Eine Küste in Irland

Erasmus BIP im Ausland

Prozess

  1. Beantragung der Teilnahme am BIP zu den Deadlines (15. Juni Wintersemester des folgenden akademischen Jahres / 15. September Sommersemester des folgenden akademischen Jahres);  Link Bewerbung
  2. Das International Office der h_da prüft gemeinsam mit einem Auswahlkomitee aus ProfessorInnen die Anträge und die Fachbereiche erhalten anschließend die Rückmeldung, ob die Teilnahme am BIP mit Erasmus+ Geldern gefördert werden kann.
  3. Das International Office schließt die vertragliche Vereinbarung mit den teilnehmenden Hochschulen am BIP. Hier wird die ECTS-Zahl festgehalten wie auch die Studierendenanzahl, die die Hochschulen, an die ausrichtende Institution des BIPs im Ausland, senden wird. 
  4. Der Fachbereich konzipiert die Lehreinheit gemeinsam mit den kooperierenden Hochschulen und legt die entsprechenden Termine fest.
  5. Der Fachbereich rekrutiert die Teilnehmenden und sendet die Namen an das International Office der h_da zu der vereinbarten Deadline. Beginn ist mit dem Start der virtuellen Komponente oder der Präsenz-Einheit - abhängig davon, was zuerst stattfindet.
  6. Das International Office nominiert die Studierenden an der ausrichtenden Hochschule des BIPs.
  7. Die Studierenden registrieren sich über MoveON für das BIP. 
  8. Das International Office betreut die Studierenden / Mitarbeitenden beim Einreichen aller Dokumente, die für die Eramus+ Förderung notwendig sind und zahlt entsprechend das Stipendium aus. 
  9. Nachbereitung: Berichterstattung von Fachbereich an International Office bis 4 Wochen nach Ende des BIPs.