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Auslands-BAföG

Die wichtigste Information vorab: Auslands-BAföG kannst du unter bestimmten Voraussetzungen auch beantragen, wenn du kein Inlands-BAföG beziehst.
Wie bei der Inlandsförderung ist die Auslandsförderung abhängig vom eigenen anzurechnenden Einkommen und Vermögen sowie dem anzurechnenden Einkommen des Ehegatten/der Eltern. Aufgrund der höheren Kosten im Ausland haben mehr Studierende Anspruch auf Auslands-BAföG als auf Inlands-BAföG. Informiere dich rechtzeitig beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung. Liegen die Förderungsvoraussetzungen vor, besteht ein Rechtsanspruch gemäß § 5 BAföG, § 16 BAföG.
Auslands-BAföG wird zur Hälfte als Zuschuss und zur Hälfte als zinsloses Staatsdarlehen ausgezahlt. Unter bestimmten Voraussetzungen kann ebenfalls ein Zuschlag zu Studiengebühren bis 5600 EUR gewährt werden. Dieser Zuschuss ist rückzahlungsfrei.
 

Auslands-BAföG kann gewährt werden, wenn du u.a.

  • bereits zwei Studiensemester in Deutschland abgeschlossen hast,
  • mindestens sechs Monate oder ein Semester an einer ausländischen Hochschule studieren wirst,
  • das Auslandsstudium auf das Studium in Deutschland anrechenbar ist und
  • an einer der inländischen Hochschule gleichwertigen Institution im Ausland studieren wirst.
  • du ein Pflichtpraktikum (Vollzeit) im Ausland absolvierst. Die Mindestdauer liegt bei 12 Wochen. Die Praktikumsstelle muss den Anforderungen der Prüfungsordnung genügen.

Leistungsbezogene Stipendien wie PROMOS oder ein DAAD Jahresstipendium bleiben bis zu einem Betrag von 300 EUR anrechnungsfrei. Alles was darüber hinausgeht, wird auf den BAföG-Anspruch angerechnet.

Weitere Informationen

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ANTRAG

Der Antrag auf Auslands-BAföG sollte ca. sechs Monate vor Studienbeginn im Ausland beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung gestellt werden.