PROMOS

DAAD PROMOS

Das DAAD PROMOS-Stipendienprogramm zielt darauf ab, die Mobilität von Studierenden durch Stipendien für kürzere Auslandsaufenthalte von 1-6 Monaten zu fördern. Im Rahmen von PROMOS vergibt die h_da Stipendien durch ein qualitätsorientiertes Auswahlverfahren. Diese bestehen an der h_da aus einer monatlichen Pauschale für bis zu 4 Monate (siehe Spalte "Teilstipendium Aufenthalt"). Die monatlichen Förderraten variieren je nach Land und betragen 350, 450 oder 550 Euro.

Die Ausschreibung für PROMOS-Stipendien erfolgt zweimal jährlich im November und April. Bewerbungen über das MoveON-Portal sind nur während dieser Zeiträume möglich. Das Bewerbungsformular für das Wintersemester 2024/25 (Aufenthalte mit Startdatum zwischen 01.07.2024 und 31.12.2024) ist zwischen dem 01.04. und 30.04.2024 (23:59 Uhr) verfügbar.

Bewerbungen müssen vollständig und rechtzeitig eingereicht werden. Die Verantwortung dafür liegt bei den Bewerber*innen. Beachte, dass du das PROMOS-Formular erst nach der Registrierung deines Aufenthalts über das Übersee-Formular in MoveON ausfüllen kannst (mindestens 5 Tage vor der Deadline).

Unter dem Link PROMOS bewegt findest du eine Reportage über eine Studentin, die PROMOS kennenlernen möchte.

Aktualisiert am 20.02.2024

Gefördert werden 1-semestrige studienbezogene Auslandsaufenthalte in den folgenden Förderlinien:

  1. Studienaufenthalte  (zwischen 1 - 6 Monate)
    Studienaufenthalte können bis zu 4 Monate gefördert werden. Auch Bewerbungen von „Freemovern“ werden berücksichtigt. Bei gleicher Eignung werden Mobilitäten an Partnerhochschulen bevorzugt. Beachte: um für die volle 4-monatige Förderung in Betracht zu kommen, muss dein studienrelevanter Aufenthalt mindestens 3 Monate und 15 Tage betragen.
  2. Auslandspraktika  (mind. 4 Wochen bis max. 6 Monate)
    Auslandspraktika können bis zu 4 Monate lang gefördert werden. Eine Bewerbung ist nur möglich, wenn eine Bestätigung des Praktikums vorliegt.
  3. Abschlussarbeiten (zwischen 1 – 6 Monate)
    Gefördert werden Aufenthalte zur Anfertigung der Bachelor- oder Masterarbeit an Hochschulen, Forschungseinrichtungen oder in Unternehmen. Bewerber*innen müssen zum Zeitpunkt der Bewerbung bereits eine Zusage der Gastinstitution vorweisen können. Der Auslandsaufenthalt zur Anfertigung der Abschlussarbeit muss ausdrücklich von dem/der Betreuer*in der h_da unterstützt werden.Die Förderung für das Schreiben einer Abschlussarbeit im Ausland kann bis zu 4 Monate betragen.

Die Stipendienauswahl erfolgt gemäß den vom DAAD festgelegten Kriterien, wobei leistungsbezogene Faktoren einen wesentlichen Einfluss auf die Förderentscheidung haben. Die Entscheidung trifft eine Auswahlkommission der Hochschule Darmstadt ausschließlich auf Basis der schriftlich eingereichten Bewerbungsunterlagen. Dabei werden folgende Kriterien berücksichtigt:

  • Formale Kriterien: Fristgerechtes Einreichen, Vollständigkeit der Unterlagen, Beachtung der Vorgaben zum Lebenslauf und Motivationsschreiben
  • akademische Qualifikation
  • sprachliche Qualifikation
  • Motivation für den Auslandsaufenthalt und Sinnhaftigkeit des geplanten Aufenthalts in Bezug zum bisherigen Studium
  • interkulturelle Vorbereitung (z.B. Teilnahme interkultureller Workshop, Buddy-Programm)

Bei gleicher Eignung werden Bewerber*innen bevorzugt, die bisher keine PROMOS-Förderung erhalten haben und die an einer Partnerhochschule studieren. Die Anzahl der Geförderten ist abhängig von der Gesamtfördersumme, die der h_da durch den DAAD zur Verfügung gestellt wird.

Bewerber*innen werden innerhalb von 8 Wochen nach der Bewerbungsdeadline über den Ausgang des Verfahrens informiert. Für Aufenthalte im SoSe ist dies Mitte/Ende Januar, für Aufenthalte im WiSe Mitte/Ende Juni.

Angesichts steigender Bewerberzahlen und begrenzt zur Verfügung stehender Mittel können ggf. nicht alle grundsätzlich qualifizierte Bewerbungen berücksichtigt werden. Ein Anspruch auf Förderung besteht somit nicht. Die Entscheidung der Auswahlkommission wird Bewerber*innen gegenüber nicht begründet.

Wir bitten von Zwischenfragen zum Prozess abzusehen.

Um die Chancengleichheit im Rahmen der Projektförderung sowohl für deutsche als auch für internationale Geförderte mit Behinderung oder chronischer Erkrankung zu erhöhen, kann der DAAD die damit einhergehenden auslandsbedingten Mehrausgaben durch die Bewilligung von Beihilfen übernehmen.

Für die Übernahme dieser Mehrausgaben in einem Projekt ist pro Person und pro Mobilitätsmaßnahme ein Beihilfeantrag zu stellen. Als Beihilfe können maximal 10.000 Euro für einen Zeitraum von bis zu sechs Monaten zur Deckung der Mehrausgaben (inkl. Ausgaben für eine evtl. Begleitperson) gewährt werden.

Zur Bemessung der Mehrausgaben (z.B. für die Reise ins Ausland, Fahrten vor Ort, Unterkunft im Ausland, medizinische Versorgung, spezielles didaktisches Material etc.) werden die Ausgaben für eine nicht behinderte oder nicht chronisch erkrankte Person den Ausgaben für eine behinderte oder chronisch erkrankte Person gegenübergestellt. Sie können nur geltend gemacht werden, wenn sie von keiner anderen Stelle übernommen werden.

Antragsberechtigt sind Personen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 oder einer chronischen Erkrankung, die im Rahmen der Projektförderung an einer Mobilitätsmaßnahme teilnehmen. 

  • Aufenthalte im Heimatland sind von der Förderung ausgeschlossen. Als Heimatland gilt das Land, in welchem sich die/der Studierende seit mindestens 5 Jahren überwiegend aufhält. 
  • Wir bitten dich nachdrücklich, kontinuierlich vor und während des Auslandsaufenthalts die Entwicklungen des Gastlands über die Seiten des Auswärtigen Amts, der Botschaft im Gastland, dem RKI sowie die Hinweise des Auswärtigen Amts zur weltweiten Reisewarnung zu beachten.
  • Registriere dich VOR dem Aufenthalt unbedingt in der Krisenvorsorgeliste ELEFAND des Auswärtigen Amts. 
  • Liegt eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes für das betreffende Land oder die Region vor, so darf die Hochschule keine Stipendienvereinbarung/Stipendienzusage schließen/ausstellen.
  • Die Berechnung der Stipendien erfolgt auf der Grundlage voller Monate (30 Tage). Ein voller Monat wird ab Tag 15 berechnet. An- und Abreise werden nicht zu den Aufenthaltsdaten dazu gezählt; es zählt der reine Studien- bzw. Arbeitsaufenthalt vor Ort.
  • Während der Laufzeit des Stipendiums dürfen vergütete Tätigkeiten nur mit Zustimmung der h_da durchgeführt werden. 
  • Studierenden, die keine PROMOS-Zusage erhalten und während des Auslandsaufenthalts an einer Partnerhochschule studieren, kann je nach Rankingplatz und Mittelverfügbarkeit ein pauschaler Hochschulzuschuss gewährt werden.
  • Nicht förderfähig sind:
    Doktoranden/innen
    Praktika bei:
    - Internationalen Organisationen (z.B. UNO)
    - den EU-Institutionen
    - den Auslandsvertretungen Deutschlands den Goetheinstituten
    - den Deutschen Geisteswissenschaftlichen Instituten
    - dem Deutschen Archäologischen Institut
    - den Deutschen Schulen im Ausland
  • Wenn du eine andere Förderung für den Auslandsaufenthalt erhalten wirst oder beantragt hast, ist dies dem International Office mitzuteilen. Einige Förderungen schließen sich gegenseitig aus (z.B. PROMOS und DAAD Individualstipendien, wie HAW.International, oder PROMOS und das Fulbright Reisestipendium). 
  • Für Auslands-BAföG-EmpfängerInnen gilt: Eine monatliche PROMOS-Förderung bis zu 300 € ist anrechnungsfrei.

Können auch Aufenthalte an Universitäten gefördert werden, die keine Partneruniversitäten sind?
Ja. Bei gleicher Eignung werden allerdings Aufenthalte an Partnerhochschulen bevorzugt.

Kann ich Bewerbungsunterlagen nachreichen?
Nein, alle Unterlagen müssen fristgerecht eingereicht werden. Die Verantwortung für die fristgerechte Einreichung aller Unterlagen liegt beim/bei der Bewerber*in.

Ich bin Master-Student/in im 1. Semester und habe noch kein Master-Zeugnis. Reicht es, wenn ich das Bachelor-Zeugnis einreiche?
Ja.

Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderung ist länderspezifisch und beträgt 350 EUR – 550 EUR im Monat für den Zeitraum von maximal 4 Monaten. Aktuell werden von der h_da keine Reisekostenzuschüsse vergeben. 

Beachte, dass wir dich nur 4 Monate fördern können, wenn dein studienrelevanter Aufenthalt mindestens 3 Monate und 15 Tage beträgt. 

Können Studiengebühren durch PROMOS gefördert werden?
Nein. Wenn du an einer Partnerhochschule der h_da studierst, entfallen die Studiengebühren. Studiengebühren fallen jedoch an für Study Abroad Partner und können anfallen, wenn du dich als „Freemover“ bewirbst. Bitte informiere dich an dieser Stelle rechtzeitig über die Erstattung von Studiengebühren durch Auslands-BAföG. Auch über das Stipendium HAW.Internatonal kannst du einen Zuschuss beantragen. 

Können Aufenthalte gefördert werden, die länger als ein Semester dauern?
Nein, es können nur Aufenthalte gefördert werden, die maximal ein Semester (6 Monate) dauern. Bei längeren Aufenthalten informiere dich rechtzeitig über andere Fördermöglichkeiten (z.B. DAAD Jahresstipendium oder DAAD Kombinierte Studien- und Praxissemester).

Ist PROMOS mit anderen Förderungen kombinierbar?
Wenn du eine andere Förderung beziehen oder beantragen willst, ist dies mit der PROMOS Bewerbung anzugeben. 

  1. Erasmus+ und PROMOS: Nicht kombinierbar. Gleiches gilt für SEMP (Schweiz).
  2. Auslands-BAföG und PROMOS: Die Verrechnung von PROMOS-Förderleistungen mit den Leistungen des BAföG-Amts erfolgt durch das Amt. Du bist verpflichtet, die PROMOS-Förderung beim zuständigen Amt anzugeben.
  3. DAAD-Individualstipendien und PROMOS: DAAD-Individualstipendien und PROMOS-Stipendien dürfen nicht gleichzeitig in Anspruch genommen werden.
  4. Deutschlandstipendium und PROMOS: Können gleichzeitig bezogen werden.
  5. Andere Stipendienleistungen und PROMOS: Bei Stipendien anderer Stipendienträger ist eine Kombination von Stipendien aus privaten Mitteln mit PROMOS-Stipendien möglich. Wird durch öffentliche Mittel aus Deutschland aber auch der Auslandsaufenthalt gefördert, ist grundsätzlich maßgeblich, welcher Förderzweck verfolgt wird. Das bedeutet, dass eine Förderung mittels PROMOS nicht möglich ist, wenn bereits mit öffentlichen Mitteln aus Deutschland derselbe Förderzweck verfolgt wird. Du musst die PROMOS-Förderung bei möglichen anderen Stipendienträgern angeben.

Bewerben können sich alle h_da Studierende, die

  • regulär an der h_da eingeschrieben sind und einen Abschluss anstreben
  • ihren Auslandsaufenthalt außerhalb Europas planen
  • im derzeitigen Ausbildungsabschnitt noch nicht durch PROMOS gefördert worden sind
  • sehr gute bis gute Studienleistungen nachweisen können
  • ausreichende Kenntnisse in der Vorlesungs-/Unterrichts-/Unternehmenssprache besitzen
  • zum Zeitpunkt des Austauschs mindestens das 2. Bachelor-Semester abgeschlossen haben
  • ihren Auslandsaufenthalt über das Übersee-Formular bereits im MoveON-Portal registriert haben.

PROMOS wird finanziert von

kontakt

Campus Darmstadt
Übersee Aufenthalte
Ina Schnakenberg
+49.6151.533-60073
overseas.int@h-da.de
Büro: C23, 2.07

Campus Dieburg
Erasmus+ & Übersee
N.N.
+49.6151.533-69285
dieburg.int@h-da.de
Büro: F01, 110

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DAAD Sprachnachweis

Das h_da Sprachenzentrum bietet 2x im Monat während der Vorlesungszeiten Test-Termine an.

  • Für Termine im SoSe ist eine Anmeldung ab 01. April möglich
  • Für Termine im WiSe ist eine Anmeldung ab 01. Oktober möglich

Allgemeine Infos gibt es auf der Webseite des Sprachenzentrums