Dekorative Graphik, die das C10-Gebäude der Hochschule Darmstadt sowie Euroscheine und -münzen zeigt

Stipendien

Die Hochschule Darmstadt bietet eine Reihe von Stipendien für Austauschstudierende an:

 

1. DAAD-Ostpartnerschaften

Für den Zeitraum 2024 bis 2026 stehen uns Stipendien im Rahmen des DAAD-Ostpartnerschaftsprogramms zu Verfügung. Hiermit könen wir Studierende bestimmter Partnerhochschulen in den Ländern Polen, Rumänien und Ungarn fördern. Jedes Jahr steht die Förderungen anderen Partnern offen: 

  • 2024: Polen 
  • 2025: Ungarn
  • 2026: Rumänien

Weitere Informationen können der aktuellen Ausschreibung für Studierende aus Polen entnommen werden.

Wer kann sich bewerben?

Die Stipendie im Rahmen des DAAD-Ostpartnerschaftsprogramms werden für folgende Studierende ausgeschrieben: 

  • 2024 (Sommer oder Winter): 
    2 Stipendien für Studierende aus Polen (1 Stipendium für Akademia Sztuk Pięknych im. Jana Matejki w Krakowie im Bereich Gestalttung & 1 Stipendium für Uniwersytet Ekonomiczny w Katowicach im Bereich Wirtschaft). 
    Siehe auch unsere Ausschreibung für Studierende aus Polen.
  • 2025 (Sommer oder Winter): 
    1 oder 2 Stipendien für Studierende aus Ungarn (Moholy-Nagy University of Art and Design im Bereich Gestaltung)
  • 2026 (Sommer oder Winter):
    1 oder 2 Stipendien für Studierende aus Rumänien (Universitatea Babes-Bolyai din Cluj-Napoca im Bereich Informatik)

Voraussetzung für eine Förderung ist, dass du

  • an einer dieser Partnerhochschulen in einem Bachelor- oder Master-Studiengang eingeschrieben bist: 
  • keine anderen Stipendien von deiner Heimatuniversität oder deines Heimatlandes erhältst

Wie hoch ist die Fördersumme?

Geförderte erhalten 992 EUR pro Monat für fünf Monate. Die Vergabe von Stipendien erfolgt vorbehaltlich vorhandener Mittel.

Was sind die Auswahlkriterien?

Die Auswahlkriterien umfassen: 

  • deine bisherigen akademischen Leistungen (Noten und Anzahl an Credits, die du bisher erworben hast, weitere akademische Qualifikationen)
  • die Passung deines Austauschsemesters in dein Studium bzw. in deine beruflichen Pläne
  • zusätzliche Qualifikationen (z.B. sprachliche und/oder interkulturelle Vorbereitung für deinen Aufenthalt in Deutschland, Deutschkenntnisse), falls zutreffend

(Bitte beachte, dass du zuvor für ein Austauschsemester an der h_da zugelassen worden sein musst.)

Wie und wann bewerbe ich mich?

  1. Um dich zu bewerben, wende dich bitte an das International Office deiner Heimatuniversität. Die Auswahl der Kandidat*innen wird von deiner Heimatuniversität getroffen.
  2. Falls deine Heimatuniversität dich für ein Stipendium nominiert hat, wird das Intenational Office uns darüber in Kenntnis setzen. Daraufhin werden wir uns mit dir in Kontakt setzen. Bitte beachte, dass unsere Professor*innen deiner Nominierung für das Stipendium zustimmen müssen.

Wann und wie erhalte ich das Stipendium?

Du erhältst dein Stipendium nach deiner Ankunft in Darmstadt/Dieburg. Vor der Auszahlung

  • musst du ein deutsches (bzw. SEPA-fähiges) Konto eröffnen
  • musst eine sog. Stipendienannahmeerklärung (d.h. einen Stipendienvertrag) unterschreiben

Das Stipendium wird dir in mehreren Raten (in der Regel in drei Raten) auf dein deutsches bzw. SEPA-fähiges Konto überwiesen. Die erste Rate erhältst du ca. vier Wochen nach deiner Ankunft in Darmstadt/Dieburg. 

Gibt es weitere Dokumente, die ich einreichen muss?

Stipendiat*innen sind dazu verpflichtet einen Stipendienabschlussbericht (von max. 2 Seiten) einzureichen. Der Bericht sollte neben deiner aktuellen Adresse, einem Datum und einer Unterschrift folgende Informationen enthalten:

  • Denkst du, dass das Austauschsemester an der h_da für dein Studium von Vorteil war? Wenn ja, auf welche Weise?
  • Denkst du, dass das Austauschsemester an der h_da für deinen zukünftigen Berufsweg von Vorteil war?
  • Welche anderen Punkte oder Erfahrungen findest du noch relevant?

Der Bericht sollte nicht später als 2 Monate nach Ende deines Aufenthalts bei uns eingehen. Bitte schicke ihn als pdf-Dokument per E-Mail an uns.  

 

2. DAAD-STIBET

Jährlich haben wir Mittel für 4 bis 5 sogenannte STIBET-Kontaktstipendien für internationale Studierende bestimmter Partnerhochschulen. 

Wer kann sich bewerben?

Du kannst dich für eine STIBET-Förderung bewerben, wenn du

  • an einer dieser Partnerhochschulen in einem Bachelor- oder Master-Studiengang eingeschrieben bist (PhD ist nicht förderfähig):
    • Brasilen: Universidade Estadual Paulista 'Júlio de Mesquita Filho' (UNESP) Pontificia Universidade Católica do Rio de Janeiro (PUC) Universidade de São Paulo (USP) Universidade Federal de GoiásUniversidade Federal de Santa Catarina
    • Chile: Universidad de Talca
    • Indonesien: Institut Teknologi Sepuluh Nopember (ITS)
    • Kolumbien: Universidad ICESI
    • Malaysia: Universiti Teknologi Malaysia (UTM) Taylor’s University
    • Mexiko: Universidad Anáhuac Querétaro
    • Namibia: Namibia University of Science and Technology
    • Thailand: King Mongkut's University of Technology Thonburi
    • Ukraine: Uzhhorod National University
  • keine anderen Stipendien von deiner Heimatuniversität oder deines Heimatlandes erhältst

Wie hoch ist die Fördersumme?

Geförderte erhalten 465 EUR pro Monat für fünf Monate (Stand: 2024). Die Summe des Stipendiums kann sich ändern; dies geben wir entsprechend bekannt.
Die Vergabe von Stipendien erfolgt vorbehaltlich vorhandener Mittel.

Was sind die Auswahlkriterien?

Das STIBET-Kontaktstipendium ist ein Leistungsstipendium. Folgende Kriterien werden bei der Auswahl herangezogen:

  • deine bisherigen akademischen Leistungen
  • deine Eignung für die Kurse, die du an der h_da belegen möchtest
  • die Passung deines Aufenthalts an der h_da in deine akademische und/oder berufliche Laufbahn
  • ggf. bestehende Zusatzqualifikationen (z.B. sprachliche und/oder interkulturelle Vorbereitung auf deinen Aufenthalt in Deutschland; bereits bestehende Deutschkenntnisse oder Deutschlandbezüge)
  • Empfehlung durch Professor:inn:en oder Lehrende deiner Heimatuniversität

(Bitte beachte, dass du zuvor für ein Austauschsemester an der h_da zugelassen worden sein musst.)

Wie und wann bewerbe ich mich?

Die Ausschreibung des Stipendiums erfolgt jeweils im November (für das darauffolgende Sommersemesster) bzw. im Juni (für das folgende Wintersemester). Alle Studierenden der o.g. Partneruniversitäten erhalten von uns eine E-Mail, in der wir dir auch die Bewerbungsfrist nennen.

Bitte schicke uns als Bewerbung: 

  • das ausgefüllte und unterschriebene Bewerbungsformular
  • ein Learning Agreement für deinen Aufenthalt bei uns (hier kannst du die „Preliminary Course List“, die du auch für deine Online-Bewerbung benutzt hast, benutzen)
  • ein Motivationsschreiben von maximal einer Seite
  • ein Empfehlungsschreiben durch eine*n betreuende*n Hochschullehrenden (mit offiziellem Siegel und Unterschrift des Lehrenden)
  • einen Lebenslauf
  • ein Zeugnis auf Deutsch oder Englisch ("Transcript of Records") deiner Heimatuniversität (das Zeugnis muss eine Erläuterung des an deiner Heimatuniversität verwendeten Benotungssystems sowie eine Erklärung der im Dokument verwendeten Abkürzungen enthalten)

Über die Auswahl der Kandidat*inn:en entscheidet ein Auswahlkomittee der h_da bestehend aus einem Mitglied des International Offices sowie eines Professors/einer Professorin. Die Entscheidung teilen wir dir im Dezember/Januar bzw. im Juli/August per E-Mail mit. 

Wann und wie erhalte ich das STIBET-Stipendium?

Du erhältst dein Stipendium nach deiner Ankunft in Darmstadt/Dieburg. Vor der Auszahlung

  • musst du ein deutsches (bzw. SEPA-fähiges) Konto eröffnen
  • musst eine sog. Stipendienannahmeerklärung (d.h. einen Stipendienvertrag) unterschreiben

Das Stipendium wird dir in mehreren Raten (in der Regel in drei Raten) auf dein deutsches bzw. SEPA-fähiges Konto überwiesen. Die erste Rate erhältst du ca. vier Wochen nach deiner Ankunft in Darmstadt/Dieburg. 

Wie schreibe ich den STIBET-Abschlussbericht?

STIBET-Stipendiat:inn:en sind dazu verpflichtet einen Stipendienabschlussbericht (von max. 2 Seiten) einzureichen. Der Bericht sollte neben deiner aktuellen Adresse, einem Datum und einer Unterschrift folgende Informationen enthalten:

  • Denkst du, dass das Austauschsemester an der h_da für dein Studium von Vorteil war? Wenn ja, auf welche Weise?
  • Denkst du, dass das Austauschsemester an der h_da für deinen zukünftigen Berufsweg von Vorteil war?
  • Welche anderen Punkte oder Erfahrungen findest du noch relevant?

Der Bericht sollte nicht später als 2 Monate nach Ende deines Aufenthalts bei uns eingehen. Bitte schicke ihn als pdf-Dokument per E-Mail an uns.  

 

DAAD-Versicherung für Stipendiat*innen

Alle Austauschstudierende benötigen eine Krankenversicherung. Austauschstudierende, die eine STIBET-Förderung erhalten, haben hier eine zusätzliche Option - und zwar kannst du statt einer gesetzlichen Krankenversicherung das DAAD-Versicherungspaket abschließen.

3. Erasmus mit Partnerländern (KA171)

Das Programm Erasmus mit Partnerländern (KA171) ermöglicht die akademische Zusammenarbeit und den akademischen Austausch auch mit Ländern außerhalb der Grenzen Europas.

Wer kann sich bewerben?

Studierende dieser h_da-Partnerhochschulen können sich für die Erasmus-mit-Partnerländern-Förderung (Erasmus KA171) bewerben:

  • Georgien: Caucasus University Georgian Institute of Public Affairs
  • Ghana: Kwame Nkrumah University of Science and Technology
  • Israel: Bezalel Academy of Arts and Design
  • Jordanien: German-Jordanian University Jordan University of Science and Technology
  • Paraguay: Universidad Nacional de Asunción
  • Vietnam: University of Economics - University of Danang

Welche Vorteile bietet das Erasmus-Programm?

Das Erasmus-Programm bietet viele Vorteile:

  • Ausbau von Fachkenntnissen, Sprachkenntnissen und interkulturellen Kompetenzen
  • Wegfall von Studiengebühren bzw. reduzierter Semesterbeitrag
  • finanzielle Unterstützung während des Aufenthalts
  • die Möglichkeit zur Beantragung einer Sonderförderung
  • Betreuung vor, während und nach dem Aufenthalt durch die Heimatuniversität bzw. die h_da
  • die Möglichkeit zur Teilnahme am Online Language Support (OLS) der EU-Kommission (Online-Sprachkurse)

Wie hoch ist die Fördersumme?

Die Erasmus-Förderung setzt sich zusammen aus:

Projekte 2022 & 2023:

  • Stipendiensumme:
    pro vollem Monat: 850 EUR
    pro Tag in nicht-vollen Monaten: 28,33 EUR
     
  • Reisekostenpauschale:
    Georgien: 360 EUR (bzw. 410 EUR bei Anreise mit dem Zug ("Green Travel"))
    Ghana: 820 EUR
    Israel: 360 EUR (bzw. 410 EUR bei Anreise mit dem Zug ("Green Travel"))
    Japan: 1.500 EUR
    Jordanien: 530 EUR (bzw. 610 EUR bei Anreise mit dem Zug ("Green Travel"))
    Paraguay: 1.500 EUR
     
  • Reisetage:
    Für nachhaltige Reisen ("Green Travel") können bis zu vier Reisetage zusätzlich finanziert werden.(Für Standardreisen bzw. nicht-nachhaltige Reisen können leider keine zusätzlichen Tage finanziert werden.)
     
  • Sonderzuschuss:
    Für Studierende mit geringeren Chancen kann ein weiterer Zuschuss (genannt "Top-up") in Höhe von 250 EUR pro Monat gewährt werden. Weitere Infos zur Sonderförderung findest du auf unserer Erasmus-Seite. Bitte reiche die Ehrenwörtliche Erklärung ("Declaration of Honor") für das 2022er- und 2023-Projekt ein, um einen Sonderzuschuss zu beantragen.Falls du einen Sonderzuschuss genehmigt bekommen hast, wird beträgt dieser 250 EUR für jeden vollen Monat sowie 8.33 EUR für jeden Tag in einem nicht-vollen Monat. Bitte beachte: Selbst wenn mehr als eine Top-up-Kategorie auf dich zutrifft, kannst du nur einen Top-up erhalten.

Projekt 2024:

  • Stipendiensumme:
    pro vollem Monat: 900 EUR
    pro Tag in nicht-vollen Monaten: 30 EUR
     
  • Reisekostenpauschale:
    Georgien: 395 EUR (bzw. 535 EUR bei Anreise mit dem Zug ("Green Travel"))
    Japan: 1735 EUR
    Jordanien: 580 EUR (bzw. 785 EUR bei Anreise mit dem Zug ("Green Travel"))
    Paraguay: 1735 EUR
    Vietnam: 1735 EUR
     
  • Reisetage:
    Für nachhaltige Reisen ("Green Travel") können bis zu sechs Reisetage zusätzlich finanziert werden. Für Standardreisen bzw. nicht-nachhaltige Reisen können bis zu zwei zusätzliche Tage finanziert werden.
     
  • Sonderzuschuss:
    Für Studierende mit geringeren Chancen sowie ökonomischen Hürden bei der Bezahlung der Visakosten kann ein weiterer Zuschuss (genannt "Top-up") in Höhe von 250 EUR pro Monat gewährt werden. Weitere Infos zur Sonderförderung findest du auf unserer Erasmus-Seite. Bitte reiche die Ehrenwörtliche Erklärung (Declaration of Honour) für das 2024er-Projekt ein, um einen Sonderzuschuss zu beantragen.Falls du einen Sonderzuschuss genehmigt bekommen hast, wird beträgt dieser 250 EUR für jeden vollen Monat sowie 8.33 EUR für jeden Tag in einem nicht-vollen Monat. Bitte beachte: Selbst wenn mehr als eine Top-up-Kategorie auf dich zutrifft, kannst du nur einen Top-up erhalten.

Förderzeitraum:
Die Gesamtsumme wird zunächst auf Basis eines geplanten Zeitraums berechnet. Später wird genau überprüft, wann du deine letzte Prüfung an der h_da hattest. Die Gesamtsumme wird dann im Nachhinein noch einmal angepasst und dein tatsächliches Enddatum wird als Ende des Förderzeitraums angesetzt.
Beispiel: Du studierst in einem Sommersemester bei uns. Die vorläufige Summe der Stipendienraten (ohne Reisekostenpauschale und ohne Sonderzuschuss) beträgt 4.675 EUR (5,5 Monate x 850 EUR), da wir als vorläufiges Enddatum den 14.8. setzen. Deine letzte Prüfung an der h_da findet aber bereits am 31.7. statt. Später passen wir die Gesamtsumme also noch einmal an. Die neue Stipendiensumme auf Basis deines tatsächlichen Zeitraums beträgt 4.250 EUR (5 Monate x 850 EUR).
(Dieses Rechenbeispiel basiert auf der Monatsrate, die im Projekt 2022 und 2023 gilt. Die Monatsraten im 2024er-Projekt sind höher.)

Falls du nicht sicher bist, zu welchem Projekt (2022, 2023 oder 2024) deine Förderung zählt, frage bitte bei deiner Heimatuniversität nach.

Was sind die Auswahlkriterien?

Bitte lies dir auch die aktuelle Erasmus-Charter durch.

Wie und wann bewerbe ich mich?

  1. Um dich zu bewerben, wende dich bitte an das International Office deiner Heimatuniversität. Die Auswahl der Kandidat*innen wird von deiner Heimatuniversität getroffen.
  2. Falls deine Heimatuniversität dich für ein Stipendium nominiert hat, wird das Intenational Office uns darüber in Kenntnis setzen. Daraufhin werden wir uns mit dir in Kontakt setzen. Bitte beachte, dass unsere Professor*innen deiner Nominierung für das Stipendium zustimmen müssen.

Welche Dokumente muss ich einreichen?

Im Rahmen des Erasmus-Programms bist du dazu verpflichtet, bestimmte Dokumente einzureichen und Schritte zu erledigen. Bitte lies diesen Abschnitt sehr gründlich durch, da er sehr wichtig ist.

Vor deiner Ankunft in Darmstadt/Dieburg:

  1. Sonderzuschuss aufgrung geringerer Chancen:
    Falls du diesen Zuschuss beantragst, schick und bitte eine sogenannte "Ehrenwörtliche Erklärung" ("Declaration of Honor") zu (siehe oben). Die genaue Frist teilen wir dier per E-Mail mit.
  2. Erasmus-Online-Meeting:
    Bitte nimm an diesem Online-Meeting teil. Das genaue Datum teilen wir die per E-Mail mit.
  3. Reiseplan:
    Bitte schick uns deinen Reiseplan zu, damit wir prüfen können, ob dir zusätzliche Reisetage und damit eine zusätzliche Förderung zusteht.
  4. Kurswahl:
    Bitte schicke uns ein Learning Agreement Part I (Before the Mobility) zu - von allen drei Personen unterschrieben. Frist: 15. August bzw. 15. Februar.
  5. Visum:
    Bitte schick uns eine Kopie deines Visums zu.
  6. OLS (Online-Sprachunterstützung):
    Du hast die Chance, an einem Online-Sprachkurs teilzunehmen. Die Teilnahme ist freiwillig. Den Link schicken wir dir per E-Mail zu.

Wenn du in Darmstadt/Dieburg bist:

  1. Grant Agreement for Studies ("Erasmus-Vertrag"):
    das Dokument unterschreibst du während unseres Willkommensevents
  2. Startdatum: 
    Wir erstellen eine sogenannte Confirmation of Stay mit dem Startdatum deines Austauschsemesters für dich
  3. Barscheck der 1. Rate:
    Nach Einreichung der o.g. Unterlagen erhältst du einen Barscheck von uns. Diesen kannst du bei der Bank gegen Bargeld eintauschen. Genaue Informationen erhältst du per E-Mail.
  4. Änderungen an deiner Kurswahl:
    Falls du Änderunge an deiner ursprünglichen Kurswahl vornimmst, schicke uns bitte ein neues Learning Agreement und fülle dort den Abschnitt "Changes" aus. Das Dokument muss von allen drei Parteien unterschrieben werden. Fristen: 1. Oktober bzw. 1. April.
  5. h_da-Immatrikulationsbescheinigung:
    Bitte lade bei my.h-da eine Immatrikulationsbescheinigung herunter und schicke uns diese zu.
  6. SEPA-Bankkonto:
    Bitte eröffne ein SEPA-fähiges Bankkonto und teile uns deine Bankverbindung mit. Diese benötigen wir später für die Auszahlung der 2. Rate.
  7. Enddatum:
    Bitte teile uns das Enddatum deines Austauschsemesters mit. Dieses benötigen wir für die Berechnung deiner 2. Rate. Als Enddatum zählt der letzte Tag, an dem du für studienbezogene Dinge an der h_da anwesend sein musst. Frist: 30 Tage vor deinem Enddatum.
  8. EU-Survey (Online-Fragebogen):
    Kurz vor dem Ende deines Aufenthalts erhältst du einen Online-Fragebogen der EU Kommission zugeschickt. Bitte fülle diesen aus. Frist: eine Woche nach Erhalt der E-Mail.
  9. Tatsächliches Enddatum:
    Wir erstellen eine sogenannte Confirmation of Stay mit dem (tatsächlichen) Enddatum deines Austauschsemesters für dich.
  10. Überweisung der 2. Rate:
    Nun erhältst du deine 2. Rate per Überweisung auf dein (deutsches/europäisches) Bankkonto. Bitte beachte, dass die 2. Rate unter der Bedingung bezahlt wird, dass du später noch zwei weitere Dokumente einreichst (siehe unten).

Nach Abschluss deines Austauschsemesters:
 

  1. h_da-Zeugnis:
    Bitte reiche ein Transcript of Records oder ein Learning Agreement (Part III: "After the Mobility") ein. Frist: einen Monat nach Ende des Austauschsemesters.
  2. Anerkennungsnachweis:
    Bitte reiche eine Bestätigung darüber ein, dass dir die an der h_da erworbenen Credits ganz oder teilweise auf dein Studium angerechnet wurden. Dieser Nachweis muss in deutscher oder englischer Sprache vorliegen. Frist: sechs Monate nach Ende des Austauschsemesters.

Wie fülle ich das Learning Agrement aus?

Das Learning Agreement ist eines der wichtigsten Dokumente für den Erhalt der Erasmus-Förderung. Bitte stelle sicher, dass der Abschnitt "Part I - Before the Mobility" uns Mitte August bzw. Mitte Februar vorliegt. Bitte achte darauf, dass

  • sowohl Table A als auch Table B ausgefüllt sind; Table A muss 30 Credits enthalten
  • alle drei Parteien (du, dein*e Koordinator*in an der Heimatuniversität, dein*e Koordinator*in an der h_da) das Dokument unterschrieben hast
  • du das Dokument als pdf-Dokument per E-Mail bei uns einreichst

Sieh dir auch den Leitfaden zum Ausfüllen des Dokuments der Europäischen Kommission an!

Wann und wie erhalte ich das Stipendium?

Die Erasmus-Stipendium wird in 2 Raten gezahlt:

  • 1. Rate = 75% des geplanten Gesamtbetrags
  • 2. Rate = 25% des Gesamtbetrags

Du erhältst die 1. Rate nach deiner Ankunft in Darmstadt/Dieburg, d.h. im Wintersemester ca. Ende September, im Sommersemester ca Ende März. Vor der Auszahlung musst du ein deutsches (bzw. SEPA-fähiges) Konto eröffnen. Auf dieses Konto werden die 1. und 2. Rate überwiesen. Die 2. Rate erhältst du nach Abschluss deines Austauschsemesters und nach Prüfung aller deiner Unterlagen. Alles Wichtige steht auch in deinem Grant Agreement for Studies.

Semesterbeitrag

Alle Studierenden in Deutschland müssen einen sogenannten Semesterbeitrag zahlen. Austauschstudierende zahlen grundsätzlich 50 EUR weniger als reguläre Studierende. Aktuell beträgt der Semesterbeitrag 289 EUR (Stand: September 2024), aber er erhöht sich alle paar Semester geringfügig.

Für Austauschstudierende in der Erasmus-Programmlinie KA171 versuchen wir, diesen Beitrag zu übernehmen, sofern uns hierfür ausreichend Mittel zur Verfügung stehen. Ob wir den Beitrag für dich übernehmen können, teilen wir dir rechtzeitig vor Beginn des Austauschsemesters mit.

DAAD-Versicherungspaket für Stipendiat*innen

Alle Austauschstudierende benötigen eine Krankenversicherung. Austauschstudierende, die eine STIBET-Förderung erhalten, haben hier eine zusätzliche Option - und zwar kannst du statt einer gesetzlichen Krankenversicherung das DAAD-Versicherungspaket abschließen.

Erasmus Code

D  DARMSTA02

Kontakt

Marina Zielke (sie/ihr) &
Ronja Schneider (sie/ihr)

Betreuung Austauschstudierende
+49.6151.533-68014
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