Hochschulzuschuss für Kurzaufenthalte
Mit dem Hochschulzuschuss der h_da werden Kurzaufenthalte im Ausland (Sommer- und Winterschulen sowie Sprachkurse) von Studierenden unserer Hochschule weltweit gefördert. Die Stipendien werden nach einem qualitätsorientierten Auswahlverfahren vergeben. Es ist wichtig, die unten aufgeführten Hinweise und Voraussetzungen genau zu beachten.
Der Zuschuss kann beantragt werden für Sommer-/Winterschulen ODER Sprachkurse. Die Bewerbung beim Anbieter ist separat vorzunehmen.
Eine Bewerbung ist jederzeit möglich unter Beachtung der untenstehenden Vorgaben.
aktualisiert am 23.09.2025
Förderhöhe
Reisekostenzuschuss
- Europa: 300 EUR
- Übersee: 600 EUR
Tagespauschale
- 70 EUR für jeden durch den Anbieter bestätigten Programmtag
Voraussetzungen
- Immatrikulation an der Hochschule Darmstadt (für die gesamte Dauer des Aufenthalts)
- Für Sommer-/Winterschule: Teilnahme an 2- bis 4-wöchigen Programmen an Partnerhochschulen oder externen Institutionen. Das Programm muss entweder einen fachlichen Schwerpunkt mit einem begleitenden sozialkulturellen Programm haben oder auf den Erwerb interkultureller Kompetenzen und Landeskunde ausgerichtet sein. Exkursionen und Bips werden nicht unterstützt. 1-wöchige Programme an Partnerhochschulen sind ebenfalls förderbar.
- Für Sprachkurse: Teilnahme an 2-4-wöchigen Sprachkursen mit einem Umfang von mindestens 25 Wochenstunden
- Es werden nur fristgerecht und vollständig eingegangene Bewerbungen berücksichtigt (s. "Bewerbungsprozess")
- eine Förderung ist nur einmalig möglich.
- Der Ausgangspunkt des Aufenthalts ist Darmstadt/Deutschland
Bewerbungsprozess
- Registrierung: Registriere deinen geplanten Aufenthalt im MoveON-Portal über das Formular "Kurzaufenthalte", NACHDEM du dich beim jeweiligen Programm beworben hast. Informiere uns via global.int@h-da.de, wenn du die MoveON-Registrierung abgeschlossen hast.
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Bewerbung um den Hochschulzuschuss: Reiche spätestens 6 Wochen vor Programmstart im MoveON-Portal über das Formular "Hochschulzuschuss für Praktika und Kurzaufenthalte" folgende Unterlagen ein:
- Motivationsschreiben (1-2 Seiten, Schriftgröße 12)
- Aktuelle Immatrikulationsbescheinigung
- Notenspiegel (Ausdruck aus my.h_da)
- Nachweis der Bewerbung beim Anbieter oder Acceptance Letter mit genauen Angaben zur Dauer, Umfang und Inhalt.
- Bearbeitung & Rückmeldung: Informiere uns über deine eingereichte Bewerbung für den Hochschulzuschuss via global.int@h-da.de. Ohne Info wird die Bewerbung nicht bearbeitet.
Du erhältst innerhalb von 2 Wochen nach Einreichen deiner vollständigen Bewerbung eine Rückmeldung. Falls du bisher nur einen Bewerbungsnachweis eingereicht hast, ist die Anbieterbestätigung (Acceptance Letter) schnellstmöglich nachzureichen.
Wichtige Hinweise:
- Neu (15.05.24): Für Aufenthalte ab dem WS 2425 werden aufgrund der hohen Nachfrage nach dem Zuschuss 4 Bewerbungsdeadlines eingeführt.
- Während eines Auslandsaufenthalts im Rahmen des h_da-Studiums ist eine zusätzliche Förderung durch den Hochschulzuschuss für einen weiteren Auslandsaufenthalt nicht möglich.
- Sommer- und Winterschulen müssen in jedem Fall eine sozialkulturelle Komponente aufweisen. Die fachliche Komponente ist optional.
- Es werden keine Programme gefördert, die die Dauer von 4 Wochen überschreiten. Eine anteilige Förderung ist nicht möglich.
- Es können keine rein fachlich basierten Programme oder Exkursionen gefördert werden.
- Die oben genannten Programmvoraussetzungen müssen erfüllt sein und Deadlines eingehalten werden. Wir bitten von Anfragen nach Ausnahmen abzusehen.
- Teilnehmende am DAAD GoEast- und Fulbright-Programm sind von der Förderung ausgeschlossen. Hier besteht die Möglichkeit, sich über das jeweilige Programm auf ein Stipendium zu bewerben.
- Outgoings wird dringend empfohlen, sich bei allen Reisen, und vor allem bei Reisen in Regionen mit kritischer Sicherheitslage, auf der Seite des Auswärtigen Amtes zu registrieren ("Elektronische Erfassung von Deutschen im Ausland (ELEFAND)")
- Liegt eine Reisewarnung des Auswärtigen Amts für das betreffende Land oder die Region vor, so kann die Hochschule keine Stipendienvereinbarung/Stipendienzusage schließen/ausstellen.
- BewerbeInnen bzw. Geförderte sind verpflichtet, sich eigenverantwortlich und frühzeitig über die Visumsbestimmungen des Gastlandes zu informieren – unter Berücksichtigung der eigenen Staatsangehörigkeit – und sicherzustellen, dass das Visum rechtzeitig beantragt wird und beantragt werden kann.
kontakt
Campus Darmstadt
Globale Aufenthalte & Partnerhochschulen
Ina Schnakenberg
+49.6151.533-60073
global.int@h-da.de
Büro: C23, 2.07
Sprechstunden
Unsere aktuellen (Online-)Sprechzeiten sind hier zu finden.
Bewirb dich vor deinem Auslandssemester über das MoveON-Portal.
Was haben andere Studierende während ihres Auslandsaufenthalts erlebt?