h_da-Angehörige und Gast sitzen an Tisch (c Lennart Fink)

Planung

Bei der Planung eines Aufenthalts an der h_da unterstützen wir Sie und Ihren Gast gerne.

Bitte klären Sie zunächst alle akademischen Belange mit Ihrem Gast (Dauer des Aufenthalts, Inhalt der Veranstaltung etc.).

Gerne unterstützen wir auch bei folgenden Themen:

  • Abholung vom Flughafen ud Transport nach Darmstadt
  • ggf. benötigte Kinderbetreuung
  • Bus- und Bahnverbindungen in Darmstadt
  • kulturelles Angebot und Unterhaltung in der Region

Sprechen Sie uns einfach an!

Unterkunft finden

Damit sich unsere Gäste aus In- und Ausland in Darmstadt oder Dieburg wohl fühlen können, helfen wir gerne bei der Suche nach einer geeigneten Unterkunft.

Appartments in unserem Gästehaus in der Fichtestraße (Darmstadt) können gemietet werden, wenn Sie mindestens eine Woche zu Gast sind. Es sind sowohl Einzel- als auch Doppelzimmer verfügbar.

Wenn Sie lieber in einem Hotel oder einer (privat vermieteten) Wohnung übernachten möchten, sprechen Sie uns gerne an. Wir haben eine Liste verschiedener Unterkunftsmöglichkeiten in allen Preislagen zusammengestellt.

Visum beantragen

Eine Visumspflicht bzw. -freiheit in Deutschland ist davon abhängig, aus welchem Land Sie kommen, wie lange Sie in Deutschland bleiben und ob Sie eine Beschäftigung aufnehmen möchten.

Einige allgemeine Informationen zu diesem Thema haben wir für Sie zusammengestellt. Für detailliertere Informationen kontaktieren Sie bitte in jedem Fall vorab die deutsche Botschaft oder ein deutsches Konsulat in Ihrem Heimatland oder informieren Sie sich auf den Internetseiten des Auswärtigen Amts.

In der Regel kann es bis zu 14 Werktagen dauern, bis Sie ein Visum für einen kurzen Aufenthalt erhalten.

Visumsanträge für längere Aufenthalte oder eine Erwerbstätigkeit in Deutschland können mehrere  Monate in Anspruch nehmen. Bewerber müssen alle Dokumente persönlich bei der nächstgelegenen Botschaft oder dem Konsulat einreichen. Es ist wichtig, vorher auf deren Webseite nachzusehen, welche Dokumente erforderlich sind.

Bitte beachten Sie auch, dass ab Mitte 2025 eine kostenpflichtige ETIAS-Erlaubnis der Europäischen Union erforderlich ist für Personen mit bestimmten Staatsangehörigkeiten.

Sie müssen kein Visum beantragen und benötigen für die Einreise nach Deutschland nur Ihren Personalausweis/Pass. Ihre mitreisenden eingetragenen Lebenspartner und Kinder bis zum 21. Lebensjahr genießen ebenfalls das Recht auf Freizügigkeit, auch wenn sie selbst keine EU-Bürger*innen sind (wie s.o). Mehr Informationen finden Sie hier .

Wenn Sie länger als 90 Tage in Deutschland bleiben oder hier arbeiten wollen, melden Sie sich bitte innerhalb der ersten zwei Wochen beim Einwohnermeldeamt Darmstadt an (Terminvereinbarung).

Staatsangehörige aus dem Vereinigten Königreich:

Während des Übergangszeitraums bis zum 31. Dezember 2020 (Stand 13.06.2020) werden die Visumsregeln wie bisher gehandhabt, also gilt für britische Staatsangehörige bis dahin weiterhin die Visumsfreiheit.  Näheres dazu siehe https://www.bmi.bund.de/DE/themen/verfassung/europa/brexit/brexit-artikel.html

Bitte beachten Sie auch, dass ab Mitte 2025 eine kostenpflichtige ETIAS-Erlaubnis der Europäischen Union erforderlich ist für Personen mit bestimmten Staatsangehörigkeiten.

Eine aktuelle Übersicht zur Visumspflicht bzw. -freiheit finden Sie auf der Webseite des Auswärtigen Amts.

  • Sie müssen gewöhnlich kein Visum beantragen und benötigen für die Einreise nach Deutschland nur Ihren Pass.
  • Sie dürfen bis zu 3 Monate bleiben, dürfen jedoch nicht arbeiten.
  • Wenn Sie länger bleiben oder arbeiten möchten, müssen Sie eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen, nachdem Sie in Deutschland angekommen sind.
  • Wenn Sie von Anfang an in Deutschland arbeiten möchten, müssen Sie vor der Einreise ein Visum (Visum zur Arbeitsaufnahme) beantragen. Dies können Sie bei der nächstgelegenen deutschen Botschaft oder im deutschen Konsulat in Ihrem Heimatland beantragen und es dann bei Ihrer Ankunft in Deutschland in eine Aufenthaltsgenehmigung ändern lassen.
  • Sie müssen vor der Einreise nach Deutschland ein Visum beantragen.
  • Dies können Sie bei der nächstgelegenen deutschen Botschaft oder im deutschen Konsulat in Ihrem Heimatland tun.
  • Stellen Sie bitte sicher, dass Sie sich frühzeitig für das richtige Visum bewerben. Es ist nicht möglich, ein Schengen-Visum oder Besuchervisum nach der Einreise umzuwandeln bzw. zu erweitern.

Wenn Sie in Deutschland forschen möchten, können Sie sich entsprechend der erleichterten Bedingungen für internationale Forscher*innen bewerben (§ 18d Aufenthaltsgesetzes, ehemals §20).

Voraussetzungen:

  • Sie haben einen Aufnahmevertrag zur Umsetzung Ihres Forschungsvorhabens mit einer anerkannten Einrichtung abgeschlossen und
  • Sie erhalten ein monatliches Einkommen (Gehalt oder Stipendium), das Ihren Lebensunterhalt sichern kann (konkrete Angaben zur erforderlichen Höhe macht die entsprechende deutsche Ausländerbehörde).

Mit dieser Aufenthaltserlaubnis können Sie in Deutschland forschen und lehren und sich zusätzlich für Forschungszwecke bis zu sechs Monate in anderen EU-Staaten aufhalten (ausgenommen  sind Dänemark und Großbrittanien). Auch Ihr*e Partner*in kann mit dem Aufenthaltstitel uneingeschränkt eine Erwerbstätigkeit suchen, ohne Deutschkenntnisse nachweisen zu müssen. 

Nähere Informationen zur Aufenthaltserlaubnis für Forscher*innen

Wenn Sie in Deutschland arbeiten wollen und aus einem Nicht-EU Staat kommen, ist die sogenannte Blaue Karte möglicherweise eine Option für Sie. Sie ist ein befristeter Aufenthalstitel (der für vier Jahre gültig ist). 

Voraussetzungen:

  • Sie haben Ihr Hochschulstudium abgeschlossen und Ihr Hochschulabschluss ist in Deuschland anerkannt oder mit einem deutschen Abschluss vergleichbar (weitere Informationen zur Anerkennung Ihres Studiums)
  • Sie haben einen Arbeitsvertrag oder verbindliche Stellenzusage in Deutschland
  • Ihr jährliches Mindestbruttoeinkommen liegt bei 55.200 Euro, bei Beschäftigungen in speziellen Berufen wie u.a. Informatik, Mathematik, Ingenieurwesen gilt das Mindesbruttogehalt von 43.056 Euro (wird jedes Jahr angepasst)
  • Ihre zukünftige Beschäftigung muss Ihrer Qualifikation entsprechen.

Vorteile:

  • Sie können Ihre Familienmitglieder mit erleichterten Bedingungen nachholen
  • Sie können schneller eine Niederlassungserlaubnis beantragen (nach 33 bzw. 21 Monaten je nach Deutschkenntnisse)

Nähere Informationen zum Antragsverfahren der Blauen Karte 

Sie sind noch nicht sicher, welches Visum notwendig ist? Der Visa-Navigator des Auswärtigen Amtes hilft bestimmt weiter!  https://visa.diplo.de/de/#/vib

Krankenversicherung in Deutschland

Für Ihren Aufenthalt in Deutschland benötigen Sie eine gültige Krankenversicherung, auch für Ihre mitreisenden Familienangehörigen. Rechtzeitig vor Ihrer Abreise nach Deutschland sollten Sie überprüfen, ob Ihre Krankenversicherung in Heimatland eventuell auch für Deutschland gültig ist und welche Leistungen abgedeckt sind. In diesem Fall brauchen Sie eine schriftliche Bestätigung Ihrer Heimatkrankenkasse. Für EU-Bürger ist dies in der Regel eine "European Health Insurance Card" (EHIC).

Falls Ihre Krankenversicherung keine ausreichende Deckung aufweisen kann, müssen Sie eine Zusatzversicherung abschließen. Wir empfehlen die Versicherungsanbieter frühzeitig und in jedem Fall vor Ihrer Abreise nach Deutschland zu kontaktieren, um mögliche Schwierigkeiten im Voraus zu klären und damit Sie von Anfang an über einen ausreichenden Versicherungsschutz verfügen.

Hilfreiche Informationen zur Krankenversicherung in Deutschland hat das EURAXESS Netzwerk zusammengestellt.

Prüfen Sie bitte, ob Ihr Stipendium eine Krankenversicherung einschließt. Wenn Sie keinen ausreichenden Versicherungsschutz durch das Stipendium oder von Ihrer Heimatkrankenversicherung nachweisen können, müssen Sie in der Regel eine private Krankenversicherung abschließen.

In den meisten Fällen müssen Sie dann eine medizinischen Behandlung direkt beim Arzt/bei der Ärztin bezahlen und bekommen die Kosten anschließend auf Antrag von Ihrem Versicherungsanbieter erstattet. In der rechten Spalte bzw. weiter unten finden Sie eine Liste von Versicherungsanbietern.

Wenn Sie an der h_da angestellt sind, werden Sie in der Regel in die gesetzliche Krankenversicherung (Pflichtversicherung) aufgenommen. Sie können sich den Versicherungsanbieter selbst aussuchen (siehe die Liste rechts) und sich für die Versicherung entscheiden, die am besten zu Ihren Bedürfnissen passt. Sie melden sich eigenständig bei der Versicherung an und reichen anschließend den Versicherungsnachweis in der Personalabteilung der h_da ein.

Die Kosten einer gesetzlichen Krankenversicherung berechnen sich nach Ihrem Bruttoeinkommen. Momentan liegt der Beitragssatz bei etwa 15 %, der jeweils etwa zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer gezahlt wird. Die Beitragszahlung erfolgt automatisch über die Gehaltsabrechnung.

Falls Ihr Bruttoeinkommen höher ist als 54.900 €, sind Sie von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht befreit. In diesem Fall können Sie sich entscheiden, ob Sie sich freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung und bei einer privaten Krankenversicherung versichern.

Für kürzere Aufenthalte wird die Versicherung aus Ihrem Heimatland anerkannt. Für längere Aufenthalte müssen Sie sich eine deutsche Krankenversicherung abschließen. Für genauere Informationen finden Sie bei EURAXESS.

Der Abschluss einer Unfall- und/oder Haftpflichtversicherung ist nicht verpflichtend, aber sehr empfehlenswert für Ihren Aufenthalt in Deutschland. Vorab sollten Sie mit Ihrer Versicherungsgesellschaft im Heimatland klären, welche Leistung für einen Auslandsaufenthalt bereits enthalten sind. Anschließend können Sie sich entscheiden, ob Sie eine zusätzliche Versicherung abschließen möchten. In der Regel bieten die privaten Krankenversicherungsanbieter auch Kombitarife für eine Kranken-, Haftpflicht- und Unfallversicherung an.