Visum & Aufenthaltsrechtliches
1. Visum für die Einreise nach Deutschland
Als internationale*r Austauschstudent*in benötigst du möglicherweise ein Visum. Für die Visumsbeantragung wende dich bitte an die deutsche Botschaft oder ein deutsches Konsulat in deinem Heimatland. Die Unterlagen, die für die Visumsbeantragung normalerweise vorgelegt werden müssen, umfassen folgende Dokumente:
- einen gültigen Personalausweis
- einen Zulassungsbescheid der h_da (“Letter of Acceptance”)
- einen Nachweis über deine Krankenversicherung
- einen Nachweis darüber, dass du dir einen Aufenthalt in Deutschland finanziell leisten kannst, möglicherweise über ein Sperrkonto (weitere Informationen findest du weiter unten)
- eine Auflistung deiner bisherigen Studienleistungen
- einen Sprachnachweis
- möglicherweise
Bitte plane ausreichend Zeit für die Visumsbeantragung ein. Die Beantragung kann mehrere Monate dauern!
Ob du ein Visum benötigst oder nicht, hängt von deiner Staatsangehörigkeit ab. Eine Übersicht bietet das Auswärtige Amt. Einige Informationen kannst du dieser Seite entnehmen.
Sperrkonto:
Falls du ein Sperrkonto für die Visumsbeantragung benötigst, hol dir am besten weitere Informationen zu den unterschiedlichen Online-Sperrkonto-Anbietern wie Expatrio oder Fintiba ein und entscheide dich für einen der zahlreichen Anbieter. Viele Anbieter bieten zusätzlich auch den Abschluss einer Krankenversicherung an. Bitte überprüfe vorher, ob die angebotene Krankenversicherung für die Einschreibung an der h_da akzeptiert wird.
Europa: Studierende, die in Europa studieren mit EU-/EWR-Staatsangehörigkeit
Studierende mit EU-Staatsangehörigkeit benötigen i.d.R. kein Visum. Wenn du zwei Staatsangehörigkeiten aus Ländern in der EU bzw. im EWR hast, benötigst du i.d.R. ebenfalls kein Visum für die Einreise in Deutschland. Vergewissere dich jedoch bitte unbedingt vorher bei der deutschen Botschaft oder dem deutschen Konsulat in deinem Heimatland.
Europa: Studierende, die in Europa studieren und einen Aufenthaltstitel für das Studium in diesem Land haben (EU-REST-Verfahren)
Dieses Verfahren trifft auf dich zu, wenn...
- du einen gültigen Aufenthaltstitel zum Zweck des Studiums in einem EU-Mitgliedsstaat besitzt (Ausnahmen: Irland, Dänemark und Großbritannien); die "Karta Polaka" ist leider kein gültiger Titel in Deutschland
- du für ein Austauschsemester an der h_da zugelassen wurdest
Falls dies zutrifft, steht dir ein vereinfachtes Visumsverfahren namens EU-REST (REsearches & STudents) zu. Hierbei handelt es sich nicht um ein klassisches Visumsverfahren. Durch das REST-Verfahren soll der Aufenthaltstitel, der in einem anderen EU-Mitgliedsstaat gültig ist, auch Gültigkeit in Deutschland besitzen. Das REST-Visum ist beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zu beantragen. Es erlaubt dir bis zu 360 Tage in Deutschland zu studieren sowie innerhalb der EU zu reisen.
Benötigte Dokumente:
Der Antrag wird von uns gestellt. Sende uns hierfür bitte folgende Dokumente per E-Mail zu (alle Dokumente müssen in englischer oder deutscher Sprache ausgestellt worden sein):
- Aufenthaltstitel des EU-Mitgliedstaates, in dem du derzeit zu Studienzwecken lebst (darin muss ausdrücklich "Studium" vermerkt sein)
- Selbstverpflichtung unterschrieben (zusätzliche Nachweise werden nicht eingefordert)
Der Lebensunterhalt kann generell bestritten werden durch:
- ein Stipendium deiner Heimatuniversität in Höhe von 992 €** (Stand September 2024) oder weniger (mit einer offiziellen Bestätigung, aus der hervorgeht, wie viel du pro Monat erhältst)
- Bestätigung über die Einzahlung auf ein sogenanntes Sperrkonto bei einem Geldinstitut, das in der Bundesrepublik Deutschland Bankgeschäfte tätigen darf
- eine Verpflichtungserklärung (ausgestellt von der deutschen Botschaft)
- eine schriftliche Bestätigung deiner Eltern (Angaben im Brief: Betrag, Zeitraum, Datum und Unterschrift) und eine Kopie des Reisepasses deiner Eltern. Es muss auch nachgewiesen werden, wie du das Geld erhältst (z. B. Kontoauszüge mit entsprechenden Überweisungen).
- einen Bildungskredit
- einen eingenen Kontoauszug (nicht älter als drei Monate und maximal Seiten lang)
- Einkünfte aus eigener Erwerbstätigkeit (nachgewiesen durch eine Kopie des Arbeitsvertrags)
Diese Optionen können kombiniert werden, um den obengenannten Sperrbetrag pro Monat zu erreichen.
**Die Summe variiert. Bitte informiere dich beim BAMF, welche Summe notwendig ist.
Bearbeitungszeit:
Das Bundesministerium für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat 30 Tage Zeit den Antrag abzulehnen (i.d.R. muss dem Antrag zugestimmt werden). Wenn du Fragen zum Verfahren hast, lass es uns bitte wissen: incoming.int@h-da.de
Australien, Brasilien, Großbritannien, Kanada, Israel, Japan, Neuseeland, Korea und USA (Visa-Waiver)
Wenn du aus einem dieser Länder kommst, hast du zwei Möglichkeiten:
- a) Du beantragst ein Visum, das die gesamte Dauer deines Aufenthalts abdeckt
oder - b) Du reist mit deinem Personalausweis in Deutschland ein und beantragst in Deutschland eine sogenannte Aufenthaltsgenehmigung
Bitte beachte, dass ab Mitte 2025 eine kostenpflichtige ETIAS-Erlaubnis der Europäischen Union erforderlich ist.
Option a)
Du bewirbst dich bei einer deutschen Botschaft oder einem deutschen Konsulat in deinem Heimatland für ein Visum, bevor du in Deutschland einreist. Die Botschaften und Konsulate sind oft weniger strikt, was den finanziellen Nachweis für deinen Aufenthalt in Deutschland anbelangt. (Bitte beachte, dass du bei Option b eine hohe Geldsumme auf einem speziellen Konto nachweisen musst).
Wir empfehlen dir in jedem Fall Option a), weiter unten erfährst du, warum.
Option b)
Du kannst ohne Visum in Deutschland einreisen und später eine sogenannte Aufenthaltsgenehmigung beantragen. Wenn du ohne Visum in Deutschland einreist, darfst du bis zu 90 Tage in Deutschland bleiben. Da dein Aufenthalt bei uns jedoch länger als 90 Tage dauert, musst du bald nach Einreise eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen. Die Beantragung einer Aufenthaltsgenehmigung läuf ähnlich ab wie die Beantragung eines Visums.
Hierfür musst du nachweisen können, dass du für jeden Monat, den du in Deutschland lebst, 992 € (ab Sep 2024) zur Verfügung hast. Wenn du dich für diese Option entscheidest, unterstützen wir dich bei der Beantragung einer Aufenthaltsgenehmigung.
In vielen Fällen dauert es länger, bis du in Darmstadt/Dieburg einen Termin für die Beantragung einer Aufenthaltsgenehmigung bekommst. Sollten deine 90 Tage abgelaufen sein, du aber noch keinen Termin bei der Ausländerbehörde erhalten haben, kann es sein, dass du nicht außerhalb Deutschlands reisen darfst. Aus diesem Grund empfehlen wir dir ein Visum direkt in deinem Heimatland zu beantragen.
Solltest du dich dennoch für Option b entscheiden, unterstützen wir dich bei der Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis, wenn du in Darmstadt/Dieburg bist!
China und Indien (APS-Verfahren)
Studierende aus Indien und China müssen ihr Visum bei der Akademischen Prüfstelle (APS) beantragen. Dieser Vorgang ist zwingend erforderlich und kann leider nicht umgangen werden. Die individuelle APS-Gruppennummer wird nach erfolgreicher Zulassung für die h_da durch Marina und Ronja bei der enstprechenden Stelle angefordert und dann an die Studierenden weitergeleitet. Danach kannst du dich mit dieser Nummer für dein Visum bewerben.
Informationen für Studierende aus China
Informationen für Studierenden aus Indien
Bitte beachte, dass ab Mitte 2025 eine kostenpflichtige ETIAS-Erlaubnis der Europäischen Union erforderlich ist.
Alle anderen Länder: Studierende aus allen anderen Ländern außer Australien, Brasilien, Kanada, Israel, Japan, Neuseeland, Korea und den USA
Wenn du aus einem Nicht-EU-Land kommst, das nicht Australien, Brasilien, Kanada, Israel, Japan, Neuseeland, Korea oder die USA ist, benötigst du ein Visum, um in Deutschland einzureisen. Bitte beantrage es so früh wie möglich bei der Botschaft oder dem Konsulat, das für dich zuständig ist. Nutze hierfür unseren Zulassungsbescheid. Das Visum muss bewilligt werden, bevor du nach Deutschland kommst.
Bitte beachte, dass ab Mitte 2025 eine kostenpflichtige ETIAS-Erlaubnis der Europäischen Union erforderlich ist.
Zwei Staatsangehörigkeiten: Studierende mit zwei Staatsangehörigkeiten
- Du hast zwei Staatsangehörigkeiten: eine aus einem EU-/EWR-Staat und eine zweite Staatshörigkeit aus einem weiteren EU-/EWR-Staat: In diesem Fall benötigst du i.d.R. kein Visum für die Einreise in Deutschland. Vergewissere dich jedoch bitte unbedingt vorher bei der deutschen Botschaft oder dem deutschen Konsulat in deinem Heimatland.
- Du hast zwei Staatsangehörigkeiten: eine aus einem EU-/EWR-Staat und eine zweite Staatsangehörigkeit aus einem Staat außerhalb der EU bzw. dem EWR: In der Regel gilt in diesem Fall das EU-REST-Verfahren für dich (entsprechende Informationen findest du auf dieser Seite). Bitte vergewisse dich aber bei der für dich zuständigen Botschaft bzw. dem für dich zuständigen Konsulat.
- Du hast zwei Staatsangehörigkeiten aus Nicht-EU-/EWR-Staaten: In diesem Fall benötigst du i.d.R. ein Visum - es sei denn eine dieser Staatsangehörigkeiten ist aus Australien, Brasilien, Großbritannien, Kanada, Israel, Japan, Neuseeland, Korea oder den USA. Bitte lies dir die entsprechenden Informationen auf dieser Seite durch und halte Rücksprache mit der für dich zuständigen Botschaft bzw. dem für dich zuständigen Konsulat.
2. Visumsverlängerung (bzw. Aufenthaltsgenehmigung) beantragen
Sofern dein Visum nicht den gesamten Zeitraum deines Aufenthalts bei uns abdeckt oder du deinen Aufenthalt bei uns verlängerst, ist es erforderlich, dass du eine sogenannte Aufenthaltsgenehmigung bei der Ausländerbehörde beantragst.
Hierfür müssen die folgenden Unterlagen bei der Ausländerbehörde Darmstadt eingereicht werden (bei anderen Ausländerbehörden können die Unterlagen variieren):
- Antragsformular zur Erteilung (bei Erstbeantragung) oder Verlängerung (zu finden bei der Ausländerbehörde Darmstadt unter "Formulare" -> Bitte orientiere dich an dieser Ausfüllhilfe der h_da)
- eine farbige Kopie deines Ausweisdokuments (den Teil mit deinen persönlichen Daten sowie mit deinem Visums- bzw. Einreisestempel)
- eine h_da-Immatrikulationsbescheinigung (diese kann bei my.h-da.de heruntergeladen werden) (unter "Student Services" > Bescheinigungen)
- eine deutsche Bescheinigung deiner gesetzlichen Krankenversicherung für deinen gesamten Aufenthalt an der h_da (die vorläufige Bescheinigung reicht nicht aus)
- deutscher oder englischer Banknachweis eines deutschen (Giro)Bankkontos ODER eine Stipendienbescheinigung (aus der die monatliche Höhe Ihres Stipendiums hervorgeht) für mind. 6 Monate mit je 992€ (Stand Sep 2024) ODER beides, wenn das Stipendium weniger als diese Summe beinhaltet; der Nachweis darf nicht älter als 1 Monat sein bei Beantragung und es muss deinen vollen Namen beinhalten.
- Vollmacht unterschrieben von dir (damit wir deine Unterlagen an die Ausländerbehörde weiterreichen dürfen)
- biometrisches Passbild (im Original) (kannst du zB. bei dm machen lassen) (s. Regularien biometrische Passbilder).
- Mieterbescheinigung Darmstadt oder dein Mietvertrag (nicht die "Wohnungsgeberbescheinigung")
- Bitte beachte, dass die Beantragung einer Aufenthaltsgenehmigung 113 Euro kostet.
Schau dir hierzu auch den Flyer der Ausländerbehörde Darmstadt an.
3. Einen Nebenjob ausüben
Du kannst während deines Aufenthalts auch einer Beschäftigung nachgehen, aber hierfür musst du folgendes beachten:
- Austauschstudierende aus der EU, Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz können unbegrenzt arbeiten (hier gelten die selben Regeln wie für deutsche Studierende), allerdings reicht der automatische Krankenversicherungsschutz über die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) hierfür nicht aus und Studierende müssen zusätzlich eine deutsche Krankenversicherung abschließen
- Austauschtudierende aus allen anderen Ländern können bis zu 140 ganze Tage /280 halbe Tage pro Kalenderjahr arbeiten; die Kombination ist erlaubt (freiberufliche Arbeit ist verboten).
- Freiwillige Praktika fallen auch unter diese Regelung (verpflichtende Praktika zählen nicht dazu); dauert dein Praktikum oder eine Beschäftigung länger als 120 Tage, muss die Genehmigung der Ausländerbehörde (und ggf. der Arbeitsagentur) eingeholt werden, bevor die Beschäftigung aufgenommen wird. Dies kann mehrere Wochen dauern.
- Studentische Nebentätigkeiten unterliegen nicht dieser Regel, müssen aber durch die Ausländerbehörde genehmigt werden.
- Austauschstudierende ohne Visum (mit der 90-Tage Regelung) dürfen ohne Aufenthaltsgenehmigung nicht arbeiten.
Weitere Infos auf der Webseite der Ausländerbehörde Darmstadt.
4. Aufenthaltsgenehmigung verlängern
Wenn du deine Aufenthaltsgenehmigung in Darmstadt verlängern musst (z.B. weil du noch ein Praktikum machst), musst du dies mit ausreichend Vorlauf tun, bevor dein aktueller Aufenthaltstitel abläuft. Bitte melde dich dazu so früh wie möglich bei Marina und Ronja. Wir versuchen, Kontakt mit der Ausländerbehörde Darmstadt aufzunehmen. Du musst den Verlängerungsantrag generell aber in der Stadt stellen, in der du nun gemeldet bist.
Folgende Unterlagen musst du in Darmstadt einreichen:
- Antrag auf Verlängerung der Aufenthaltsverlängerung (siehe Webseite der Ausländerbehörde)
- eine farbige Kopie deines Ausweisdokuments (den Teil mit deinen persönlichen Daten sowie mit deinem Visums- bzw. Einreisestempel)
- eine h_da-Immatrikulationsbescheinigung (diese muss bei my.h-da.de heruntergeladen werden) (unter "Student Services" > Bescheinigungen)
- eine deutsche Bescheinigung deiner gesetzlichen Krankenversicherung für deinen gesamten Aufenthalt an der h_da (die vorläufige Bescheinigung reicht nicht aus)
- Banknachweis eines deutschen Bankkontos der letzten drei Monate ODER eine Stipendienbescheinigung (aus der die monatliche Höhe Ihres Stipendiums hervorgeht) für mind. 6 Monate mit je 934€ (ab Januar 2025 992€) ODER beides, wenn das Stipendium weniger als diese Summe beinhaltet; der Nachweis darf nicht älter als 1 Monat sein bei Beantragung.
- Bitte beachte, dass die Verlängerung einer Aufenthaltsgenehmigung ebenfalls ca. 113 Euro kostet.
D DARMSTA02
Kontakt
Marina Zielke (sie/ihr) &
Ronja Schneider (sie/ihr)
Betreuung Austauschstudierende
+49.6151.533-68014
+49.6151.533-60022
incoming.int@h-da.de
Büro: C23, 02.10