Aufenthalte
Ina Schnakenberg
+49.6151.533-60073
overseas.int@h-da.de
Büro: C23, 2.07

Sprechstunden

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Online-Registrierung/-Bewerbung

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Erfahrungsberichte

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