Auslandsstudium Europa

Erasmus+ Förderung - Praktikum in Europa

Was bietet mir Erasmus+ ?

Für dein Praktikum im Erasmus+ Programm erhältst du einen Zuschuss zu den auslandsbedingten Mehrkosten während des Auslandsaufenthalts (Mobilitätszuschuss).

Das Erasmus+ Programm bietet dir eine Teilnahme von insgesamt 12 Monaten pro Studienzyklus (Bachelor, Master) beziehungsweise 24 Monaten für Diplomstudiengänge. Du kannst innerhalb dieses Rahmens beliebig viele Studien- und Praxisaufenthalte absolvieren. Die maximale Teilnahmedauer bezieht sich dabei immer auf den Studienzyklus, nicht auf das Studienfach.

Hast du bereits ein Bachelorstudium abgeschlossen und absolvierst jetzt einen zweiten Bachelorstudiengang, kannst du nur am Erasmus+ Programm teilnehmen, wenn du dein Erasmus+ Kontingent im ersten Bachelor noch nicht verbraucht hast. Wurdest du bereits im ersten Bachelorstudium für 12 Monate durch Erasmus gefördert, kannst du im zweiten Bachelorstudium nicht noch einmal am Erasmus+-Programm teilnehmen.

Du kannst mehrfach pro Studienzyklus am Erasmus+ Programm teilnehmen, unabhängig von der Art der Mobilitätsaktivität (Praktikum oder Studium). Die Mindestdauer für jede Mobilitätsaktivität muss jedoch jeweils eingehalten werden.

 

Was Du wissen musst:

  1. Wie lange kann ein Auslandspraktikum durch Erasmus+ gefördert werden?
  2. Wie errechne ich den mit Erasmus+ förderfähigen Gesamtzeitraum?
  3. Wann erhalte ich den Mobilitätszuschuss?
  4. Wie errechne ich meine Abschlussrate?
  5. Verlängerung des Praktikums
  6. Rückzahlung bzw. Rückforderung des Mobilitätszuschusses
  7. Was bedeutet "Zero Grant"?
  8. Grant Agreement
  9. Sonderförderung

 

1. Wie lange kann ein Auslandspraktikum durch Erasmus+ gefördert werden?

Für dein Praktikum im Erasmus+ Programm erhältst du einen Zuschuss zu den auslandsbedingten Mehrkosten während des Auslandsaufenthalts (der sogenannte "Mobilitätszuschuss").

Der Mobilitätszuschuss wird als pauschaler Tagessatz für den förderfähigen Aufenthaltszeitraum ausgezahlt.

Der förderfähige Zeitraum unterscheidet sich zumeist von deinem tatsächlichen Aufenthaltszeitraum im Ausland und ist seit dem akademischen Jahr 2023/24 an der h_da auf 150 Tage (5 Monate) begrenzt. Aufenthaltszeiträume, die darüber hinausgehen, werden als „Zero-Grant-Phase“ (s.u.) gewertet. Du behältst jedoch den Status einer/s Erasmus+ Praktikant*in.

Auch bei vergüteten Praktika kannst du das Erasmus+ Stipendium beziehen.
Bei Pflichtpraktika kannst du zusätzlich Auslands-BAföG beantragen.  

Mobilitätszuschuss akademisches Jahr 2023/24*

Ländergruppe

Zielland

Förderraten Projekt 2022 und 2023

 

Ländergruppe 1

 Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden

750 €/Monat

 

Ländergruppe 2

 Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern

690 €/Monat

 

Ländergruppe 3

 Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn

640 €/Monat

 

Praktikumsaufenthalte im Vereinigten Königreich können nicht mehr über das Erasmus+ Programm gefördert werden. Für ein Pratkikum in UK ist die Bewerbung für den Hochschulzuschuss möglich.

* Aufgrund von Mittelverfügbarkeit und zur bestmöglichen Ausschöpfung aller Mittel behält sich das International Office der h_da vor, Mobilitäten im Rahmen von Erasmus+ auch mit Erasmus+ Mitteln eines anderen Projektes zur fördern. Es gelten die Bedingungen und Raten des jeweils finanzierenden Projekts.

2. Wie errechne ich den mit Erasmus+ förderfähigen Gesamtzeitraum?

  • Anfangsdatum = erster Tag, an dem du an der Praktikumseinrichtung anwesend bist.
  • Enddatum = letzter Tag, an dem du an der Praktikumseinrichtung anwesend bist.
  • Anfangsdatum und Enddatum können nur in bestätigten Ausnahmefällen Wochenend- oder Feiertage sein.
  • Volle Monate werden mit 30 Tagen gerechnet und zusätzliche Tage dazu addiert.
  • Die Förderung ist auf 150 Tage begrenzt.
  • Dauert dein Praktikum kürzer als 150 Tage, erhältst du eine taggenaue Förderung des vollen Zeitraums.
  • Ist dein Praktikum länger als 150 Tage, wird der überschreitende Zeitraum als „Zero-Grant-Zeitraum“ zur Phase deiner Erasmus+ Mobilität gezählt und dein Erasmus+Kontingent von 12 Monaten je Studienzyklus reduziert sich um den bestätigten Gesamtzeitraum (förderfähiger Zeitraum plus Zero Grant Zeitraum)

 

3. Wann erhalte ich die Förderung?

Die Auszahlung des Erasmus+ Mobilitätszuschusses erfolgt in der Regel in zwei Zahlungen:

  •  In der ersten Auszahlung (erste Rate) erhältst du 75% der vereinbarten Gesamtfördersumme. Die Auszahlung der Förderung erfolgt in der Regel vor Beginn deines Auslandsaufenthaltes, sobald alle erforderlichen Unterlagen vollständig und unterschrieben vorliegen.
  •  In einer zweiten Auszahlung (Abschlussrate) werden die einbehaltenen 25% der Fördersumme ausgezahlt, sobald alle erforderlichen Abschlussunterlagen vollständig vorliegen. Die zweite Auszahlung erfolgt nach Ende des Auslandsaufenthaltes, wenn du bereits zurückgekehrt bist.

4. Wie berechne ich die Abschlussrate?

Die Confirmation of Stay (siehe Dokumente) der Gasteinrichtung bildet die Grundlage für die Berechnung der Abschlussrate. Dafür wird der bestätigte Aufenthaltszeitraum mit dem Förderzeitraum der ersten Rate abgeglichen und kann folgende Konsequenzen ergeben:

•    Der bestätigte Aufenthaltszeitraum ist gleich dem ursprünglich angegebenen Förderzeitraum:

  •   du erhältst die einbehaltenen 25% des Mobilitätszuschusses als Abschlussrate ausgezahlt.

•    Der bestätigte Aufenthaltszeitraum ist länger als der ursprünglich angegebene Förderzeitraum:

  •   Eine Verlängerung des Auslandspraktikums muss 1 Monat vor ursprünglich geplantem Ende beantragt werden und kann zu diesem Zeitpunkt nicht mehr berücksichtigt werden. Du erhältst die einbehaltenen 25% des Mobilitätszuschusses als Abschlussrate ausgezahlt.

•    Der bestätigte Aufenthaltszeitraum ist kürzer als der ursprünglich angegebene Förderzeitraum:

  •  Deine Abschlussrate reduziert sich entsprechend der Anzahl an Tagen, um die dein Aufenthalt verkürzt wurde. Ggfs. kann es auch zu einer Rückforderung kommen, wenn die dir zustehende Gesamtförderung nach Abzug der verkürzten Dauer, die Höhe der ersten Auszahlung unterschreitet. Die Mindestdauer für Erasmus+ Praktika darf hierbei nicht unterschritten werden, sonst muss das gesamte Stipendium zurückgezahlt werden.

 

Allgemeine Teilnahmevoraussetzungen und Förderbedingungen (Praktika)

5. Verlängerung des Praktikums

Eine Verlängerung des Praktikums ist grundsätzlich möglich.

Voraussetzungen:
•    Du hast noch ausreichend Erasmus+ Kontingent für die Verlängerung zur Verfügung
•    Deine Gasteinrichtung und der/die Auslandsbeauftragte/r stimmen der Verlängerung zu.

Eine Verlängerung Ihres Praktikums kannst du bis maximal ein Monat vor dem ursprünglich geplanten Ende des Praktikums formlos per E-Mail im International Office beantragen. Reiche hierzu zusätzlich die Verlängerungszustimmungen der Gasteinreichung und des Auslandsbeauftragten bei uns ein.

 

Finanzielle Förderung des Verlängerungszeitraums

  • Überschreitet dein ursprünglicher Praktikumszeitraum bereits den förderfähigen Zeitraum von 150 Tagen, dann ist der Verlängerungszeitraum als „Zero-Grant“-Zeitraum definiert und kann leider nicht finanziell gefördert werden.
  • Liegt der ursprüngliche Praktikumszeitraum unter 150 Tagen, kann die Verlängerung bis zum Erreichen der 150 Tage finanziell gefördert werden. 

Nach Erhalt und Bewilligung Ihres Verlängerungsantrags stellen wir ein Grant Agreement Addendum (Verlängerungszusatz des bestehenden Vertrages) aus. Dieses unterschreibst du wie das Grant Agreement und sendest es im Original an uns zurück. Alle weiteren einzureichenden Dokumente müssen dann unter Berücksichtigung des Verlängerungszeitraums beziehungsweise des neuen Enddatums ausgefüllt bei uns eingereicht werden: Dokumente

 

6. Rückzahlung des Mobilitätszuschusses

Mobilitätszuschüsse, die du nicht vertragsgemäß (entsprechend des Grant Agreements) verwendet hast, musst du zurückzahlen.

Du verpflichtest dich mit Annahme des Mobilitätszuschusses, die erforderlichen Unterlagen zeitnah und in den vorgegebenen Fristen einzureichen. Solltest du dieser Verpflichtung trotz mindestens zweimaliger Nachfrage nicht bis zur genannten Frist nachkommen, verfällt deine Förderzusage und du musst den gesamten Mobilitätszuschuss zurückzahlen.

7. Zero-Grant

„Zero-Grant-Tage“ sind Aufenthaltstage beziehungsweise -zeiträume, die ein Studierender am Erasmus+ Programm teilnimmt, für die jedoch kein Mobilitätszuschuss gezahlt wird.

Alle Erasmus+ Förderbedingungen müssen erfüllt werden. Dein Erasmus+ Kontingent von 12 Monaten je Studienzyklus reduziert sich immer um den gesamten, bestätigten Aufenthaltszeitraum (also finanziell förderfähiger Zeitraum plus Zero-Grant-Zeitraum).

8. Grant Agreement

Das Grant Agreement bildet die vertragliche und finanzielle Grundlage des Auslandsaufenthaltes und muss daher im Original vorliegen. Es enthält unter anderem die Dauer des Förderzeitraums, die Berichtspflichten der Geförderten sowie die vorgesehene finanzielle Erasmus+ Förderung und die Zahlungsweise.

9. Sonderförderung

Chancengleichheit und Inklusion sind zentrale Anliegen im Erasmus+ Programm. Studierende, für die ein Auslandsaufenthalt möglicherweise eine größere Herausforderung ist, sollen besonders in ihrem Vorhaben unterstützt werden und können eine Sonderförderung beantragen.
Zusätzlich zu Studierenden mit Kind, behinderten oder chronisch kranken Studierenden können künftig weitere Gruppen einen Extra-Förderung erhalten: Erwerbstätige Studierende und Studierende aus einem nicht-akademischen Elternhaus.

Alle Infos über Förderkriterien und Beantragungsverfahren findet ihr hier. Die Formulare erhaltet ihr im International Office.

 

Datenschutz
Persönliche Daten sind vertraulich und werden entsprechend den jeweiligen Bundesgesetzen nur insoweit weiterverarbeitet als das dies für dein Ansuchen und Teilnahme am Programm Erasmus+ notwendig ist.

Weiterführende Informationen
Generelle Informationen findest du auf den Internetseiten der Nationalagentur DAAD
Schaue auch gerne hier vorbei: https://inclusivemobility.eu/
Dies ist eine europäische Plattform zum Thema Inklusion und Unterstützungsleistungen, die von Hochschulen, nationalen Agenturen und Bildungsministerien für internationale Studierende angeboten werden.

 

Top-up für nachhhaltiges Reisen

Studierende können einmalig 50€ für nachhaltiges Reisen erhalten. Hierfür musst du mit Bus, Bahn und/oder Fahrgemeinschaft zu deiner Gasteinrichtung reisen. Zudem können bis zu 4 zusätzliche Reisetage als Aufenthaltstage gefördert werden.
Dieses Top-up für umweltfreundliches Reisen kann auch mit der Sonderförderung kombiniert werden.
Als Nachweis für umweltfreundliches Reisen musst du eine ehrenwörtliche Erklärung unterschrieben.

NA DAAD

Weitergehende Information und Beratung zu den Erasmus+ Mobilitätsmaßnahmen gibt es beim

Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD)
Nationale Agentur für EU-Hochschulzusammenarbeit
Kennedyallee 50
53115 Bonn
eu.daad.de

Tel.: +49(0)800 2014 020 Fax: +49(0)228 882 555
twitter.com/Erasmus_DAAD
youtube.com/erasmus_DAAD
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kontakt

Erasmus+ Praktika
N.N.
+49.6151.533-69285
erasmus-praktikum@h-da.de
Büro Dieburg: F01, 110
Büro Darmstadt: C23, 02.11

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