
Leben in Darmstadt
In Darmstadt angekommen
Während Ihres Aufenthalts sind wir für Sie da, um bei organisatorischen Fragen weiterzuhelfen.
Alltag in Darmstadt
- Hilfreiche Informationen zum alltägliches Leben im Deutschland finden Sie auf den Seiten von EURAXESS:
- Webseite des öffentlichen Nahverkehrs RMV
- Sie möchten ein Fahrrad mieten?
- Für eine Liste englischsprachiger Ärzte in Darmstadt sprechen Sie uns gerne an.
Aufenthalte über 3 Monate
Folgende Hinweise sind für Sie relevant, wenn Sie planen, länger als drei Monate in Darmstadt zu bleiben:
In Deutschland gibt es eine gesetzlich vorgeschriebene Meldepflicht, d.h. wenn Sie als internationaler Gast einen Aufenthalt von mehr als 3 Monaten in Deutschland planen, sind Sie verpflichtet, sich innerhalb von zwei Wochen nach ihrer Ankunft im Einwohnermeldeamt Ihres Wohnortes zu melden. Weitere Informationen über benötigte Dokumente, Öffnungszeiten etc. sellt das Einwohnermeldeamt Darmstadt in seinem Flyer „In Darmstadt anmelden“ auf seiner Website bereit. Den Link zu diese Seite stellen wir in der rechten Spalte unter "Links" bereit.
Wir empfehlen Ihnen, ein deutsches Bankkonto zu eröffnen, wenn Sie einen längeren Aufenthalt (über drei Monate) planen. In Deutschland werden üblicherweise Überweisungen und Abbuchungen genutzt, um Rechnungen zu bezahlen. Überweisungen aus Ihrem Heimatland sind hingegen unüblich und mit hohen Kosten verbunden.
Die größten Banken in Deutschland sind die Deutsche Bank, die Commerzbank und die Postbank. Kleinere Banken wie die Sparkasse, Volksbank oder Raiffeisenbank sind in den meisten Städten in Deutschland zahlreich vorhanden. Außerdem gibt es viele Online-Banken wie comdirect, DKB oder Ing-DiBa, die kostenlose oder sehr günstige Konten anbieten. Es ist sinnvoll, vorab die verschiedenen Gebühren und Konditionen zu vergleichen, da sie sich von Bank zu Bank sehr stark unterscheiden.
Filialen der genannten Banken sind in Darmstadt unter anderem direkt am Luisenplatz in der Stadtmitte oder in der näheren Umgebung zu finden. Informationen zu den notwendigen Unterlagen für eine Kontoeröffnung finden Sie auf der jeweiligen Webseite der Bank. In der Regel benötigen Sie aber Ihren Pass sowie eine Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamt.
Im Anschluss an Ihre Anmeldung beim Einwohnermeldeamt werden Ihre Daten an die Ausländerbehörde weitergeleitet. Von dieser erhalten Sie einen Brief mit einer Terminvereinbarung für die Beantragung Ihrer Aufenthaltsgenehmigung. Normalerweise werden Sie Ihre Aufenthaltsgenehmigung innerhalb von 90 Tagen oder spätestens vor Ablauf Ihres Visums bekommen. Sollte das nicht der Fall sein oder sollten Sie den Termin nicht wahrnehmen können, kontaktieren Sie die Ausländerbehörde so schnell wie möglich. Auf Wunsch können wir Sie zu diesem Termin begleiten, bitte benachrichtigen Sie das Welcome Center rechtzeitig.
In dem Brief der Ausländerbehörde ist außerdem eine Liste der erforderlichen Dokumente enthalten. Diese können von Person zu Person unterschiedlich sein. In der Regel werden folgende Dokumente verlangt (Bitte prüfen Sie in Ihrem Brief dennoch genau, welche Dokumente von Ihnen gefordert werden!):
- Nationales Ausweisdokument oder Reisepass, gültig für die Dauer Ihres Aufenthalts (gegebenenfalls auch Visa und Einreisestempel)
- Nachweis eines Beschäftigungsverhältnisses oder Einladungsschreibens der h_da
- 2 biometrische Passbilder
- Finanzierungs- oder Einkommensnachweis
- Nachweis über eine Krankenversicherung
- Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamts
- Wohnungsgeberbestätigung Ihres Vermieters
- Falls Sie von Ihrer Familie begleitet werden, benötigen Sie Ihre Heiratsurkunde sowie die Geburtsurkunden Ihrer Kinder. Die Dokumente müssen mit Apostille versehen sein.
- Ausgefülltes Antragsformular (sollte im Brief enthalten sein oder wird Ihnen vor Ort gegeben)
- Bearbeitungsgebühr
Bitte bringen Sie sowohl die Originale als auch jeweils eine Kopie der Dokumente mit. Beachten Sie bitte, dass Sie alle Dokumente entweder auf Deutsch oder Englisch abgeben müssen. Falls Ihre Dokumente in einer anderen Sprache verfasst sind, müssen Sie diese von einem vereidigten Übersetzer in Deutschland übersetzen lassen.
In Deutschland werden das öffentlich-rechtliche Fernsehen und Radio durch eine monatliche Gebühr, dem sogenannten Rundfunkbeitrag, von ca. 18 € finanziert, den jeder Haushalt zahlen muss. Nachdem Sie sich im Einwohnermeldeamt angemeldet haben, werden Ihre Daten an die zuständige Stelle (ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice) weitergeleitet. Kurz darauf erhalten Sie einen Brief, in dem Ihnen die Details zur Beitragszahlungen mitgeteilt werden. Mehr Informationen erhalten Sie im Flyer im Downloadbereich auf der rechten Seite.
Mieter unseres Gästehauses müssen die Rundfunkgebühren nicht selbstständig zahlen, da die Summe bereits in den Mietkosten integriert ist.
kontakt
Ronja Schneider (sie/ihr)
Welcome Center
+49.6151.16-30022
welcomecenter@h-da.de
Büro: C23, 02.10