Hochschulzuschuss für Praxisaufenthalte
Mit dem Hochschulzuschuss der h_da werden Praxisaufenthalte (Praktika/Abschlussarbeiten) außerhalb der Erasmus+ Programmländer von Studierenden gefördert. Die Stipendien werden durch ein qualitätsorientiertes Auswahlverfahren vergeben.
Aktuelles (21.03.2024): Die weitere Finanzierung des Zuschusses bis einschließlich Sommersemester 2026 wurde im März 2024 durch die QSL-Kommission genehmigt. Die aktualisierten Informationen zum Prozess und zur Förderung sind unten aufgeführt.
Reisekostenpauschale
- UK & Schweiz: 300 EUR
- Übersee: 600 EUR
Monatliche Pauschale
- 500 EUR
- Immatrikulation an der Hochschule Darmstadt;
- Registrierung des Aufenthalts über das "Übersee-Formular" im MoveON-Portal und Einreichung des Registrierungsformulars per E-Mail an overseas.int@h-da.de
- Der Praxisaufenthalt dauert mindestens 2 und maximal 12 Monate;
- Es handelt sich um ein studienrelevantes Vollzeitpraktikum;
- Ausreichende Kenntnisse in der Unternehmenssprache der Gastinstitution;
- Der Aufenthalt findet ab dem 3. Fachsemester (Bachelor) oder 2. Fachsemester (Master) statt.
Alle Länder außerhalb der Erasmus+ Programmländer.
Mindestens 4 Wochen vor Programmstart.
Die Bewerbung erfolgt über das MoveON-Portal (Formular: Hochschulzuschuss Praktika in Übersee).
Folgende Unterlagen sind mit der Online-Bewerbung einzureichen:
- Motivationsschreiben (1-2 Seiten)
- Aktuelle Immatrikulationsbescheinigung
- Notenspiegel (Ausdruck aus Fachbereichsnotensystem)
- Bestätigung der aufnehmenden Institution mit genauen Angaben zur Dauer, Inhalt und gegebenenfalls Vergütung des Praktikums
Wichtige Hinweise
- Der Reisekostenzuschuss kann nur ausgezahlt werden, wenn du dich nicht bereits im Gastland befunden hast (z.B. durch ein vorgelagertes Studiensemester)
Der Hochschulzuschuss ist nicht mit DAAD Programmen/einem DAAD Zuschuss kombinierbar - Outgoings wird dringend empfohlen, sich bei allen Reisen, vor allem bei Reisen in Regionen mit kritischer Sicherheitslage, auf der Seite des Auswärtigen Amtes zu registrieren ("Elektronische Erfassung von Deutschen im Ausland (ELEFAND)")
- Liegt eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes für das betreffende Land oder die Region vor, so kann die Hochschule keine Stipendienvereinbarung/Stipendienzusage schließen/ausstellen.
- ein voller Monat wird ab Tag 15 berechnet. Nichtsdestotrotz beträgt die Mindestaufenthaltsdauer 2 Monate.
- Grundsätzlich ist es möglich, das Praktikumsgehalt mit dem Hochschulzuschuss zu kombinieren. Insbesondere wenn du ein höheres Gehalt erhältst, erkläre bitte in deinem Motivationsschreiben, warum du trotz des Praktikumsgehalts zusätzlich den Hochschulzuschuss beantragen möchtest/benötigst.
- wir behalten uns je nach Budgetverfügbarkeit vor, Studierende nicht doppelt mit dem Hochschulzuschuss zu fördern.
kontakt
Campus Darmstadt
Übersee Aufenthalte
Ina Schnakenberg
+49.6151.533-60073
overseas.int@h-da.de
Büro: C23, 2.07
Sprechstunden
Unsere aktuellen (Online-)Sprechzeiten sind hier zu finden.
Bewirb dich vor deinem Auslandssemester über das MoveON-Portal.
Was haben andere Studierende während ihres Auslandsaufenthalts erlebt?