Leistungsanerkennung

Leistungsanerkennung (Learning Agreement)

Für alle studienbezogenen Auslandsaufenthalte gilt: Im Ausland erbrachten Leistungen können grundsätzlich für das Studium an der h_da anerkannt und auf den jeweiligen Studiengang angerechnet werden. Die Anerkennung ist VOR dem Auslandsaufenthalt mit dem Fachbereich abzusprechen und wird durch die h_da Anerkennungsssatzung geregelt. 

Die Absprache erfolgt in Form eines "Learning Agreements". Zeichnungsbefugt ist in jedem Fachbereich entweder der/die Prüfungsausschussvorsitzende oder Auslandsbeauftragte (Liste unter Online Learning Agreement). Ein Learning Agreement mit Unterschrift von dir und der zuständigen Person im Fachbereich ist ein rechtskräftiges Dokument. 

Hier findest du einen Antrag auf Anerkennung von Studien-Prüfungsleistungen. 

Anerkennungsprozess SuK und Sprachkurse

  • Anerkennung von SuK (Sozial- und Kulturwissenschaften)-Leistungen: Prof. Kai Schuster ist vor dem Aufenthalt bei Erstellung des Learning Agreements direkt und eigenständig zu kontaktieren. Nachdem das Agreement erstellt wurde, legen die Studierenden dem Auslandsbeauftragten eine ausgedruckte Bestätigungsmail von Prof. Schuster vor, in der die Anerkennung der genannten Veranstaltungen zugesichert wird.
  • Anerkennung von Sprachkursen (Sprachenzentrum): Die Leitung des Sprachenzentrums ist vor dem Aufenthalt bei Erstellung des Learning Agreements direkt und eigenständig zu kontaktieren. Nachdem das Agreement erstellt wurde, legen die Studierenden dem Auslandsbeauftragten eine ausgedruckte Bestätigungsmail vom Sprachenzentrum vor, in der die Anerkennung der genannten Veranstaltungen zugesagt wird.
    Eine Anrechnung durch den Fachbereich ist grundsätzlich möglich, solange Sprachleistungen im Curriculum vorgesehen sind. Fremdsprachen, die nicht im Programm des Sprachenzentrums aufgeführt werden, können ebenfalls nach vorheriger Prüfung/Absprache angerechnet werden. 
  • Nach dem Aufenthalt ist die Modulbeschreibung und das Transcript sowohl beim Sprachenzentrum als auch beim SuK-Verantwortlichen erneut vorzulegen. Es wird eine Empfehlung an den Fachbereich ausgestellt, die Lesitungen anzuerkennen. Verantwortlich für die Durchführung der Anerkennung ist immer der Fachbereich/Prüfungsausschuss. 

Anerkennungsprozess allgemein

  • VOR dem Aufenthalt: Abstimmung und Unterzeichnung des Learning Agreements mit dem Fachbereich und ggf. den SuK-Verantwortlichen und Sprachenzentrum

  • WÄHREND des Aufenthalts: Wenn sich Änderungen in der Kursbelegung ergeben, sind diese unverzüglich mit den Verantwortlichen der h_da abzustimmen und in einem aktualisierten Learning Agreement festzuhalten

  • NACH dem Aufenthalt: Einreichung des Learning Agreements und dem Transcript of Records der Partnerhochschule beim Prüfungsausschuss. Die Leistungsanerkennung durch den Prüfungsausschuss erfolgt innerhalb von 8 Wochen.

  • für Erasmus+ Aufenthalte: Einreichung des my.h-da-Auszugs mit Markierung der angerechneten Leistungen oder des aktualisierten Learning Agreements im International Office der h_da

Wichtig: Ein Learning Agreement ist ein Pflichtdokument für ERASMUS+-Aufenthalte (Ausfüllhilfe Erasmus+ Online Learning Agreement). Für Übersee-Aufenthalte wird es empfohlen. Beachte: Für die Leistungsanerkennung ist es auch wichtig, dass du deinen Aufenthalt im MoveON-Portal registriert hast.

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Übersee Aufenthalte
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