Ablauf

12-18 Monate vorher:

  • Beginne mit deinen Überlegungen und Vorbereitungen. Nimm unsere Informationsangebote (z.B. Infoveranstaltungen) wahr oder lasse dich in unseren Sprechstunden beraten
  • Sprich deine Überlegungen auch mit deinen Auslandsbeauftragten ab, die dich besonders zu akademischen Fragen beraten können.
  • Folgende Fragen solltest du so früh wie möglich für dich beantworten.

Spätestens 7 Monate vorher

  • Bewerbung im Fachbereich bzw. International Office über MoveOnline mit den entsprechenden Dokumenten – mit der Erasmus Bewerbung bewirbst du dich gleichzeitig für den Studienplatz und die Erasmus+ Förderung. Es ist keine separate Bewerbung für die Förderung notwendig.

6 Monate vorher

  • Bestätigung der internen Nominierung (circa 3-5 Wochen nach Ablauf der internen Bewerbungsfristen)
  • Studierende bereiten nun die detaillierte Kursauswahl an der Partnerhochschule und Anrechnungsmöglichkeiten an der h_da für das (Online) Learning Agreement vor

4-6 Monate vorher

  • Nominierung durch das International Office an den Partnerhochschulen (Auslandssemester im Wintersemester: März bis Mai, Auslandssemester im Sommersemester: September bis Dezember)
  • Bestätigung der Nominierung an die Studierenden
  • Nach erfolgter Nominierung: selbständige Bewerbung der Studierenden an der Partnerhochschule
  • Sprachliche Vorbereitung: Überlege dir ob du dich je nach Arbeitssprache noch sprachlich auf deinen Aufenthalt vorbereiten musst. Für einen vorgeschalteten Sprachkurs im Gastland kannst du zusätzlich bis zu 14 Tage vor deinem Aufenthalt die Erasmus+ Förderung von uns erhalten.

3-4 Monate vorher

  • Versand der Annahmebestätigungen durch die Partnerhochschulen
  • Konkrete Planung des Auslandssemesters
  • Prüfe deinen zusätzlichen Versicherungsschutz für deinen Auslandsaufenthalt!

1-2 Monate vorher

  • Pre-Departure Meeting durch International Office (Auslandssemester im Wintersemester: ca. Juni/Juli, Auslandssemester im Sommersemester: ca. Dezember)
  • Ausstellung Grant Agreement (Stipendienvertrag) durch das International Office. Wichtig: Der Stipendienvertrag kann nur bei Vorliegen des vollständig unterschriebenen OLA ausgestellt werden!
  • Einreichen des durch Studierenden unterschriebenen Grant Agreements im Original im International Office (Postanschrift)

Beginn Auslandssemester

  • Circa August/September (Wintersemester) bzw. Januar/Februar (Sommersemester)
  • Auszahlung der ersten Förderrate (75% der Fördersumme)
  • Einreichen der weiteren Erasmus+ Dokumente

Ende Auslandssemester

Anerkennungsprozess

Allgemeine Erläuterungen

Die Lissabon-Konvention ist seit 2015 Bestandteil der ABPO (Allgemeine Bestimmungen für Prüfungsordnungen) der h_da. Damit hast du ein Recht auf Anerkennung der im Ausland erbrachten Leistungen, sofern eine inhaltliche Gleichwertigkeit in Bezug auf deinen Studiengang vorliegt.

Deswegen gilt für alle studienbezogenen Auslandsaufenthalte (Studium, Praktikum, Summer School, usw.) grundsätzlich: Deine im Ausland erbrachten Leistungen können an der h_da anerkannt und auf deinen jeweiligen Studiengang angerechnet werden. Die Anerkennung muss vor deinem Auslandsaufenthalt mit dem Fachbereich abgesprochen und verbindlich vereinbart werden. Hierzu dient das Learning Agreement als verpflichtender Vertragsbestandteil deines Stipendienvertrages

Überprüfe also bereits bei der Planung deines Auslandssemesters, welche Kurse und Veranstaltungen an der Partnerhochschule angeboten werden und ob diese an der h_da anerkannt werden können. Besprich dies frühzeitig mit deinen Auslandsbeauftragten. Fülle dein Online Learning Agreement entsprechend vollständig aus und stell sicher, dass dies vor Beginn des Auslandssemesters vollständig unterschrieben vorliegt. Das Online Learning Agreement ist die Grundlage für die Anrechnung der ausländischen Leistungen, die du nach deiner Rückkehr beantragst.

 

Anerkennungsprozess allgemein

  • Nach Rückkehr aus dem Auslandssemester: Kontaktaufnahme mit Auslandsbeauftragten und Prüfungsausschuss, Einreichen Learning Agreement(s) und Transcript of Records der Partnerhochschule
  • Anerkennung der erbrachten Leistungen durch Prüfungsausschuss und Eintrag in my.h-da im Fachbereich
  • Einreichen des my.h-da-Auszugs mit Markierung der angerechneten Leistungen oder Learning Agreement Section 3 im International Office der h_da

 

Anerkennungsprozess SUK und Sprachkurse

  • Anerkennung von SuK (Sozial- und Kulturwissenschaften)-Leistungen: Prof. Kai Schuster ist vor dem Aufenthalt bei Erstellung des Learning Agreements direkt und selbstständig zu kontaktieren. Nach Erstellung des Agreements legen Studierende den Auslandsbeauftragten eine ausgedruckte Bestätigungsmail von Prof. Schuster vor, in welcher die Anerkennung der genannten Veranstaltungen zugesagt wird. 
  • Anerkennung von Sprachkursen (Sprachenzentrum): Die Leitung des Sprachenzentrums ist vor dem Aufenthalt bei Erstellung des Learning Agreements direkt und selbstständig zu kontaktieren. Nach Erstellung des Agreements legen Studierende den Auslandsbeauftragten eine ausgedruckte Bestätigungsmail vom Sprachenzentrum vor, in welcher die Anerkennung der genannten Veranstaltungen zugesagt wird. 
    Eine Anrechnung durch den Fachbereich ist grundsätzlich möglich, solange Sprachleistungen im Curriculum vorgesehen sind. Fremdsprachen, die nicht im Programm des Sprachenzentrums aufgeführt werden, können ebenfalls nach vorheriger Prüfung/Absprache angerechnet werden. 
  • Nach dem Aufenthalt ist die Modulbeschreibung und das Transcript im Sprachenzentrum und beim SuK-Verantwortlichen noch einmal vorzulegen. Es wird eine Empfehlung an den Fachbereich ausgestellt, die Lesitungen anzuerkennen. Verantwortlich für die Durchführung der Anerkennung ist immer der Fachbereich/Prüfungsausschuss. 

Notenumrechnung

Vor Anrechnung deiner im Ausland erbrachten Leistungen müssen, je nach Notensystem an deiner Partnerhochschule, ggfs. die lokalen Noten in das deutsche Notensystem umgewandelt werden. Den Fachbereichen steht hierfür die Umrechnungstabelle und die Bayrische Formel in der  Allgemeinen Prüfungsordnung als Hilfestellung zur Verfügung.

 

Versicherungsschutz

Mit einem Erasmus+ Mobilitätszuschuss ist kein Versicherungsschutz verbunden. Weder die EU-Kommission, der DAAD noch die Hochschule Darmstadt haften für Schäden, die aus Krankheit, Tod, Unfall, Verletzung von Personen, Verlust oder Beschädigung von Sachen im Zusammenhang mit Erasmus+ Auslandsaufenthalten entstehen.

Du bist verpflichtet, dich ausreichend über die Erfordernisse und allgemeinen Umstände im Gastland zu informieren und für ausreichenden Versicherungsschutz zu sorgen.

Du solltest auf jeden Fall im Besitz einer europäischen Krankenversicherungskarte sein. Diese kostenlose Karte eröffnet den Zugang zu medizinisch notwendigen Leistungen des öffentlichen Gesundheitswesens in den EU-Ländern sowie in Island, Liechtenstein und Norwegen zu den gleichen Bedingungen und Kosten, die auch für die Bürger*innen des jeweiligen Landes gelten. Die Europäische Kommission gibt zur europäischen Versicherungskarte weitere Informationen.

 

Empfohlene Versicherungen für das Erasmus+ Auslandssemester:

  • Auslandskrankenversicherung (ggf. auf Pandemieschutz achten)
  • Reiseversicherung (einschließlich Rückführung aus dem Ausland)
  • Versicherung für Unfälle und schwere Erkrankungen (einschließlich Voll- oder Teilarbeits-unfähigkeit)

Du hast die Möglichkeit, in die Gruppenversicherung des DAAD aufgenommen zu werden, die einen umfassenden Versicherungsschutz bietet.

Versicherungskosten kannst du aus dem Erasmus+ Mobilitätszuschuss finanzieren, es erfolgt jedoch keine direkte Kostenübernahme durch das Erasmus+ Programm.

 

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